16.10.2013 15:15 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
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Möglicherweise können Anleger Schadensersatzansprüche gegen Banken aufgrund einer fehlerhaften Anlageberatung bei der Anlage in offene Immobilienfonds nur noch bis zum Jahresende geltend machen.
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Autor der Pressemeldung "Bei offenen Immobilienfonds droht Verjährung zum Jahresende - Kapitalmarktrecht" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.