15.10.2013 10:03 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
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Die sachgrundlose Befristung eines Arbeitsverhältnisses soll auch bei einer länger als drei Jahre zurückliegenden Befristung unzulässig sein.
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Herr M Rainer
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Autor der Pressemeldung "Unzulässigkeit sachgrundloser Befristung auch bei länger als drei Jahre zurückliegender Befristung - Arbeitsrecht" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.