16.10.2013 15:11 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
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Schadensersatz wegen Minderung eines Beteiligungswertes an einer GmbH kann nur durch Leistung an die Gesellschaft verlangt werden und nicht an den Gesellschafter persönlich.
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Autor der Pressemeldung "Minderung des Beteiligungswerts kann nur Schadensersatz durch Leistung an die Gesellschaft begründen - Gesellschaftsrecht" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.