22.10.2013 11:21 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
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Das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg entschied mit Urteil vom 11.10.2012 (Az. 1 U 71/11), dass der Insolvenzverwalter auch bei einer Gesamtheit von Gegenständen eine etwaige günstigere Verwertungsmöglichkeit beachten muss.
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