23.10.2013 11:08 Uhr in Auto & Motorrad von Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV)
Bundesregierung erkennt erste geeignete Schlichtungsstelle für Streitfälle im Kraftomnibusverkehr an
Kurzfassung: Bundesregierung erkennt erste geeignete Schlichtungsstelle für Streitfälle im Kraftomnibusverkehr anDie Bundesregierung hat die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e. V. (söp) ...
[Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) - 23.10.2013] Bundesregierung erkennt erste geeignete Schlichtungsstelle für Streitfälle im Kraftomnibusverkehr an
Die Bundesregierung hat die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e. V. (söp) als erste geeignete Schlichtungsstelle zur Beilegung von Streitigkeiten aus der Beförderung im Kraftomnibusverkehr anerkannt.
Die söp steht den Verbrauchern somit nicht nur für Schlichtungen im öffentlichen Personennahverkehr zur Verfügung, sondern künftig auch als anerkannte Anlaufstelle im Fernbuslinienverkehr. Dies ist ein weiterer wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer unabhängigen verkehrsträgerübergreifenden Schlichtungsstelle. Fahrgäste können sich nun bei Streitigkeiten wegen der Verletzung ihrer bestehenden Rechte, etwa bei Annullierung oder Verspätung der Abfahrt, sowie bei Streitigkeiten wegen Verlust, Beschädigung oder verspäteter Ablieferung von Gepäck an die söp wenden und dort ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren anstrengen. Voraussetzung für eine Schlichtung ist, dass sich der Fahrgast mit seinen Ansprüchen bereits ohne Erfolg an das Verkehrsunternehmen gewandt hatte. Die söp prüft dann die Beschwerden und erarbeitet einen Schlichtungsvorschlag für eine einvernehmliche Streitbeilegung. Für den Fahrgast ist das Schlichtungsverfahren kostenfrei. Er trägt lediglich seine eigenen Kosten zum Beispiel für Porto und Kopien oder gegebenenfalls Anwaltskosten.
Die Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr sind seit dem 1. März 2013 in einer EU-Verordnung (EU Nr. 181/2011) geregelt. Sie betreffen im Wesentlichen den Fernbuslinienverkehr (250 km und mehr) und gelten für den Verkehrsunternehmer unmittelbar. Das deutsche Begleitgesetz ist am 27. Juli 2013 in Kraft getreten. Die söp schlichtet in den Bereichen Bus-, Bahn-, Schiffs- und Flugverkehr, sofern sich die Unternehmen am Schlichtungsverfahren der söp beteiligen. Dies ist grundsätzlich dann der Fall, wenn das Verkehrsunternehmen Mitglied im Trägerverein der söp ist. Eine Liste der Unternehmen, die bei der Schlichtungsstelle Mitglied sind, finden Verbraucher unter
www.soep-online.de.
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV)
Wilhelmstraße 54
10117 Berlin
Deutschland
Telefon: 0 30 / 1 85 29 - 31 74 / - 32 08
Telefax: 0 30 / 1 85 29 - 31 79
Mail: pressestelle@bmelv.bund.de
URL: http://www.bml.de
Die Bundesregierung hat die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e. V. (söp) als erste geeignete Schlichtungsstelle zur Beilegung von Streitigkeiten aus der Beförderung im Kraftomnibusverkehr anerkannt.
Die söp steht den Verbrauchern somit nicht nur für Schlichtungen im öffentlichen Personennahverkehr zur Verfügung, sondern künftig auch als anerkannte Anlaufstelle im Fernbuslinienverkehr. Dies ist ein weiterer wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer unabhängigen verkehrsträgerübergreifenden Schlichtungsstelle. Fahrgäste können sich nun bei Streitigkeiten wegen der Verletzung ihrer bestehenden Rechte, etwa bei Annullierung oder Verspätung der Abfahrt, sowie bei Streitigkeiten wegen Verlust, Beschädigung oder verspäteter Ablieferung von Gepäck an die söp wenden und dort ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren anstrengen. Voraussetzung für eine Schlichtung ist, dass sich der Fahrgast mit seinen Ansprüchen bereits ohne Erfolg an das Verkehrsunternehmen gewandt hatte. Die söp prüft dann die Beschwerden und erarbeitet einen Schlichtungsvorschlag für eine einvernehmliche Streitbeilegung. Für den Fahrgast ist das Schlichtungsverfahren kostenfrei. Er trägt lediglich seine eigenen Kosten zum Beispiel für Porto und Kopien oder gegebenenfalls Anwaltskosten.
Die Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr sind seit dem 1. März 2013 in einer EU-Verordnung (EU Nr. 181/2011) geregelt. Sie betreffen im Wesentlichen den Fernbuslinienverkehr (250 km und mehr) und gelten für den Verkehrsunternehmer unmittelbar. Das deutsche Begleitgesetz ist am 27. Juli 2013 in Kraft getreten. Die söp schlichtet in den Bereichen Bus-, Bahn-, Schiffs- und Flugverkehr, sofern sich die Unternehmen am Schlichtungsverfahren der söp beteiligen. Dies ist grundsätzlich dann der Fall, wenn das Verkehrsunternehmen Mitglied im Trägerverein der söp ist. Eine Liste der Unternehmen, die bei der Schlichtungsstelle Mitglied sind, finden Verbraucher unter
www.soep-online.de.
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV)
Wilhelmstraße 54
10117 Berlin
Deutschland
Telefon: 0 30 / 1 85 29 - 31 74 / - 32 08
Telefax: 0 30 / 1 85 29 - 31 79
Mail: pressestelle@bmelv.bund.de
URL: http://www.bml.de
Weitere Informationen
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV),
, 10117 Berlin, Deutschland
Tel.: 0 30 / 1 85 29 - 31 74 / - 32 08; http://www.bml.de
, 10117 Berlin, Deutschland
Tel.: 0 30 / 1 85 29 - 31 74 / - 32 08; http://www.bml.de
Weitere Meldungen dieses Unternehmens
Pressefach abonnieren
via RSS-Feed abonnieren
via E-Mail abonnieren
Pressekontakt
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV)
10117 Berlin
Deutschland
Drucken
Weiterempfehlen
PDF
Schlagworte
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV)
10117 Berlin
Deutschland
E-Mail:
Web:
Tel:
0 30 / 1 85 29 - 31 74 / - 32 08
Fax:
0 30 / 1 85 29 - 31 79
https://www.prmaximus.de/pressefach/bundesministerium-für-ernährung, landwirtschaft-und-verbraucherschutz-bmelv-pressefach.html
Die Pressemeldung "Bundesregierung erkennt erste geeignete Schlichtungsstelle für Streitfälle im Kraftomnibusverkehr an" unterliegt dem Urheberrecht.
Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors.
Autor der Pressemeldung "Bundesregierung erkennt erste geeignete Schlichtungsstelle für Streitfälle im Kraftomnibusverkehr an" ist Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV), vertreten durch .