SEPA "einfach erklärt: Neuer Erklärfilm zum Euro-Zahlungsverkehrsraum

Kurzfassung: SEPA "einfach erklärt": Neuer Erklärfilm zum Euro-ZahlungsverkehrsraumAnlässlich der gemeinsamen Pressekonferenz mit der Deutschen Bundesbank, der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) und dem Bundesverb ...
[Bundesministerium der Finanzen (BMF) - 24.10.2013] SEPA "einfach erklärt": Neuer Erklärfilm zum Euro-Zahlungsverkehrsraum

Anlässlich der gemeinsamen Pressekonferenz mit der Deutschen Bundesbank, der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) und dem Bundesverband der Verbraucherschützer (vzbv) zum einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum (Single Euro Payments Area) am 24. Oktober 2013 veröffentlicht das Bundesministerium der Finanzen eine neue Ausgabe der BMF-Erklärfilm-Reihe "einfach erklärt" zum Thema SEPA.
Einfach erklärt - Sepa Bundesministerium der Finanzen
Am 1. Februar 2014 ist es soweit: Die nationalen Zahlungsverfahren (Überweisungen, Lastschriften) werden durch europaweit einheitliche Verfahren für den bargeldlosen Zahlungsverkehr ersetzt - es entsteht SEPA, ein einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum der 28 EU-Staaten, Island, Liechtenstein, Norwegen sowie Monaco und der Schweiz. "Bis zum 1. Februar 2014 müssen Banken, Unternehmen, Vereine und öffentliche Kassen voll SEPA-fähig sein. Dies ist Gesetz. Für Verbraucherinnen und Verbraucher gibt es bis Februar 2016 eine Übergangsfrist, in der sie noch Kontonummer und Bankleitzahl bei ihrer Hausbank nutzen können", erklärt Hartmut Koschyk, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen: "Bis Februar sind noch Anstrengungen erforderlich. Aber ich bin zuversichtlich, dass die Umstellung des Zahlungsverkehrs in Deutschland rechtzeitig abgeschlossen werden kann", so Koschyk weiter.
Was SEPA für Bürger, Unternehmen und Vereine konkret bedeutet, das erklärt der neue animierte Film des Bundesfinanzministeriums:
1. Die Einführung der internationalen Kontonummer IBAN
Die IBAN setzt sich aus der bisherigen Bankleitzahl und der Kontonummer zusammen. Hinzu kommen das Kürzel "DE" für Deutschland und eine Prüfziffer. Jeder Bankkunde erhält seine IBAN direkt von seiner Bank. Ansonsten ändert sich für Verbraucher nicht viel. Bestehende Daueraufträge und erteilte Lastschriften werden automatisch umgestellt.
2. Unternehmen und Vereine müssen Zahlverfahren umstellen
Unternehmen und Vereine müssen bis 1. Februar 2014 die technischen Voraussetzungen für SEPA schaffen. Wer Lastschriften bei seiner Bank einreicht, benötigt zudem eine Gläubiger-Identifikationsnummer. Diese kann auf der Internetseite der Bundesbank beantragt werden. Auch sollten Lastschrifteinreicher ihre Kunden bzw. Mitglieder über die Umstellung ihrer Lastschriften informieren.

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Bundesministerium der Finanzen (BMF) Das Bundesministerium der Finanzen wird im Rahmen der von der Bundeskanzlerin festgelegten Richtlinien der Politik vom Bundesminister der Finanzen geleitet. Der Bundesminister der Finanzen ist als Mitglied der Bundesregierung für alle Aspekte der deutschen Finanz- und Steuerpolitik sowie die Grundausrichtung der Wirtschaftspolitik verantwortlich.Bei der Umsetzung seiner Regierungsaufgaben baut er auf die fachkundige Unterstützung seines Hauses mit seinen insgesamt 9 Abteilungen. Zudem verfügt der Minister über einen Leitungsstab, der die Koordination und transparente Außendarstellung seiner Arbeit vornimmt.Bei der Erfüllung seiner Regierungsaufgaben wird der Minister von zwei Parlamentarischen Staatssekretären unterstützt, die zugleich Mitglieder des Deutschen Bundestages sind und so für einen beständigen Informationsaustausch zwischen Regierung und Parlament sorgen. Die Parlamentarischen Staatssekretäre widmen sich insbesondere der Steuerpolitik und den Angelegenheiten des Bundeshaushalts.Zur Leitung des Ministeriums gehören weiter drei beamtete Staatssekretäre, denen die Zentralabteilung (Organisation und Personalien) und acht Fachabteilungen unterstehen. Den drei beamteten Staatssekretären kommt die Aufgabe zu, die Arbeit der Fachabteilungen zu koordinieren. Dort wird die fachliche Konzeption und Umsetzung von Gesetzesvorhaben geleistet.Der Leitungsbereich umfasst die Unterabteilungen "Leitung und Planung" und "Kommunikation", den persönlichen Referenten des Ministers sowie die persönlichen Referenten der Staatssekretäre. Die von Ministerialdirektoren geleiteten Abteilungen haben jeweils bis zu vier, insgesamt 24, von Ministerialdirigenten geleitete Unterabteilungen. Die Unterabteilungen gliedern sich in Referate, von denen es im Bundesfinanzministerium 146 gibt. Sie werden im Allgemeinen von Ministerialräten geleitet. In den Referaten sind durchschnittlich acht Beamte und Angestellte tätig (Referatsleiter und Referenten des höheren Dienstes, Sachbearbeiter des gehobenen Dienstes und Mitarbeiter des mittleren Dienstes).
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