21.10.2013 12:35 Uhr in Energie & Umwelt von World Wide Fund For Nature (WWF)
Klimaschutz mit Fundament
Kurzfassung: Klimaschutz mit FundamentWWF legt Entwurf für nationales Klimaschutz- und Energiewende-Gesetz vor. Textentwurf unter: www.wwf.de/Gutachten-KEnRaGDer WWF fordert von der CDU/CSU und der SPD in den Koa ...
[World Wide Fund For Nature (WWF) - 21.10.2013] Klimaschutz mit Fundament
WWF legt Entwurf für nationales Klimaschutz- und Energiewende-Gesetz vor. Textentwurf unter: www.wwf.de/Gutachten-KEnRaG
Der WWF fordert von der CDU/CSU und der SPD in den Koalitionsvertrag die Verabschiedung eines Klimaschutz- und Energiewenderahmengesetz (KEnRaG)aufzunehmen. Bisher seien die einzelnen Klimaschutzpolitikvorhaben unkoordiniert und nicht auf einer soliden gesetzgeberischen Basis. Darüber hinaus gäbe es keinen Prozess, der die Erreichung der Klimaschutzziele systematisch gewährleistet. "Die Herkulesaufgaben Klimaschutz und Energiewende können nur erfolgreich gestemmt werden, wenn wir sie auf ein solides Fundament stellen und ihnen eine verlässliche Langfristperspektive geben. Hierfür ist ein Klimaschutz- und Energiewenderahmengesetz unerlässlich", sagt Regine Günther, Leiterin Klimaschutz und Energiepolitik beim WWF Deutschland.
Der WWF hat bei der Anwaltskanzlei Becker, Büttner, Held einen konkreten Entwurf für ein Klimaschutz- und Energiewenderahmengesetz erarbeiten lassen. Demnach soll das Gesetz einen langfristigen und verbindlichen Entwicklungspfad für die Reduktion von Treibhausgasemissionen und die Energiewende bis 2050 vorgeben. Dafür werden die im Energiekonzept der Bundesregierung im Jahr 2010 definierten Ziele in das Gesetz übertragen. Dadurch werden für den Zeitraum von 2020 bis 2050 Dekaden-Ziele für die Minderung von Treibhausgasemissionen, den Ausbau der erneuerbaren Energien und die Steigerung der Energieeffizienz verbindlich in einem Gesetz festgelegt.
Zum anderen soll mit dem Gesetz ein neues Verfahren etabliert werden, das die staatlichen Maßnahmen für Klimaschutz und Energiewende koordiniert, die Zielerreichung garantiert und für eine wirksame Kontrolle sorgt. Ein Klimaschutzplan, den die Bundesregierung zu Beginn der jeweiligen Legislaturperiode aufstellt und den der Bundestag beschließt, wird dabei ein wesentliches Instrument sein. In ihm sollen alle Klimaschutz-Maßnahmen gebündelt werden. Als unabhängige Institution wird eine Klimaschutzkommission errichtet, die die Fortschritte jeweils vor der nächsten Bundestagswahl evaluiert.
"Um das Generationenprojekt Energiewende zielorientiert, flexibel und kosteneffizient zu steuern, brauchen wir einen stabilen Rahmen und Klarheit wer wann welche Rechte, Pflichten und Verantwortlichkeiten hat. Nur so können die Ziele erreicht und den Investoren Planungssicherheit gegeben werden", sagt Regine Günther. Orientierung für den WWF-Entwurf bot das seit 2008 in Großbritannien bestehende britische Klimaschutzgesetz. Auf Bundeslandebene haben in Deutschland bereits Nordrhein-Westfalen in 2012 und Baden-Württemberg im Juli dieses Jahres entsprechende Gesetzte verabschiedet. In den Koalitionsverträgen von Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz sind sie vereinbart worden.
Sylvia Ratzlaff
Pressesprecherin
Spokesperson
WWF Deutschland
Reinhardtstr. 14
10117 Berlin
Tel.: +49 30 311 777 - 467
Mobil: 0151 188 54 846
Fax.: +49 30 311 777 - 622
mailto:sylvia.ratzlaff@wwf.de
http://www.twitter.com/wwf_deutschland
WWF legt Entwurf für nationales Klimaschutz- und Energiewende-Gesetz vor. Textentwurf unter: www.wwf.de/Gutachten-KEnRaG
Der WWF fordert von der CDU/CSU und der SPD in den Koalitionsvertrag die Verabschiedung eines Klimaschutz- und Energiewenderahmengesetz (KEnRaG)aufzunehmen. Bisher seien die einzelnen Klimaschutzpolitikvorhaben unkoordiniert und nicht auf einer soliden gesetzgeberischen Basis. Darüber hinaus gäbe es keinen Prozess, der die Erreichung der Klimaschutzziele systematisch gewährleistet. "Die Herkulesaufgaben Klimaschutz und Energiewende können nur erfolgreich gestemmt werden, wenn wir sie auf ein solides Fundament stellen und ihnen eine verlässliche Langfristperspektive geben. Hierfür ist ein Klimaschutz- und Energiewenderahmengesetz unerlässlich", sagt Regine Günther, Leiterin Klimaschutz und Energiepolitik beim WWF Deutschland.
Der WWF hat bei der Anwaltskanzlei Becker, Büttner, Held einen konkreten Entwurf für ein Klimaschutz- und Energiewenderahmengesetz erarbeiten lassen. Demnach soll das Gesetz einen langfristigen und verbindlichen Entwicklungspfad für die Reduktion von Treibhausgasemissionen und die Energiewende bis 2050 vorgeben. Dafür werden die im Energiekonzept der Bundesregierung im Jahr 2010 definierten Ziele in das Gesetz übertragen. Dadurch werden für den Zeitraum von 2020 bis 2050 Dekaden-Ziele für die Minderung von Treibhausgasemissionen, den Ausbau der erneuerbaren Energien und die Steigerung der Energieeffizienz verbindlich in einem Gesetz festgelegt.
Zum anderen soll mit dem Gesetz ein neues Verfahren etabliert werden, das die staatlichen Maßnahmen für Klimaschutz und Energiewende koordiniert, die Zielerreichung garantiert und für eine wirksame Kontrolle sorgt. Ein Klimaschutzplan, den die Bundesregierung zu Beginn der jeweiligen Legislaturperiode aufstellt und den der Bundestag beschließt, wird dabei ein wesentliches Instrument sein. In ihm sollen alle Klimaschutz-Maßnahmen gebündelt werden. Als unabhängige Institution wird eine Klimaschutzkommission errichtet, die die Fortschritte jeweils vor der nächsten Bundestagswahl evaluiert.
"Um das Generationenprojekt Energiewende zielorientiert, flexibel und kosteneffizient zu steuern, brauchen wir einen stabilen Rahmen und Klarheit wer wann welche Rechte, Pflichten und Verantwortlichkeiten hat. Nur so können die Ziele erreicht und den Investoren Planungssicherheit gegeben werden", sagt Regine Günther. Orientierung für den WWF-Entwurf bot das seit 2008 in Großbritannien bestehende britische Klimaschutzgesetz. Auf Bundeslandebene haben in Deutschland bereits Nordrhein-Westfalen in 2012 und Baden-Württemberg im Juli dieses Jahres entsprechende Gesetzte verabschiedet. In den Koalitionsverträgen von Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz sind sie vereinbart worden.
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