Altmaier: Kommunen sind zentrale Partner beim Klimaschutz und für die Energiewende Neue Kommunalrichtlinie veröffentlicht

Kurzfassung: Altmaier: Kommunen sind zentrale Partner beim Klimaschutz und für die Energiewende Neue Kommunalrichtlinie veröffentlichtMit Beginn des Jahres 2014 können Städte und Gemeinden wieder Zuschüsse fà ...
[Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) - 17.10.2013] Altmaier: Kommunen sind zentrale Partner beim Klimaschutz und für die Energiewende Neue Kommunalrichtlinie veröffentlicht

Mit Beginn des Jahres 2014 können Städte und Gemeinden wieder Zuschüsse für Klimaschutzprojekte im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative beantragen. Das Bundesumweltministerium hat die entsprechende Richtlinie novelliert und im Bundesanzeiger veröffentlicht. Damit ist der Startschuss für die Kommunen gefallen: Sie können jetzt anfangen, die Anträge für das nächste Jahr vorzubereiten. "Städte und Gemeinden sind zentrale Partner beim Klimaschutz. Seit dem Jahr 2008 haben wir rund
5.000 Projekte in 2.500 Kommunen gefördert. Mittelstand und Handwerk in den jeweiligen Regionen haben davon besonders profitiert", betonte Bundesumweltminister Peter Altmaier.
Mit der "Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen" - kurz:
Kommunalrichtlinie - fördert das Bundesumweltministerium sowohl die Entwicklung von Klimaschutzkonzepten als auch die konkrete Umsetzung einzelner Klimaschutzmaßnahmen. Für das Jahr 2014 sind insgesamt rund 90 Millionen Euro vorgesehen. Unter anderem wird die erfolgreiche Förderung der LED-Innenbeleuchtung fortgesetzt. Auch in Zukunft werden also Sporthallen, Rathäuser und Gemeindezentren von dieser Förderung profitieren können.
Von den Kommunen stark nachgefragt wurde der im vergangenen Jahr neu hinzu gekommene Förderschwerpunkt "Klimafreundliche Mobilität". Er wird, mit kleinen Änderungen, auch im kommenden Jahr fortgesetzt. Ein wesentlicher Baustein für den kommunalen Klimaschutz sind die durch das Bundesumweltministerium geförderten kommunalen Klimaschutzmanagerinnen und -manager. Im Rahmen der novellierten Richtlinie können sie verstärkt
Beratungs- und Unterstützungsleistungen für die Umsetzung von Klimaschutzkonzepten in Anspruch nehmen.
Die Kommunalrichtlinie ist Teil der "Nationalen Klimaschutzinitiative" des Bundesumweltministeriums. In diesem Rahmen initiiert und fördert das Bundesumweltministerium seit dem Jahr 2008 zahlreiche Projekte, mit denen Energie effizienter genutzt und Emissionen gemindert werden können. Die Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkrete Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen.
Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.
Förderanträge können vom 1. Januar bis zum 30. April 2014 bei dem vom Bundesumweltministerium beauftragten Projektträger eingereicht werden.
Ausführliche Informationen sind beim Projektträger Jülich
(www.ptj.de/klimaschutzinitiative-kommunen) und beim Service- und
Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz (www.klimaschutz.de/kommunen) verfügbar. Das Service- und Kompetenzzentrum bietet darüber hinaus eine ausführliche Beratung, auch zu weiteren Förderangeboten im Kommunalen Klimaschutz.

Kontakt:
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU)
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Telefon: 030 18 305-2010
Telefax: 030 18 305-2016
Mail: presse@bmu.bund.de
URL: http://www.bmu.de
Weitere Informationen
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) Das Bundesumweltministerium stellt sich vorDas Bundesumweltministerium besteht seit 1986 und ist verantwortlich für die Umweltpolitik der Bundesregierung. Offiziell trägt das Ministerium den Namen Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit; häufig wird jedoch - wie auf dieser Internetseite - die Abkürzung BMU oder die Kurzform Bundesumweltministerium verwendet.An seinen beiden Dienstorten Bonn und Berlin beschäftigt das Ministerium insgesamt ca. 850 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in sechs Abteilungen. Seit 2012 wird das Ministerium von Bundesumweltminister Peter Altmaier geleitet. Er wird bei der Erfüllung seiner Aufgaben unterstützt durch den beamteten Staatssekretär Jürgen Becker sowie die Parlamentarischen Staatssekretärinnen Ursula Heinen-Esser und Katherina Reiche.Was sind die Aufgaben des Bundesumweltministeriums?Das Ziel der Umweltpolitik ist es, uns und den nachfolgenden Generationen ein gesundes Lebensumfeld zu erhalten oder zu schaffen. Die Umweltpolitik der Bundesregierung umfasst deshalb viele verschiedene Bereiche, in denen das Ministerium Ziele formuliert, Entscheidungen trifft und Gesetze vorbereitet.Das Bundesumweltministerium setzt sich vor allem für den Klimaschutz, den Erhalt der Vielfalt von Tier- und Pflanzenarten, den sparsamen Umgang mit Rohstoffen und Energie sowie den Schutz der menschlichen Gesundheit vor Umweltbelastungen ein.Dabei folgt die deutsche Umweltpolitik stets dem übergeordneten Leitbild der Nachhaltigkeit. Das bedeutet, umweltbewusst, wirtschaftlich leistungsfähig und sozial gerecht zu leben und zu handeln. Das Ziel ist also, heutige Bedürfnisse so zu befriedigen, dass auch kommenden Generationen die Chance bleibt, ihre Bedürfnisse zu befriedigen.Auch in der internationalen Umweltpolitik ist das Bundesumweltministerium aktiv. Zu den größten weltweiten Herausforderungen gehören der Klimawandel und der Verlust der biologischen Vielfalt. Wegen seines engagierten Einsatzes für die Umwelt gilt Deutschland international als Vorbild.
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, 10117 Berlin, Deutschland
Tel.: 030 18 305-2010; http://www.bmu.de
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