17.10.2013 15:00 Uhr in Kultur & Kunst von Mynewsdesk
Mit LED Energie sparen aber nicht auf Helligkeit verzichten
Kurzfassung: (Mynewsdesk) Ab September 2009 verschwanden Glühlampen mit mindestens 100W und alle mattierten Glühlampen von der Bildfläche. Ein Jahr später wurden die 75W Glühlampen verboten, 2011 die 60W Glühlampen, 2012 die 40W und 25W Glühlampen, bis Ende 2012 alle Glühlampen verboten wurden. Bis 2016 soll das Verbot dann noch die Halogenlampen und alle Lampen mit einer schlechteren Energieeffizienzklasse als “B” erwischen.Energieeffizienz wird groß geschrieben. Ersatz muss her. Von Seitender ...
[Mynewsdesk - 17.10.2013] (Mynewsdesk) Ab September 2009 verschwanden Glühlampen mit mindestens 100W und alle mattierten Glühlampen von der Bildfläche. Ein Jahr später wurden die 75W Glühlampen verboten, 2011 die 60W Glühlampen, 2012 die 40W und 25W Glühlampen, bis Ende 2012 alle Glühlampen verboten wurden. Bis 2016 soll das Verbot dann noch die Halogenlampen und alle Lampen mit einer schlechteren Energieeffizienzklasse als “B” erwischen.Energieeffizienz wird groß geschrieben. Ersatz muss her. Von Seitender großen Hersteller wurde die Energiesparleuchte als geeignete Lösungpropagiert. Und, es stimmt, sie spart tatsächlich Energie. Allerdingsgibt es auch Nachteile. Eine Energiesparlampe ist nichts anderes alseine verkleinerte Leuchtstoffröhre. Daher spricht man auch von derKompaktleuchtstofflampe. Dieses Leuchtmittel ist nicht fähig, auseigener Kraft zu leuchten. Der Leuchtprozess wird durch einkompliziertes Verfahren angeregt.Im Inneren der Kompaktleuchtstoffröhre befindet sich ein Edelgas (oftein Gemisch aus Argon und Neon). Am Glaskörper gibt es zwei Elektroden.Die Zündspannung wird über einen Starter und ein Vorschaltgerät erzeugt.Im Glaskörper befindet sich Quecksilber, welches durch dieWärmeentwicklung der angelegten Spannung verdampft wird. Die Atome desgasförmigen Quecksilbers können nun von Elektronen getroffen werden, dievon der Kathode abgegeben werden. Beim Auftreffen wird ultraviolettesLicht abgegeben. Da ultraviolettes Licht jedoch für den Menschen nichtsichtbar ist, wird der eigentliche Leuchtprozess durch eine Beschichtungdes Glaskörpers erzeugt. An der Außenwand des Glaskörpers befindet sicheine Beschichtung aus Phosphorverbindungen. Wenn diese vom UV-Lichtangeregt wird, gibt diese die Energie in Form von sichtbarem Lichtwieder ab.Der Zündvorgang wiederholt sich ständig. Einmal gezündet würde die Lampeden Stromfluss so lange verstärken, bis sie durch Überhitzung zerstörtwürde. Daher tritt eine recht hohe elektromagnetische Belastung auf,denn der Zündprozess erfolgt etwa 50 mal pro Sekunde. Das Licht flackertsomit mit 50 Hz. Viele Menschen fühlen sich unwohl in solchem Licht,klagen über Kopfschmerzen. Kinder haben Probleme sich zu konzentrieren,wirken gereizt. Darüber hinaus dürfen Kompaktleuchtstofflampen nichtüber den Hausmüll entsorgt werden, wenn sie kaputt gehen. Zerbricht dasGlas, sind sogar Gesundheitsschäden durch das austretende Quecksilbersehr wahrscheinlich. Quecksilber ist ein Schwermetall und hoch toxisch.Werden zerbrochene Energiesparlampen achtlos weggeworfen, gelangt dasQuecksilber in die Umwelt und richtet einen enormen Schaden an, dahergehören diese per Gesetz in den Sondermüll. Darüber hinaus ist das Lichtrecht fade, da das Lichtspektrum nicht voll ausgeprägt ist. Sie sindnicht dimmbar und brauchen eine Weile, bis die volle Intensität erreichtwird. Das kann morgens im Bad schon sehr irritierend sein, wenn dasLicht erst dann voll leuchtet, wenn man mit dem Rasieren bereits fertigist. Fazit: Energieersparnis ja, aber es ist nicht alles Gold, was glänzt. Alternative LED? Also wenn man schon Licht für wenig Strom haben möchte, dann ist dieLED-Lampe eine echte Alternative zur Energiesparlampe. Das Lichtspektrumist voll ausgeprägt und wird daher vom Menschen als sehr angenehmempfunden. LEDs sind dimmbar und leuchten sofort nach dem Einschalten.Das Beste aber ist, dass bei der Produktion von LED-Leuchtmitteln keineGifte verwendet werden müssen. Erhebliche Unterschiede gibt es jedoch bei der Qualität der LED-Technik.Die Produktion einer LED-Lampe teilt sich auf in die eigentliche LEDmit der Optik und der nötigen Elektronik. Ein LED-Leuchtmittel hat inder Produktion einen bestimmten Preis, der sich aus den verwendetenMaterialien und er Arbeitsleistung ergibt. Findet man also preislichsehr günstige LED-Technik, kann man davon ausgehen, dass die Qualitätdarunter leidet, was sich in schlechter Leuchtkraft oder in kurzerLebensdauer niederschlägt. Farblich bekommt man gute LED-Lampen sogar in den gleichen Farbtönen wiedie gute alte Glühbirne. Dadurch kann jeder sofort sein Wohlfühllichtbei sich zuhause haben. Missverständliche Angaben bei LEDs Der Lichtstrom eines Leuchtmittels wird in Lumen angegeben. DieseAngaben sind gewissermaßen Standard, denn schon bei Glühlampen wurde dieEinheit Lumen verwendet. Eine 60W Glühlampe hatte z.B. einen Lichtstromvon 710 Lumen. Hochwertige LEDs geben pro Watt einen Lichtstrom vonmindestens 100 Watt ab. Die handelsüblichen LED-Leuchtmittel liegenjedoch oft sehr weit darunter. Daher gibt es viele Menschen die mitLED-Leuchtmitteln unzufrieden sind. Manche Hersteller geben die Lichtmenge in Candela, die meisten in Lumenan, wobei Lichtmehre nicht genau zutrifft. In Candela wird dieLichtleistung gemessen und ist etwas anderes als der Lichtstrom, den manin Lumen angibt. Der Verbraucher kann diese Werte nicht vergleichen, dasie Ausdruck für völlig verschiedene Sachverhalte sind. Ein LEDStrahler mit einem Lichtstrom von 500 Lumen und einem Abstrahlwinkel von60 Grad hat eine Lichtleistung von 5.939,75 Candela. Die Angabe inLumen sollte als Standard dienen, denn dann kann der Verbraucher genauvergleichen. Außerdem obliegt es dem Hersteller, ob er die Obergrenzedes erreichbaren Lichtstroms bei der Angabe ausreizt oder ob er einenAbschlag vornimmt, da LEDs im Verlaufe der Zeit ein wenig nachlassen. Imletzteren Fall könnte man sich darauf verlassen, dass die Angaben in 10Jahren noch immer zutreffen. Zum Beispiel haben LED-Leuchtmittel derMarke BrightMAXX in der Lichtfarbe Daylight einen Lichtstrom von rund100 Lumen pro Watt. Auf der Verpackung wird der Lichtstrom mit einemAbschlag von ca. 20% angegeben. Lumen statt Watt Erweiterte Kennzeichnungspflicht für Leuchtmittel ab 01.09.2010. Dasheißt jedes Leuchtmittel muss die Lumenangabe pro Watt auf seinerVerpackungausweisen. Galt für Strahler (z.Bsp. GU10 oder MR16) eineÜbergangsfrist bis zum September 2013, so müssen auch diese jetzt mitder Lumen pro Watt Angabe kenntlich gemacht werden. Sicher geht man, wenn man den Lichtstrom eines Leuchtmittels messenlässt. Wenn man das Resultat mit den Angaben auf der Verpackungvergleicht, weiß man, welche Art Anbieter man vor sich hat.
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