Entscheidung zu Fingerabdrücken in Reisepässen - EuGH versagt beim Grundrechtschutz

Kurzfassung: Entscheidung zu Fingerabdrücken in Reisepässen - EuGH versagt beim Grundrechtschutz"Mit seiner heutigen Entscheidung hat der EuGH erneut nachgewiesen, dass sich die europäischen Grundrechte bei die ...
[Wolfgang Neskovic, MdB - 17.10.2013] Entscheidung zu Fingerabdrücken in Reisepässen - EuGH versagt beim Grundrechtschutz

"Mit seiner heutigen Entscheidung hat der EuGH erneut nachgewiesen, dass sich die europäischen Grundrechte bei diesem Gericht nicht in guten Händen befinden. Im Gegensatz zum Bundesverfassungsgericht und zum EGMR lassen die Richter des EuGH die erforderliche grundrechtliche Empathie vermissen. Bei dem Schutz von Grundrechten zeigt der EuGH bislang ein beklagenswert embryonales Bewusstsein," erklärt der Bundestagsabgeordnete Wolfgang Neškovic, der den Kläger des Ausgangsverfahrens vor dem EuGH in der mündlichen Verhandlungen vertreten hat, zu der heutigen Entscheidung des Gerichtshofes, mit der er die obligatorische Aufnahme von Fingerabdrücken in Reisepässe für rechtens erklärt hat.
Neškovic weiter: "Für einen Gerichtshof, der sein juristisches Grundverständnis in der Welt der Kapital- und Dienstleistungsfreiheit entwickelt hat, stellt es eine große Herausforderung dar, den individuellen Grundrechten im Zweifel den Vorrang gegenüber den vorgegeben Sicherheitsinteressen der staatlichen Behörden einzuräumen.
Grundsätzlich muss gelten: Im Zweifel für die Freiheit und nicht für die Sicherheit. Schon Aristoteles wusste: Wer die Freiheit der Sicherheit vorzieht, ist zurecht ein Sklave. Dieser Erkenntnis hat sich der EUGH bislang mit seinem europäisch - etatistischen Grundverständnis verschlossen. Dem Kläger des Ausgangsverfahrens bleibt bei dieser Sachlage nur der Weg zum Bundesverfassungsgericht beziehungsweise zum EGMR."

Wolfgang Neškovic, MdB
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