15.10.2013 14:25 Uhr in Energie & Umwelt von Deutscher Tierschutzbund e.V.
Opferfest: Zahl der Schächtungen hat sich mehr als verdoppelt
Kurzfassung: Opferfest: Zahl der Schächtungen hat sich mehr als verdoppeltHeute beginnt das dreitägige islamische Opferfest (Kurban Bayrami) zu dem jährlich, auch in Deutschland, zahlreiche Tiere betäubungslos ...
[Deutscher Tierschutzbund e.V. - 15.10.2013] Opferfest: Zahl der Schächtungen hat sich mehr als verdoppelt
Heute beginnt das dreitägige islamische Opferfest (Kurban Bayrami) zu dem jährlich, auch in Deutschland, zahlreiche Tiere betäubungslos geschächtet werden - und die Tendenz steigt. Im letzten Jahr wurden mehr als doppelt so viele Tiere anlässlich des Opferfestes geschächtet als noch im Vorjahr. Auch die Zahl der jährlich erteilten Genehmigungen hat drastisch zugenommen. Der Deutsche Tierschutzbund hält diese Entwicklung für äußerst besorgniserregend und fordert die zuständigen Stellen auf, alle verwaltungsrechtlichen Mittel auszuschöpfen, um solche Genehmigungen zu versagen. Für das Verbot der betäubungslosen Schlachtung darf es keine Ausnahmen geben, so der Appell der Tierschützer. Darüber hinaus müsse das illegale Schächten durch strikte Kontrollen verhindert und gegebenenfalls strafrechtlich geahndet werden.
Grundsätzlich ist das betäubungslose Schlachten verboten, Ausnahmeregelungen von diesem Verbot sind an strenge Genehmigungsverfahren sowie strikte Auflagen geknüpft. Bei rituellen Schlachtungen sollten Tiere dennoch nur nach vorheriger Betäubung getötet werden, so die Forderung des Deutschen Tierschutzbundes. Viele Muslime setzen bereits seit Jahren die elektrische Kurzzeitbetäubung ein, ohne mit ihrem Glauben in Konflikt zu geraten. Das Tier blutet wie beim betäubungslosen Schächten aus, und das Fleisch erfüllt die religiösen Speisevorschriften. Wer ohne eine Genehmigung schächtet, kann mit einer Geldbuße bis 25.000 Euro und mit einer Haftstrafe belegt werden. Schon der Transport von Schafen im Kofferraum des PKW verstößt gegen das Tierschutzrecht und kann geahndet werden.
Vorsicht: Tierqual-Fleisch oft nicht gekennzeichnet
In Ländern wie beispielsweise Frankreich, Belgien und Spanien wird ein großer Teil der Tiere generell betäubungslos geschlachtet. Dieses Fleisch wird nicht ausschließlich als geschächtetes Fleisch vermarktet, sondern ein Teil kommt ungekennzeichnet in den normalen Handel. Auf diesem Wege könnte es auch nach Deutschland gelangen. Viele Verbraucher wissen das nicht - und sie werden darüber auch nicht informiert, da es keine Kennzeichnung für dieses Fleisch gibt. Somit ist für die Käufer nicht ersichtlich, ob das Fleisch von Tieren stammt, die ohne Betäubung geschlachtet wurden.
Deutscher Tierschutzbund e.V.
Baumschulallee 15
53115 Bonn
Deutschland
Telefon: (0228) 60 49 60
Telefax: (0228) 60 49 640
Mail: presse@tierschutzbund.de
URL: http://www.tierschutzbund.de/
Heute beginnt das dreitägige islamische Opferfest (Kurban Bayrami) zu dem jährlich, auch in Deutschland, zahlreiche Tiere betäubungslos geschächtet werden - und die Tendenz steigt. Im letzten Jahr wurden mehr als doppelt so viele Tiere anlässlich des Opferfestes geschächtet als noch im Vorjahr. Auch die Zahl der jährlich erteilten Genehmigungen hat drastisch zugenommen. Der Deutsche Tierschutzbund hält diese Entwicklung für äußerst besorgniserregend und fordert die zuständigen Stellen auf, alle verwaltungsrechtlichen Mittel auszuschöpfen, um solche Genehmigungen zu versagen. Für das Verbot der betäubungslosen Schlachtung darf es keine Ausnahmen geben, so der Appell der Tierschützer. Darüber hinaus müsse das illegale Schächten durch strikte Kontrollen verhindert und gegebenenfalls strafrechtlich geahndet werden.
Grundsätzlich ist das betäubungslose Schlachten verboten, Ausnahmeregelungen von diesem Verbot sind an strenge Genehmigungsverfahren sowie strikte Auflagen geknüpft. Bei rituellen Schlachtungen sollten Tiere dennoch nur nach vorheriger Betäubung getötet werden, so die Forderung des Deutschen Tierschutzbundes. Viele Muslime setzen bereits seit Jahren die elektrische Kurzzeitbetäubung ein, ohne mit ihrem Glauben in Konflikt zu geraten. Das Tier blutet wie beim betäubungslosen Schächten aus, und das Fleisch erfüllt die religiösen Speisevorschriften. Wer ohne eine Genehmigung schächtet, kann mit einer Geldbuße bis 25.000 Euro und mit einer Haftstrafe belegt werden. Schon der Transport von Schafen im Kofferraum des PKW verstößt gegen das Tierschutzrecht und kann geahndet werden.
Vorsicht: Tierqual-Fleisch oft nicht gekennzeichnet
In Ländern wie beispielsweise Frankreich, Belgien und Spanien wird ein großer Teil der Tiere generell betäubungslos geschlachtet. Dieses Fleisch wird nicht ausschließlich als geschächtetes Fleisch vermarktet, sondern ein Teil kommt ungekennzeichnet in den normalen Handel. Auf diesem Wege könnte es auch nach Deutschland gelangen. Viele Verbraucher wissen das nicht - und sie werden darüber auch nicht informiert, da es keine Kennzeichnung für dieses Fleisch gibt. Somit ist für die Käufer nicht ersichtlich, ob das Fleisch von Tieren stammt, die ohne Betäubung geschlachtet wurden.
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