DJV fordert unveränderten Erhalt des Gründungszuschusses
- Pressemitteilung der Firma Deutscher Journalisten-Verband (DJV), 30.03.2011
Pressemitteilung vom: 30.03.2011 von der Firma Deutscher Journalisten-Verband (DJV) aus Berlin
Kurzfassung: Berlin, 30.03.2011 - Der Deutsche Journalisten-Verband hat sich dafür ausgesprochen, den Gründungszuschuss der Bundesagentur für Arbeit mindestens in seiner jetzigen Form zu erhalten. Zugleich erteilte der DJV Überlegungen von ...
[Deutscher Journalisten-Verband (DJV) - 30.03.2011] DJV fordert unveränderten Erhalt des Gründungszuschusses
Berlin, 30.03.2011 - Der Deutsche Journalisten-Verband hat sich dafür ausgesprochen, den Gründungszuschuss der Bundesagentur für Arbeit mindestens in seiner jetzigen Form zu erhalten. Zugleich erteilte der DJV Überlegungen von Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen eine Absage, Existenzgründern den Zuschuss nur noch sechs statt neun Monate lang auszubezahlen. Kritisch sieht der DJV auch eine mögliche Umwandlung des Gründungszuschusses von einem Rechtsanspruch in eine Ermessensleistung.
"Der erfolgreiche Start von Journalistinnen und Journalisten in die Selbständigkeit darf nicht vom Wohlwollen des Sachbearbeiters bei der Agentur für Arbeit abhängen", mahnte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken.
Im hart umkämpften Markt der Freien fänden Existenzgründer nur dann ihr Auskommen, wenn sie eine lange Startphase überbrücken könnten, stellte Konken fest: "Die bisher gültige Dauer des Gründungszuschusses von neun Monaten ist schon knapp bemessen. Eine weitere Verkürzung wäre gegenüber den Freien wirtschaftlich nicht vertretbar." Die Regierung spare hier am falschen Ende.
Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:
Hendrik Zörner
Kontakt:
Bei Rückfragen: Tel. 030/72 62 79 20, Fax 030/726 27 92 13 Sie finden unsere Pressemitteilung auch unter www.djv.de
Berlin, 30.03.2011 - Der Deutsche Journalisten-Verband hat sich dafür ausgesprochen, den Gründungszuschuss der Bundesagentur für Arbeit mindestens in seiner jetzigen Form zu erhalten. Zugleich erteilte der DJV Überlegungen von Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen eine Absage, Existenzgründern den Zuschuss nur noch sechs statt neun Monate lang auszubezahlen. Kritisch sieht der DJV auch eine mögliche Umwandlung des Gründungszuschusses von einem Rechtsanspruch in eine Ermessensleistung.
"Der erfolgreiche Start von Journalistinnen und Journalisten in die Selbständigkeit darf nicht vom Wohlwollen des Sachbearbeiters bei der Agentur für Arbeit abhängen", mahnte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken.
Im hart umkämpften Markt der Freien fänden Existenzgründer nur dann ihr Auskommen, wenn sie eine lange Startphase überbrücken könnten, stellte Konken fest: "Die bisher gültige Dauer des Gründungszuschusses von neun Monaten ist schon knapp bemessen. Eine weitere Verkürzung wäre gegenüber den Freien wirtschaftlich nicht vertretbar." Die Regierung spare hier am falschen Ende.
Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:
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Über Deutscher Journalisten-Verband (DJV):
Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV), 1949 gegründet, vertritt die berufs- und medienpolitischen Ziele und Forderungen der hauptberuflichen Journalistinnen und Journalisten aller Medien. Er ist politisch wie finanziell unabhängig und handelt ohne sachfremde Rücksichtnahmen. Der DJV achtet und fördert die publizistische Unabhängigkeit seiner Mitglieder.
In seiner Kombination aus Gewerkschaft und Berufsverband befindet er sich auf deutlichem Erfolgskurs. Die Entwicklung der Mitgliedszahlen belegt dies: Allein in den letzten zehn Jahren wuchs die Zahl der Mitglieder von 16.592 (12/88) auf 36.150 (5/00). Dies ist nicht zuletzt auf das umfangreiche Leistungspaket des DJV zurückzuführen:
Tarife:
Der DJV schließt als Tarifpartei seit 1950 in allen Medien Tarifverträge und überwacht deren Einhaltung.
Rechtsschutz:
Der DJV und seine Landesverbände beraten in beruflichen Konfliktfällen und bieten freien wie angestellten Journalistinnen und Journalisten Rechtsschutz, vor allem bei arbeits-, steuer- oder urheberrechtlichen Angelegenheiten.
Beratung:
Der DJV berät und informiert seine Mitglieder beim Abschluss von (Arbeits-)Verträgen, in Ausbildungs- und in Steuerfragen.
Firmenkontakt:
Bei Rückfragen: Tel. 030/72 62 79 20, Fax 030/726 27 92 13 Sie finden unsere Pressemitteilung auch unter www.djv.de
Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV), 1949 gegründet, vertritt die berufs- und medienpolitischen Ziele und Forderungen der hauptberuflichen Journalistinnen und Journalisten aller Medien. Er ist politisch wie finanziell unabhängig und handelt ohne sachfremde Rücksichtnahmen. Der DJV achtet und fördert die publizistische Unabhängigkeit seiner Mitglieder.
In seiner Kombination aus Gewerkschaft und Berufsverband befindet er sich auf deutlichem Erfolgskurs. Die Entwicklung der Mitgliedszahlen belegt dies: Allein in den letzten zehn Jahren wuchs die Zahl der Mitglieder von 16.592 (12/88) auf 36.150 (5/00). Dies ist nicht zuletzt auf das umfangreiche Leistungspaket des DJV zurückzuführen:
Tarife:
Der DJV schließt als Tarifpartei seit 1950 in allen Medien Tarifverträge und überwacht deren Einhaltung.
Rechtsschutz:
Der DJV und seine Landesverbände beraten in beruflichen Konfliktfällen und bieten freien wie angestellten Journalistinnen und Journalisten Rechtsschutz, vor allem bei arbeits-, steuer- oder urheberrechtlichen Angelegenheiten.
Beratung:
Der DJV berät und informiert seine Mitglieder beim Abschluss von (Arbeits-)Verträgen, in Ausbildungs- und in Steuerfragen.
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