15.10.2013 10:03 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von Stiftung Warentest
Mieterhöhung: Wie man sich gegen Mieterhöhungen wehren kann
Kurzfassung: Mieterhöhung: Wie man sich gegen Mieterhöhungen wehren kannÜber eine Million Mieterhöhungen werden in Deutschland jedes Jahr verschickt. Doch keinesfalls immer müssen Mieter der Erhöhung zustimm ...
[Stiftung Warentest - 15.10.2013] Mieterhöhung: Wie man sich gegen Mieterhöhungen wehren kann
Über eine Million Mieterhöhungen werden in Deutschland jedes Jahr verschickt. Doch keinesfalls immer müssen Mieter der Erhöhung zustimmen. So können die Schreiben wegen Formfehlern oder unzureichender Begründung unwirksam sein. Auch wenn sie wirksam sind, müssen sich Mieter nicht alles bieten lassen. Welche Regeln für eine Mieterhöhung gelten und wie man sich erfolgreich wehren kann, beschreibt die November-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest.
Unwirksam ist ein Mieterhöhungsbegehren zum Beispiel, wenn das Datum oder die Unterschrift fehlen, nicht alle Mieter oder Vermieter in dem Schreiben genannt sind, die Quadratmeterzahl der Wohnung falsch angegeben oder die Nettokaltmiete nicht richtig berechnet ist. Das gilt ebenso, wenn die letzte Forderung weniger als 15 Monate zurückliegt.
Stimmen die Formalien und begründet der Vermieter die geplante Mieterhöhung ausreichend, sollte man die Erhöhung inhaltlich überprüfen. Maßgeblich ist meist der ortsübliche Mietspiegel. Finden sich keine Anhaltspunkte, die gegen die Mieterhöhung sprechen, ist es sinnvoll, mit dem Vermieter zu verhandeln.
Bei einer Modernisierung dürfen die Vermieter zwar 11 Prozent der Kosten auf die Jahresmiete umlegen. Die Mieter können sich aber wehren, wenn ein Haus luxussaniert werden soll. Tipps hierfür listet Finanztest auf.
Der ausführliche Artikel Mieterhöhungen erscheint in der November-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest (ab 16.10.2013 am Kiosk) und ist bereits unter www.test.de/thema/mietrecht abrufbar.
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Über eine Million Mieterhöhungen werden in Deutschland jedes Jahr verschickt. Doch keinesfalls immer müssen Mieter der Erhöhung zustimmen. So können die Schreiben wegen Formfehlern oder unzureichender Begründung unwirksam sein. Auch wenn sie wirksam sind, müssen sich Mieter nicht alles bieten lassen. Welche Regeln für eine Mieterhöhung gelten und wie man sich erfolgreich wehren kann, beschreibt die November-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest.
Unwirksam ist ein Mieterhöhungsbegehren zum Beispiel, wenn das Datum oder die Unterschrift fehlen, nicht alle Mieter oder Vermieter in dem Schreiben genannt sind, die Quadratmeterzahl der Wohnung falsch angegeben oder die Nettokaltmiete nicht richtig berechnet ist. Das gilt ebenso, wenn die letzte Forderung weniger als 15 Monate zurückliegt.
Stimmen die Formalien und begründet der Vermieter die geplante Mieterhöhung ausreichend, sollte man die Erhöhung inhaltlich überprüfen. Maßgeblich ist meist der ortsübliche Mietspiegel. Finden sich keine Anhaltspunkte, die gegen die Mieterhöhung sprechen, ist es sinnvoll, mit dem Vermieter zu verhandeln.
Bei einer Modernisierung dürfen die Vermieter zwar 11 Prozent der Kosten auf die Jahresmiete umlegen. Die Mieter können sich aber wehren, wenn ein Haus luxussaniert werden soll. Tipps hierfür listet Finanztest auf.
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