GRP Rainer LLP

Verwertung einer Gesamtheit von Gegenständen und Rechte des Gläubigers - Inkasso
740x317 Pixel - Dateigröße: 31,03 Kb
Das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg entschied mit Urteil vom 11.10.2012 (Az. 1 U 71/11), dass der Insolvenzverwalter auch bei einer Gesamtheit von Gegenständen eine etwaige günstigere Verwertungsmöglichkeit beachten muss. ... weiter lesen Quelle
Pressekontakt Herr M Rainer

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
Deutschland

E-Mail:
Web:
Tel:
0221-2722750
Fax:
Drucken Weiterempfehlen PDF
Schlagworte
Permanentlinks https://www.prmaximus.de/93372

https://www.prmaximus.de/pressefach/grp-rainer-rechtsanwälte-steuerberater-pressefach.html
Die Pressemeldung "Verwertung einer Gesamtheit von Gegenständen und Rechte des Gläubigers - Inkasso" unterliegt dem Urheberrecht. Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors. Autor der Pressemeldung "Verwertung einer Gesamtheit von Gegenständen und Rechte des Gläubigers - Inkasso" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.