16.10.2013 15:12 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
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Eine Abgrenzungsvereinbarung, die zwei konkurrierende Unternehmen zur Vermarktung ihrer Produkte treffen, gilt grundsätzlich zeitlich unbeschränkt.
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Autor der Pressemeldung "Gültigkeit von Abgrenzungsvereinbarungen zwischen Unternehmen - Markenrecht" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.