Auto-Waschanlagen: Wer zahlt bei Schäden?

Kurzfassung: Auto-Waschanlagen: Wer zahlt bei Schäden?Die Antenne verbogen, die Zierleiste locker oder Kratzer am Lack: Eine Pkw-Reinigung in der Waschanlage endet für manchen Autofahrer nicht nur mit einem sau ...
[Allgemeiner Deutscher Automobil Club (ADAC) - 24.10.2013] Auto-Waschanlagen: Wer zahlt bei Schäden?

Die Antenne verbogen, die Zierleiste locker oder Kratzer am Lack: Eine Pkw-Reinigung in der Waschanlage endet für manchen Autofahrer nicht nur mit einem sauberen Auto, sondern auch mit Ärger. Wer für den Schaden aufkommen muss, hängt allerdings von verschiedenen Faktoren ab.
Generell ist der Betreiber einer Waschanlage verpflichtet, Autofahrer über die richtige Benutzung seiner Anlage zu informieren. Der Hinweis, die Antenne einzuschieben oder abzunehmen, reicht nicht aus, wenn dies technisch nicht möglich ist und sie beim Waschgang beschädigt werden kann. Der Betreiber müsste in diesem Fall von der Benutzung der Anlage gänzlich abraten. Auch Lackschäden am Fahrzeug muss der Betreiber ersetzen, wenn die Reinigungsbürsten nachweislich nicht ordnungsgemäß gearbeitet haben oder verschmutzt waren.
Wenn ein Schaden erst zu Hause entdeckt wird, muss der Kunde nachweisen, dass dieser in der Anlage entstanden ist. Deshalb sollte das Fahrzeug immer unmittelbar nach der Reinigung auf Schäden überprüft und diese gegebenenfalls sofort gemeldet werden.
Die Benutzerhinweise einer Autowaschanlage mögen für den Verbraucher nicht immer klar verständlich sein - wie effizient ein Wagen in einer Waschstraße gereinigt wird, ist ab sofort jedoch eindeutig erkennbar: Der ADAC hat aktuell insgesamt 150 Waschstraßen und sogenannte Portalanlagen bundesweit auf ihre Waschleistung geprüft. Die Testergebnisse werden am morgigen Freitag, 25. Oktober 2013, veröffentlicht.
Über den ADAC:
Mit über 18 Millionen Mitgliedern ist der "Allgemeine Deutsche Automobil-Club" der zweitgrößte Automobilclub der Welt.
Als führender Dienstleister trägt der ADAC wesentlich dazu bei, Hilfe, Schutz und Sicherheit in allen Teilbereichen des mobilen Lebens sicherzustellen. Dabei handelt der ADAC nach dem Leitsatz "Das Mitglied steht im Mittelpunkt!" und überzeugt in erster Linie durch die Kompetenz und Servicebereitschaft seiner Mitarbeiter sowie die Qualität und Fairness seiner Produkte und Dienstleistungen.

Weitere Informationen
Allgemeiner Deutscher Automobil Club (ADAC)
Der ADAC ist mit derzeit über 18 Millionen Mitgliedern der größte Automobilclub in Europa und der zweitgrößte in der Welt. Die vier Buchstaben stehen für einen Verein, der seinen Mitgliedern rund um die Uhr Hilfe, Schutz und Rat bietet und sich als Interessenvertreter der Autofahrer für alle Themen rund um die Mobilität stark macht. Er engagiert sich besonders auf den Gebieten Straßenverkehr, Verbraucherschutz, Verkehrssicherheit und Verkehrserziehung.
Allgemeiner Deutscher Automobil Club (ADAC),
, 81373 München, Deutschland
Tel.: ;
Weitere Meldungen dieses Unternehmens
Erfolgreiche Pressearbeit eBook
Pressearbeit
Eine Pflichtlektüre für mehr Sichtbarkeit durch Pressemitteilungen.
Pressekontakt

Allgemeiner Deutscher Automobil Club (ADAC)

81373 München
Deutschland

E-Mail:
Web:
Tel:
Fax:
Drucken Weiterempfehlen PDF
Schlagworte
Permanentlinks https://www.prmaximus.de/93579

https://www.prmaximus.de/pressefach/allgemeiner-deutscher-automobil-club-adac-pressefach.html
Die Pressemeldung "Auto-Waschanlagen: Wer zahlt bei Schäden?" unterliegt dem Urheberrecht. Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors. Autor der Pressemeldung "Auto-Waschanlagen: Wer zahlt bei Schäden?" ist Allgemeiner Deutscher Automobil Club (ADAC), vertreten durch .