15.10.2013 17:05 Uhr in Computer & Internet von akademie.de
Einbau von VG Wort Zählpixeln auf Webseiten verletzt Datenschutzrecht. Der Berliner Datenschutzbeauftragte bemängelt VG Wort Regelung
Kurzfassung: Einbau von VG Wort Zählpixeln auf Webseiten verletzt Datenschutzrecht. Der Berliner Datenschutzbeauftragte bemängelt VG Wort RegelungWer derzeit auf seinen Webseiten die unsichtbaren Zählpixel der ...
[akademie.de - 15.10.2013] Einbau von VG Wort Zählpixeln auf Webseiten verletzt Datenschutzrecht. Der Berliner Datenschutzbeauftragte bemängelt VG Wort Regelung
Wer derzeit auf seinen Webseiten die unsichtbaren Zählpixel der VG Wort platziert, verletzt gleich mehrfach geltendes Datenschutzrecht. Dies erläuterte der Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit am 26.09.2013 akademie.de in Beantwortung einer Datenschutzanfrage des Online-Magazins und E-Learning-Anbieters. Demnach dürften Website-Betreiber derzeit keine Zählpixel der VG Wort auf ihren Webseiten laufen lassen.
Mit den unsichtbaren Zählpixeln identifiziert die Verwertungsgesellschaft Wort, wie viele Besucher welche Textseiten im WWW abrufen. Ab einer bestimmten Zahl von Abrufen ihrer Beiträge zahlt die VG Wort dann wahrnehmungsberechtigten Autorinnen und Autoren jährlich Ausschüttungen für ihre Texte im Internet aus. Die Höhe pro Beitrag legt die VG Wort meist im Folgejahr der Zählung fest. Die VG-Wort-Zählpixel finden sich auch auf den Seiten vieler bekannter Online-Contentanbieter.
Zunächst hatte akademie.de im August 2013 die VG Wort um einen Optout-Code gebeten. Damit sollte sich jeder Leser per Mausklick über einen Button in der Datenschutzerklärung von akademie.de vom Webtracking durch VG-Wort-Zählpixel abmelden können. Bietet ein Website-Betreiber den Nutzern beim Webtracking nämlich keine Optout-Möglichkeit an, riskiert er als Telemedienanbieter Bußgelder wegen Verletzung der Datenschutzbestimmungen.
Per Email vom 22.08.2013 weigerte sich die VG Wort jedoch, den Optout-Code an akademie.de herauszugeben. 'Aus unserer Sicht verbietet sich ein Optout sogar, da wir ja Rechte wahrnehmen, mit deren Verwaltung wir vom Gesetzgeber betraut wurden.' schrieb die VG Wort zurück. 'Ein Optout entspräche nach unserer Sicht einem 'nein, ich will nicht, dass Urheber die vom Gesetzgeber zugestandene, angemessene Vergütung für ihre Werke erhalten.' "
Nach eigenen Angaben erfasst die VG Wort die Nutzerdaten der Leser im Internet nur, um die Besucherzugriffszahlen pro Textbeitrag festzustellen. Die erfassten IP-Nummern der Nutzer würden anonymisiert (um eine Stelle gekürzt). Die VG Wort würde die erhobenen Daten auch nicht verwenden, um Nutzerprofile zu erstellen. 'Das soll auch nicht angezweifelt werden' erklärt akademie.de Geschäftsführer Dr. von Hase. 'Leider werden aber die von den VG-Wort-Zählwanzen erfassten personenbezogenen Metadaten der Leser im WWW zunächst mit voller IP-Nummer, einem Zweijahres-Langzeit-Cookie der VG Wort, der Linkinformation über den gerade gelesenen Text und weiteren Angaben offen durchs Netz an den VG-Wort-Zählserver geschickt. Erst auf dem Zählserver werden die Daten dann pseudonymisiert. Gerade gut aggregierbare Meta-Daten sind fürs Profiling hoch begehrt - nicht nur bei den Geheimdiensten. Die VG Wort hat keinen Einfluss auf Datenableitungen an Netzknoten. Schon deshalb sollte jeder selbst frei entscheiden dürfen, ob die VG Wort das eigene Leseverhalten im Internet über ihre Zählpixel auf Webseiten tracken darf oder nicht.'
Wegen der Weigerung der VG Wort, den Optout-Code herauszugeben wandte sich akademie.de an den Berliner Datenschutzbeauftragten und bat um Stellungnahme. Dieser antwortete, es fehle derzeit bereits der notwendige zulässige Datenverarbeitungszweck nach 15 Abs. 3 bis 5 TMG http://dejure.org/gesetze/TMG/15.html ( (Telemediengesetz), um überhaupt eine Datenübermittlung an die VG Wort als Auftragsdatenverarbeiter zu erlauben. Außerdem fehle die erforderliche schriftliche Vereinbarung gemäß 11 Abs. 2 BDSG http://dejure.org/gesetze/BDSG/11.html (Bundesdatenschutzgesetz). Und es sei rechtswidrig, den Internet-Nutzern ein Optout zu verweigern und ihnen ihr Recht auf eine Widerspruchsmöglichkeit zu nehmen.
Da akademie.de den datenschutzwidrigen Zustand selbst nicht beseitigen kann, wurden jetzt sämtliche Zählpixel der VG Wort von allen Webseiten entfernt. In einem Schreiben an die betroffenen Autoren erklärte akademie.de, wegen des aktuellen Ausfalls der VG Wort Zählung der Besucherzugriffe auf Autorenbeiträge werde man notfalls die eigenen Webzugriffsstatistiken nutzen um eigene Ausschüttungen an die Autoren aus Eigenmitteln durchzuführen. Damit sollen eventuelle Einnahmeausfälle der Autoren bei der VG Wort kompensiert werden. akademie.de werde dann die geleisteten Auszahlungsbeträge und den eigenen Aufwand bei der VG Wort geltend machen.
'Die VG Wort bringt die im Netz publizierenden Autoren und Verlage in eine Situation, die an Nötigung grenzt" erläutert Geschäftsführer von Hase. 'Derzeit bekommen die Autoren von der VG Wort nur ihr Geld, wenn der Website-Betreiber aktiv die Rechte seiner Website-Besucher auf informationelle Selbstbestimmung verletzt und die VG Wort-Zählpixel einfach ohne Optout-Button für Nutzer laufen lässt. Er muss also eine Zwangszählung veranstalten. Dieses Dilemma erklärt vielleicht auch, warum die meisten Online-Publisher, die unsichtbare VG-Wort-Zählwanzen auf den eigenen Webseiten platziert haben, dies in der eigenen Datenschutzerklärung totschweigen. Die monatlich zig-Millionen Leser im deutschsprachigen Web merken so nichts vom heimlichen VG-Wort Webtracking und verlangen dann auch nicht nach einer Optout-Möglichkeit. Die könnte der Webpublisher auch nicht gewährleisten, da die VG Wort ihm den dafür erforderlichen Code nicht herausrückt.'
akademie.de hat inzwischen die VG Wort abgemahnt, ihr Zählverfahren spätestens bis zum 31.12.2013 datenschutzkonform auszugestalten. Damit ein gesetzlich erlaubter Verarbeitungszweck erfüllt wird soll die VG Wort den wahrnehmungsberechtigten Autoren und Verlagen endlich die statistischen Auswertungen für ihre Internettexte transparent zugänglich machen. Ferner soll die VG Wort mit den Websitebetreibern einen datenschutzgerechten Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung gemäß 11 Abs. 2 BDSG abschließen. Schließlich besteht akademie.de weiterhin auf Lieferung des Optout-Codes zum Einbau in die eigene Datenschutzerklärung als Button. Ansonsten wären auch hier leider rechtliche Schritte unvermeidlich.
Hinweise:
Weitere Informationen zum Thema 'Webwanzen' und wie jeder Internetnutzer diese mit dem Browserzusatzprogramm Collusion sichtbar machen kann finden sich unter:
http://www.akademie.de/wissen/webtracking-collusion
Für die Aufnahme in den Email-Presseverteiler von akademie.de senden Sie bitte eine Email an:
join-presse@liste.akademie.de. Wenn Sie dann die Bestätigungs-Email einfach kommentarlos an uns zurücksenden sind Sie in unserem Presseverteiler.
Wer derzeit auf seinen Webseiten die unsichtbaren Zählpixel der VG Wort platziert, verletzt gleich mehrfach geltendes Datenschutzrecht. Dies erläuterte der Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit am 26.09.2013 akademie.de in Beantwortung einer Datenschutzanfrage des Online-Magazins und E-Learning-Anbieters. Demnach dürften Website-Betreiber derzeit keine Zählpixel der VG Wort auf ihren Webseiten laufen lassen.
Mit den unsichtbaren Zählpixeln identifiziert die Verwertungsgesellschaft Wort, wie viele Besucher welche Textseiten im WWW abrufen. Ab einer bestimmten Zahl von Abrufen ihrer Beiträge zahlt die VG Wort dann wahrnehmungsberechtigten Autorinnen und Autoren jährlich Ausschüttungen für ihre Texte im Internet aus. Die Höhe pro Beitrag legt die VG Wort meist im Folgejahr der Zählung fest. Die VG-Wort-Zählpixel finden sich auch auf den Seiten vieler bekannter Online-Contentanbieter.
Zunächst hatte akademie.de im August 2013 die VG Wort um einen Optout-Code gebeten. Damit sollte sich jeder Leser per Mausklick über einen Button in der Datenschutzerklärung von akademie.de vom Webtracking durch VG-Wort-Zählpixel abmelden können. Bietet ein Website-Betreiber den Nutzern beim Webtracking nämlich keine Optout-Möglichkeit an, riskiert er als Telemedienanbieter Bußgelder wegen Verletzung der Datenschutzbestimmungen.
Per Email vom 22.08.2013 weigerte sich die VG Wort jedoch, den Optout-Code an akademie.de herauszugeben. 'Aus unserer Sicht verbietet sich ein Optout sogar, da wir ja Rechte wahrnehmen, mit deren Verwaltung wir vom Gesetzgeber betraut wurden.' schrieb die VG Wort zurück. 'Ein Optout entspräche nach unserer Sicht einem 'nein, ich will nicht, dass Urheber die vom Gesetzgeber zugestandene, angemessene Vergütung für ihre Werke erhalten.' "
Nach eigenen Angaben erfasst die VG Wort die Nutzerdaten der Leser im Internet nur, um die Besucherzugriffszahlen pro Textbeitrag festzustellen. Die erfassten IP-Nummern der Nutzer würden anonymisiert (um eine Stelle gekürzt). Die VG Wort würde die erhobenen Daten auch nicht verwenden, um Nutzerprofile zu erstellen. 'Das soll auch nicht angezweifelt werden' erklärt akademie.de Geschäftsführer Dr. von Hase. 'Leider werden aber die von den VG-Wort-Zählwanzen erfassten personenbezogenen Metadaten der Leser im WWW zunächst mit voller IP-Nummer, einem Zweijahres-Langzeit-Cookie der VG Wort, der Linkinformation über den gerade gelesenen Text und weiteren Angaben offen durchs Netz an den VG-Wort-Zählserver geschickt. Erst auf dem Zählserver werden die Daten dann pseudonymisiert. Gerade gut aggregierbare Meta-Daten sind fürs Profiling hoch begehrt - nicht nur bei den Geheimdiensten. Die VG Wort hat keinen Einfluss auf Datenableitungen an Netzknoten. Schon deshalb sollte jeder selbst frei entscheiden dürfen, ob die VG Wort das eigene Leseverhalten im Internet über ihre Zählpixel auf Webseiten tracken darf oder nicht.'
Wegen der Weigerung der VG Wort, den Optout-Code herauszugeben wandte sich akademie.de an den Berliner Datenschutzbeauftragten und bat um Stellungnahme. Dieser antwortete, es fehle derzeit bereits der notwendige zulässige Datenverarbeitungszweck nach 15 Abs. 3 bis 5 TMG http://dejure.org/gesetze/TMG/15.html ( (Telemediengesetz), um überhaupt eine Datenübermittlung an die VG Wort als Auftragsdatenverarbeiter zu erlauben. Außerdem fehle die erforderliche schriftliche Vereinbarung gemäß 11 Abs. 2 BDSG http://dejure.org/gesetze/BDSG/11.html (Bundesdatenschutzgesetz). Und es sei rechtswidrig, den Internet-Nutzern ein Optout zu verweigern und ihnen ihr Recht auf eine Widerspruchsmöglichkeit zu nehmen.
Da akademie.de den datenschutzwidrigen Zustand selbst nicht beseitigen kann, wurden jetzt sämtliche Zählpixel der VG Wort von allen Webseiten entfernt. In einem Schreiben an die betroffenen Autoren erklärte akademie.de, wegen des aktuellen Ausfalls der VG Wort Zählung der Besucherzugriffe auf Autorenbeiträge werde man notfalls die eigenen Webzugriffsstatistiken nutzen um eigene Ausschüttungen an die Autoren aus Eigenmitteln durchzuführen. Damit sollen eventuelle Einnahmeausfälle der Autoren bei der VG Wort kompensiert werden. akademie.de werde dann die geleisteten Auszahlungsbeträge und den eigenen Aufwand bei der VG Wort geltend machen.
'Die VG Wort bringt die im Netz publizierenden Autoren und Verlage in eine Situation, die an Nötigung grenzt" erläutert Geschäftsführer von Hase. 'Derzeit bekommen die Autoren von der VG Wort nur ihr Geld, wenn der Website-Betreiber aktiv die Rechte seiner Website-Besucher auf informationelle Selbstbestimmung verletzt und die VG Wort-Zählpixel einfach ohne Optout-Button für Nutzer laufen lässt. Er muss also eine Zwangszählung veranstalten. Dieses Dilemma erklärt vielleicht auch, warum die meisten Online-Publisher, die unsichtbare VG-Wort-Zählwanzen auf den eigenen Webseiten platziert haben, dies in der eigenen Datenschutzerklärung totschweigen. Die monatlich zig-Millionen Leser im deutschsprachigen Web merken so nichts vom heimlichen VG-Wort Webtracking und verlangen dann auch nicht nach einer Optout-Möglichkeit. Die könnte der Webpublisher auch nicht gewährleisten, da die VG Wort ihm den dafür erforderlichen Code nicht herausrückt.'
akademie.de hat inzwischen die VG Wort abgemahnt, ihr Zählverfahren spätestens bis zum 31.12.2013 datenschutzkonform auszugestalten. Damit ein gesetzlich erlaubter Verarbeitungszweck erfüllt wird soll die VG Wort den wahrnehmungsberechtigten Autoren und Verlagen endlich die statistischen Auswertungen für ihre Internettexte transparent zugänglich machen. Ferner soll die VG Wort mit den Websitebetreibern einen datenschutzgerechten Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung gemäß 11 Abs. 2 BDSG abschließen. Schließlich besteht akademie.de weiterhin auf Lieferung des Optout-Codes zum Einbau in die eigene Datenschutzerklärung als Button. Ansonsten wären auch hier leider rechtliche Schritte unvermeidlich.
Hinweise:
Weitere Informationen zum Thema 'Webwanzen' und wie jeder Internetnutzer diese mit dem Browserzusatzprogramm Collusion sichtbar machen kann finden sich unter:
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