15.10.2013 13:51 Uhr in Gesellschaft & Familie von Bundesregierung
Staatsministerin Böhmer: Ermutigende erste Bilanz des Anerkennungsgesetzes
Kurzfassung: Staatsministerin Böhmer: "Ermutigende erste Bilanz des Anerkennungsgesetzes""Die erste Bilanz des Anerkennungsgesetzes zeigt: Der Einsatz für die verbesserte Anerkennung ausländischer Berufsabschlà ...
[Bundesregierung - 15.10.2013] Staatsministerin Böhmer: "Ermutigende erste Bilanz des Anerkennungsgesetzes"
"Die erste Bilanz des Anerkennungsgesetzes zeigt: Der Einsatz für die verbesserte Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse hat sich gelohnt. Die heute veröffentlichten Zahlen über knapp 7500 vollständig oder teilweise anerkannte ausländische Berufsabschlüsse im Jahr 2012 sind ermutigend. Die zugewanderten Fachkräfte können sich endlich entsprechend ihrer Qualifikationen umfassend bei uns einbringen. Das nutzt den Betroffenen und ist angesichts des Fachkräftemangels ein großer Gewinn für unser Land", betonte Staatsministerin Böhmer.
"Mit der Anerkennung ihres Berufsabschlusses können die zugewanderten Fachkräfte in Deutschland durchstarten: Sie können tarifrechtlich leichter, d.h. wie ihre Kollegen mit inländischen Abschlüssen, eingruppiert und damit entsprechend ihrer Qualifikation entlohnt werden. Zudem werden ihre Qualifikationen auch im Falle eines Arbeitsplatzwechsels für potenzielle Arbeitgeber klar und leichter erkennbar. Das Anerkennungsgesetz bedeutet zugleich eine besondere Form der Wertschätzung der Lebensleistung der Zuwanderer. Mit ihren Fähigkeiten und Kenntnissen sind Menschen aus Zuwanderfamilien bei uns willkommen! Das Anerkennungsgesetz steht beispielhaft für den Ausbau der Willkommens- und Anerkennungskultur in Deutschland", erklärte Böhmer.
"Besonders motivierend ist das große Interesse an einem Anerkennungsverfahren. Die Zahlen hierzu dürften weit größer sein als in der ersten Bilanz erkennbar, da wichtige Berufe wie der Lehrerberuf, der Ingenieurberuf und die Sozialberufe noch nicht erfasst sind. Grund ist, dass die für diese Berufe zuständigen Bundesländer erst spät im Jahr 2012 oder noch gar nicht eigene gesetzliche Regelungen auf den Weg gebracht haben. Bisher haben erst sieben Länder eigene Anerkennungsgesetze in Kraft gesetzt. Die positive erste Bilanz des Bundesanerkennungsgesetzes sollte für die anderen Länder Ansporn sein, schnellstmöglich eigene Gesetze zu verabschieden. Hierbei sollten keine landesrechtlich geregelten Berufe ausgeschlossen werden", betonte Staatsministerin Böhmer.
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes betreffen allein 6.837 der 7.458 positiv beschiedenen Anträge medizinische Gesundheitsberufe. Insgesamt gingen bei den zuständigen Stellen im vergangenen Jahr 10.989 Anträge zur Anerkennung eines im Ausland erworbenen Berufsabschlusses ein. Das sogenannte Anerkennungsgesetz des Bundes ist seit 1.4.2012 in Kraft.
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Dorotheenstr. 84
10117 Berlin
Deutschland
Telefon: 030 18 272-0
Telefax: 030 18 10 272-0
Mail: internetpost@bundesregierung.de
URL: http://www.bundesregierung.de/
"Die erste Bilanz des Anerkennungsgesetzes zeigt: Der Einsatz für die verbesserte Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse hat sich gelohnt. Die heute veröffentlichten Zahlen über knapp 7500 vollständig oder teilweise anerkannte ausländische Berufsabschlüsse im Jahr 2012 sind ermutigend. Die zugewanderten Fachkräfte können sich endlich entsprechend ihrer Qualifikationen umfassend bei uns einbringen. Das nutzt den Betroffenen und ist angesichts des Fachkräftemangels ein großer Gewinn für unser Land", betonte Staatsministerin Böhmer.
"Mit der Anerkennung ihres Berufsabschlusses können die zugewanderten Fachkräfte in Deutschland durchstarten: Sie können tarifrechtlich leichter, d.h. wie ihre Kollegen mit inländischen Abschlüssen, eingruppiert und damit entsprechend ihrer Qualifikation entlohnt werden. Zudem werden ihre Qualifikationen auch im Falle eines Arbeitsplatzwechsels für potenzielle Arbeitgeber klar und leichter erkennbar. Das Anerkennungsgesetz bedeutet zugleich eine besondere Form der Wertschätzung der Lebensleistung der Zuwanderer. Mit ihren Fähigkeiten und Kenntnissen sind Menschen aus Zuwanderfamilien bei uns willkommen! Das Anerkennungsgesetz steht beispielhaft für den Ausbau der Willkommens- und Anerkennungskultur in Deutschland", erklärte Böhmer.
"Besonders motivierend ist das große Interesse an einem Anerkennungsverfahren. Die Zahlen hierzu dürften weit größer sein als in der ersten Bilanz erkennbar, da wichtige Berufe wie der Lehrerberuf, der Ingenieurberuf und die Sozialberufe noch nicht erfasst sind. Grund ist, dass die für diese Berufe zuständigen Bundesländer erst spät im Jahr 2012 oder noch gar nicht eigene gesetzliche Regelungen auf den Weg gebracht haben. Bisher haben erst sieben Länder eigene Anerkennungsgesetze in Kraft gesetzt. Die positive erste Bilanz des Bundesanerkennungsgesetzes sollte für die anderen Länder Ansporn sein, schnellstmöglich eigene Gesetze zu verabschieden. Hierbei sollten keine landesrechtlich geregelten Berufe ausgeschlossen werden", betonte Staatsministerin Böhmer.
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes betreffen allein 6.837 der 7.458 positiv beschiedenen Anträge medizinische Gesundheitsberufe. Insgesamt gingen bei den zuständigen Stellen im vergangenen Jahr 10.989 Anträge zur Anerkennung eines im Ausland erworbenen Berufsabschlusses ein. Das sogenannte Anerkennungsgesetz des Bundes ist seit 1.4.2012 in Kraft.
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