23.10.2013 10:00 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
Atlantic Schiffsfonds MS Jennifer Rickmers und MS Charlotte C. Rickmers - Kapitalmarktrecht
Atlantic Schiffsfonds MS Jennifer Rickmers und MS Charlotte C. Rickmers - KapitalmarktrechtKurzfassung: Nun scheinen auch die Atlantic Schiffsfonds MS Jennifer Rickmers und MS Charlotte C. Rickmers vom Amtsgericht Bremen unter die vorläufige Zwangsverwaltung gestellt worden sein.
[GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater - 23.10.2013] GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Im Jahr 2004 hat das Emissionshaus Atlantic die beiden Schiffsfonds MS Jennifer Rickmers und MS Charlotte C. Rickmers emittiert. Scheinbar sollen jetzt auch die beiden Vollcontainerschiffe wegen der noch andauernden Schifffahrtskrise dem Untergang geweiht sein. Laut Angaben des "fondstelegramms" am 2. Oktober wurde das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet (Az.: 519 IN 24/13 und 519 IN 23/13).
In der Vergangenheit kam es oftmals zu solchen wirtschaftlichen Schwierigkeiten in der Schifffahrtsbranche. Die Atlantic Schiffsfonds MS Jennifer Rickmers und MS Charlotte C. Rickmers könnten demnach der berechtigten Gefahr der Insolvenz ausgesetzt sein. Für betroffene Anleger dieser Schifffonds bedeutet dies, dass sie womöglich ihr gesamtes investiertes Vermögen verlieren.
Doch gegebenenfalls könnte Hoffnung für Anleger der MS Jennifer Rickmers und MS Charlotte C.
Rickmers bestehen. Diese können ihre Anlage auf mögliche Schadensersatzansprüche rechtlich überprüfen lassen. Denn in vielen Fällen soll es bei der Vermittlung von Schiffsfonds zu Fehlern in der Anlageberatung gekommen sein. Oftmals wurden die hohen Anforderungen an eine anleger- und objektgerechte Beratung nicht erfüllt. So hätten die Anleger zum Beispiel auf alle möglichen Risiken, die mit ihrer Investition verbunden sind, hingewiesen werden müssen. Dazu zählt beispielsweise auch der Totalverlust ihres investierten Geldes. Denn sie haben unternehmerische Beteiligungen mit allen Chancen und Risiken erworben.
Zudem hätten Anleger über die Provisionen, die die Bankberater für die Vermittlung erhalten, informiert werden müssen. Denn diese so genannten Kick-Back-Zahlungen können für den Anleger ein Indiz dafür sein, ob das vermittelnde Geldinstitut möglicherweise in einem Konflikt zwischen den eigenen Interessen und den Wünschen des Kunden steht. Insofern können die Kick-Backs Einfluss auf die Kaufentscheidung haben. Die Rechtsprechung des BGH ist da sehr eindeutig und anlegerfreundlich.
Zur Überprüfung möglicher Schadensersatzansprüche können sich Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden.
http://www.grprainer.com/ATLANTIC-Gesellschaft-zur-Vermittlung-internationaler-Investitionen-GmbH-und-Co-KG.html
In der Vergangenheit kam es oftmals zu solchen wirtschaftlichen Schwierigkeiten in der Schifffahrtsbranche. Die Atlantic Schiffsfonds MS Jennifer Rickmers und MS Charlotte C. Rickmers könnten demnach der berechtigten Gefahr der Insolvenz ausgesetzt sein. Für betroffene Anleger dieser Schifffonds bedeutet dies, dass sie womöglich ihr gesamtes investiertes Vermögen verlieren.
Doch gegebenenfalls könnte Hoffnung für Anleger der MS Jennifer Rickmers und MS Charlotte C.
Rickmers bestehen. Diese können ihre Anlage auf mögliche Schadensersatzansprüche rechtlich überprüfen lassen. Denn in vielen Fällen soll es bei der Vermittlung von Schiffsfonds zu Fehlern in der Anlageberatung gekommen sein. Oftmals wurden die hohen Anforderungen an eine anleger- und objektgerechte Beratung nicht erfüllt. So hätten die Anleger zum Beispiel auf alle möglichen Risiken, die mit ihrer Investition verbunden sind, hingewiesen werden müssen. Dazu zählt beispielsweise auch der Totalverlust ihres investierten Geldes. Denn sie haben unternehmerische Beteiligungen mit allen Chancen und Risiken erworben.
Zudem hätten Anleger über die Provisionen, die die Bankberater für die Vermittlung erhalten, informiert werden müssen. Denn diese so genannten Kick-Back-Zahlungen können für den Anleger ein Indiz dafür sein, ob das vermittelnde Geldinstitut möglicherweise in einem Konflikt zwischen den eigenen Interessen und den Wünschen des Kunden steht. Insofern können die Kick-Backs Einfluss auf die Kaufentscheidung haben. Die Rechtsprechung des BGH ist da sehr eindeutig und anlegerfreundlich.
Zur Überprüfung möglicher Schadensersatzansprüche können sich Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden.
http://www.grprainer.com/ATLANTIC-Gesellschaft-zur-Vermittlung-internationaler-Investitionen-GmbH-und-Co-KG.html
Weitere Informationen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Herr M Rainer
Hohenzollernring 21-23, 50672 Köln, Deutschland
Tel.: 0221-2722750; http://www.grprainer.com
Hohenzollernring 21-23, 50672 Köln, Deutschland
Tel.: 0221-2722750; http://www.grprainer.com
Weitere Meldungen dieses Unternehmens
03.09.2014 Filmfonds: Happy End im Steuerstreit?
Pressefach abonnieren
via RSS-Feed abonnieren
via E-Mail abonnieren
Pressekontakt
Herr M Rainer
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
Deutschland
Drucken
Weiterempfehlen
PDF
Schlagworte
Permanentlinks
https://www.prmaximus.de/93438GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
Deutschland
https://www.prmaximus.de/pressefach/grp-rainer-rechtsanwälte-steuerberater-pressefach.html
Die Pressemeldung "Atlantic Schiffsfonds MS Jennifer Rickmers und MS Charlotte C. Rickmers - Kapitalmarktrecht" unterliegt dem Urheberrecht.
Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors.
Autor der Pressemeldung "Atlantic Schiffsfonds MS Jennifer Rickmers und MS Charlotte C. Rickmers - Kapitalmarktrecht" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.