AULINGER Rechtsanwälte: Gesellschafterlisten - Ein Dokument mit weitreichenden Konsequenzen
- Pressemitteilung der Firma AULINGER Rechtsanwälte, 30.03.2011
Pressemitteilung vom: 30.03.2011 von der Firma AULINGER Rechtsanwälte aus Bochum
Kurzfassung: GmbH-Recht | Gesellschafterlisten Ein Dokument mit weitreichenden Konsequenzen Im Frühjahr stellen die meisten Unternehmen ihre Geschäftsabschlüsse auf, und in den nächsten Wochen müssen die Anteilseigner über deren Feststellung ...
[AULINGER Rechtsanwälte - 30.03.2011] AULINGER Rechtsanwälte: Gesellschafterlisten - Ein Dokument mit weitreichenden Konsequenzen
GmbH-Recht | Gesellschafterlisten
Ein Dokument mit weitreichenden Konsequenzen
Im Frühjahr stellen die meisten Unternehmen ihre Geschäftsabschlüsse auf, und in den nächsten Wochen müssen die Anteilseigner über deren Feststellung beschließen. Doch immer wieder vergessen Unternehmen, auch ihre Gesellschafterlisten auf Vordermann zu bringen. Diese Nachlässigkeit kann aufgrund einer Gesetzesnovelle arge Konsequenzen mit sich bringen.
Bochum / Essen, 30. März 2011 +++ Der Grund, warum Firmen ihre Gesellschafterlisten zwingend mehr Aufmerksamkeit schenken sollten, ist in § 16 Absatz des GmbH-Gesetzes zu finden, der seit dem 1. Januar 2008 wie folgt lautet: "Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt im Fall einer Veränderung in den Personen der Gesellschafter oder des Umfangs ihrer Beteiligung als Inhaber eines Geschäftsanteils nur, wer als solcher in der im Handelsregister aufgenommenen Gesellschafterliste (§ 40) eingetragen ist."
Das bedeutet insbesondere: Nur wer als Inhaber eines bestimmten Geschäftsanteils in der Gesellschafterliste verzeichnet ist, gilt auch als Gesellschafter. Nur ihm stehen die Gesellschafterrechte zu, insbesondere das Stimmrecht und das Gewinnbezugsrecht. Dies gilt selbst dann, wenn Geschäftsführern und Gesellschaftern genau bekannt ist, dass die wahren Anteilsverhältnisse von den in der Liste dokumentierten Anteilsverhältnissen abweichen – die Richtigkeit der Gesellschafterliste wird "unwiderleglich vermutet".
Die Realität zeigt indes ein anderes Bild: "Fakt ist, dass Unternehmen Gesellschafterlisten häufig sehr nachlässig führen. Vielfach kann schon gar keine Gesellschafterliste aufgefunden werden. Oft beruhen Gesellschafterlisten auf uralten, nicht mehr aktuellen Rechtsverhältnissen. So sind zum Beispiel Anteilsabtretungen oder Erbfälle nicht zum Anlass genommen worden, die Liste zu aktualisieren", weiß Dr. Andreas Eickhoff, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und Notar in der Kanzlei Aulinger Rechtsanwälte.
Und eben diese Umstände können durch die neue Gesetzeslage auf wesentliche unternehmerische Abläufe Einfluss haben:
1. Gesellschafterbeschlüsse sind nichtig, wenn nicht alle Gesellschafter zu Gesellschafterversammlungen eingeladen wurden – ein fast zwangsläufiger Fehler, wenn die Liste falsch ist.
2. Gewinne könnten an die falschen Personen ausgeschüttet worden sein – ganz abgesehen davon, dass Gewinne möglicherweise überhaupt nicht ausgeschüttet werden dürfen, wenn nämlich der Jahresabschluss schon – siehe oben – nicht wirksam festgestellt wurde.
3. Diese Rechtsfolgen können auch solche Gesellschaften, ihre Geschäftsführer und ihre Gesellschafter treffen, die untereinander völlig einig sind und es nur versäumt haben, ihre Papiere in Ordnung zu bringen.
Um diesen völlig unnötigen Risiken aus dem Weg zu gehen, empfiehlt Rechtsanwalt Eickhoff einen einfachen Weg: "Gesellschafterlisten lassen sich ohne großen Aufwand überprüfen und gegebenenfalls von der Geschäftsführung aktualisieren. Anschließend müssen Firmen diese in elektronischer Form zum Handelsregister einreichen. Dort sind sie dann, ebenfalls elektronisch, allgemein zugänglich."
Um Gesellschafterlisten, wie auch andere Dokumente, dem Handelsregister in elektronischer Form übersenden zu können, benötigt das Unternehmen einen Zugang zum elektronischen Postfach der Registergerichte und muss die Möglichkeit haben, E-Mail-Sendungen mit einer zertifizierten elektronischen Signatur zu versehen. Üblicherweise reichen Notare die Gesellschafterlisten zum Handelsregister ein. Sie helfen auch – soweit erforderlich – bei der Neuerstellung veralteter Gesellschafterlisten. Die Kosten dafür halten sich in der Regel in überschaubaren Grenzen.
Informationen im Internet: www.aulinger.eu
Über AULINGER Rechtsanwälte:
AULINGER Rechtsanwälte ist eine mittelständische Anwaltskanzlei mit 29 Anwälten, davon 8 Notaren, an den Standorten Bochum und Essen. Zu den Mandanten zählen Unternehmer und Unternehmen aller Größen, vom Freiberufler über den Mittelstand bis zu internationalen Konzernen. Auch die öffentliche Hand und kommunale Unternehmen werden laufend vertreten.
AULINGER Rechtsanwälte betreuen ihre Mandanten umfassend auf allen Gebieten des Unternehmensrechts, so im Gesellschafts- und Steuerrecht, im Arbeits- und Immobilienrecht, bei Nachfolgeplanung und beim Unternehmenskauf. Daneben verfügt die Kanzlei über besondere Expertise auch in Spezialbereichen, etwa im Kartell- und Vergaberecht, im Infrastrukturrecht, dem Energiewirtschaftsrecht und dem Recht der Telekommunikation. Mit dieser Kombination klassischer Beratungsfelder und aktuellem Expertenwissen genießt die Partnerschaft, die 2008 ihr 60-jähriges Bestehen feiern konnte, einen exzellenten Ruf weit über das Ruhrgebiet hinaus.
GmbH-Recht | Gesellschafterlisten
Ein Dokument mit weitreichenden Konsequenzen
Im Frühjahr stellen die meisten Unternehmen ihre Geschäftsabschlüsse auf, und in den nächsten Wochen müssen die Anteilseigner über deren Feststellung beschließen. Doch immer wieder vergessen Unternehmen, auch ihre Gesellschafterlisten auf Vordermann zu bringen. Diese Nachlässigkeit kann aufgrund einer Gesetzesnovelle arge Konsequenzen mit sich bringen.
Bochum / Essen, 30. März 2011 +++ Der Grund, warum Firmen ihre Gesellschafterlisten zwingend mehr Aufmerksamkeit schenken sollten, ist in § 16 Absatz des GmbH-Gesetzes zu finden, der seit dem 1. Januar 2008 wie folgt lautet: "Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt im Fall einer Veränderung in den Personen der Gesellschafter oder des Umfangs ihrer Beteiligung als Inhaber eines Geschäftsanteils nur, wer als solcher in der im Handelsregister aufgenommenen Gesellschafterliste (§ 40) eingetragen ist."
Das bedeutet insbesondere: Nur wer als Inhaber eines bestimmten Geschäftsanteils in der Gesellschafterliste verzeichnet ist, gilt auch als Gesellschafter. Nur ihm stehen die Gesellschafterrechte zu, insbesondere das Stimmrecht und das Gewinnbezugsrecht. Dies gilt selbst dann, wenn Geschäftsführern und Gesellschaftern genau bekannt ist, dass die wahren Anteilsverhältnisse von den in der Liste dokumentierten Anteilsverhältnissen abweichen – die Richtigkeit der Gesellschafterliste wird "unwiderleglich vermutet".
Die Realität zeigt indes ein anderes Bild: "Fakt ist, dass Unternehmen Gesellschafterlisten häufig sehr nachlässig führen. Vielfach kann schon gar keine Gesellschafterliste aufgefunden werden. Oft beruhen Gesellschafterlisten auf uralten, nicht mehr aktuellen Rechtsverhältnissen. So sind zum Beispiel Anteilsabtretungen oder Erbfälle nicht zum Anlass genommen worden, die Liste zu aktualisieren", weiß Dr. Andreas Eickhoff, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und Notar in der Kanzlei Aulinger Rechtsanwälte.
Und eben diese Umstände können durch die neue Gesetzeslage auf wesentliche unternehmerische Abläufe Einfluss haben:
1. Gesellschafterbeschlüsse sind nichtig, wenn nicht alle Gesellschafter zu Gesellschafterversammlungen eingeladen wurden – ein fast zwangsläufiger Fehler, wenn die Liste falsch ist.
2. Gewinne könnten an die falschen Personen ausgeschüttet worden sein – ganz abgesehen davon, dass Gewinne möglicherweise überhaupt nicht ausgeschüttet werden dürfen, wenn nämlich der Jahresabschluss schon – siehe oben – nicht wirksam festgestellt wurde.
3. Diese Rechtsfolgen können auch solche Gesellschaften, ihre Geschäftsführer und ihre Gesellschafter treffen, die untereinander völlig einig sind und es nur versäumt haben, ihre Papiere in Ordnung zu bringen.
Um diesen völlig unnötigen Risiken aus dem Weg zu gehen, empfiehlt Rechtsanwalt Eickhoff einen einfachen Weg: "Gesellschafterlisten lassen sich ohne großen Aufwand überprüfen und gegebenenfalls von der Geschäftsführung aktualisieren. Anschließend müssen Firmen diese in elektronischer Form zum Handelsregister einreichen. Dort sind sie dann, ebenfalls elektronisch, allgemein zugänglich."
Um Gesellschafterlisten, wie auch andere Dokumente, dem Handelsregister in elektronischer Form übersenden zu können, benötigt das Unternehmen einen Zugang zum elektronischen Postfach der Registergerichte und muss die Möglichkeit haben, E-Mail-Sendungen mit einer zertifizierten elektronischen Signatur zu versehen. Üblicherweise reichen Notare die Gesellschafterlisten zum Handelsregister ein. Sie helfen auch – soweit erforderlich – bei der Neuerstellung veralteter Gesellschafterlisten. Die Kosten dafür halten sich in der Regel in überschaubaren Grenzen.
Informationen im Internet: www.aulinger.eu
Über AULINGER Rechtsanwälte:
AULINGER Rechtsanwälte ist eine mittelständische Anwaltskanzlei mit 29 Anwälten, davon 8 Notaren, an den Standorten Bochum und Essen. Zu den Mandanten zählen Unternehmer und Unternehmen aller Größen, vom Freiberufler über den Mittelstand bis zu internationalen Konzernen. Auch die öffentliche Hand und kommunale Unternehmen werden laufend vertreten.
AULINGER Rechtsanwälte betreuen ihre Mandanten umfassend auf allen Gebieten des Unternehmensrechts, so im Gesellschafts- und Steuerrecht, im Arbeits- und Immobilienrecht, bei Nachfolgeplanung und beim Unternehmenskauf. Daneben verfügt die Kanzlei über besondere Expertise auch in Spezialbereichen, etwa im Kartell- und Vergaberecht, im Infrastrukturrecht, dem Energiewirtschaftsrecht und dem Recht der Telekommunikation. Mit dieser Kombination klassischer Beratungsfelder und aktuellem Expertenwissen genießt die Partnerschaft, die 2008 ihr 60-jähriges Bestehen feiern konnte, einen exzellenten Ruf weit über das Ruhrgebiet hinaus.
Über AULINGER Rechtsanwälte:
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AULINGER Rechtsanwälte ist eine mittelständische Anwaltskanzlei mit 26 Anwälten, davon 8 Notaren, an den Standorten Bochum und Essen. Zu den Mandanten zählen Unternehmer und Unternehmen aller Größen, vom Freiberufler über den Mittelstand bis zu internationalen Konzernen. Auch die öffentliche Hand und kommunale Unternehmen werden laufend vertreten.
AULINGER Rechtsanwälte betreuen ihre Mandanten umfassend auf allen Gebieten des Unternehmensrechts, so im Gesellschafts- und Steuerrecht, im Arbeits- und Immobilienrecht, bei Nachfolgeplanung und beim Unternehmenskauf. Daneben verfügt die Kanzlei über besondere Expertise auch in Spezialbereichen, etwa im Kartell- und Vergaberecht, im Infrastrukturrecht, dem Energiewirtschaftsrecht und dem Recht der Telekommunikation. Mit dieser Kombination klassischer Beratungsfelder und aktuellem Expertenwissen genießt die Partnerschaft, die 2008 ihr 60-jähriges Bestehen feiern konnte, einen exzellenten Ruf weit über das Ruhrgebiet hinaus. Im Internet: www.aulinger.eu
Firmenkontakt:
AULINGER Rechtsanwälte,
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit: Jeannette Peters, M.A.
ABC-Straße 5, 44787 Bochum, Tel.: 0234-68779-75, Fax: 0234-680642
eMail: presse@aulinger.eu, Internet: www.aulinger.eu
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AULINGER Rechtsanwälte betreuen ihre Mandanten umfassend auf allen Gebieten des Unternehmensrechts, so im Gesellschafts- und Steuerrecht, im Arbeits- und Immobilienrecht, bei Nachfolgeplanung und beim Unternehmenskauf. Daneben verfügt die Kanzlei über besondere Expertise auch in Spezialbereichen, etwa im Kartell- und Vergaberecht, im Infrastrukturrecht, dem Energiewirtschaftsrecht und dem Recht der Telekommunikation. Mit dieser Kombination klassischer Beratungsfelder und aktuellem Expertenwissen genießt die Partnerschaft, die 2008 ihr 60-jähriges Bestehen feiern konnte, einen exzellenten Ruf weit über das Ruhrgebiet hinaus. Im Internet: www.aulinger.eu
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