22.10.2013 11:14 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
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Nun besteht die Möglichkeit, dass das Flugpersonal die Fahrtkosten zwischen Wohnung und Einsatzflughafen in voller Höhe absetzen kann.
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Autor der Pressemeldung "Beim Flugpersonal greifen Beschränkungen der Entfernungspauschale bei Fahrtkosten nicht - Steuerrecht" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.