18.10.2013 10:47 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Gesellschaft & Familie von Kanzlei Adolph & Boryszewski GbR
Kanzlei Adolph & Boryszewski GbR - Fachanwalt für Bankrecht
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Das OLG Frankfurt am Main hat kürzlich entschieden: Der beklagte Lebensgefährte muss die Restschulden seiner Lebensgefährtin (im Folgenden Darlehensnehmerin) nicht zurückzahlen, auch wenn er den Darlehensvertrag zur Finanzierung eines der Darlehensnehmerin allein gehörenden Hausgrundstückes mitunterzeichnet hatte.
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Frau Maren Boryszewski
Kanzlei Adolph & Boryszewski GbR
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Autor der Pressemeldung "Entscheidung des OLG Frankfurt a.M. zu Darlehensverträgen" ist Kanzlei Adolph & Boryszewski GbR, vertreten durch Maren Boryszewski.