GRP Rainer LLP

Telekommunikationsunternehmen müssen etwaige Datenpannen unverzüglich melden - Datenschutzrecht
740x317 Pixel - Dateigröße: 31,03 Kb
Die EU befasst sich erneut mit dem Datenschutz. Im Rahmen einer EU Verordnung müssen Unternehmen nun binnen 24 Stunden Datenpannen melden. ... weiter lesen Quelle
Pressekontakt Herr M Rainer

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
Deutschland

E-Mail:
Web:
Tel:
0221-2722750
Fax:
Drucken Weiterempfehlen PDF
Schlagworte
Permanentlinks https://www.prmaximus.de/93223

https://www.prmaximus.de/pressefach/grp-rainer-rechtsanwälte-steuerberater-pressefach.html
Die Pressemeldung "Telekommunikationsunternehmen müssen etwaige Datenpannen unverzüglich melden - Datenschutzrecht" unterliegt dem Urheberrecht. Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors. Autor der Pressemeldung "Telekommunikationsunternehmen müssen etwaige Datenpannen unverzüglich melden - Datenschutzrecht" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.