Lloyd Fonds LF 61 MS Commander offenbar in der Insolvenz - Kapitalmarktrecht

Lloyd Fonds LF 61 MS Commander offenbar in der Insolvenz - Kapitalmarktrecht
Kurzfassung: Ein Lloyd-Schiffsfonds ist offenbar insolvent. Laut fondstelegramm wurde der Fonds LF 61 MS Commander vom Amtsgericht Bremen unter vorläufige Zwangsverwaltung gestellt (Az.: 504 IN 20/13).
Lloyd Fonds LF 61 MS Commander offenbar in der Insolvenz - Kapitalmarktrecht GRP Rainer LLP
[GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater - 25.10.2013] GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Nicht zum ersten Mal ist ein Lloyd Schiffsfonds scheinbar ein Opfer der anhaltenden Krise in der Handelsschifffahrt geworden. In den Schiffsfonds LF 61 MS Commander sollen Anleger im Jahr 2005 rund 12 Millionen Euro angelegt haben. Allerdings konnte das Containerschiff scheinbar nie die erhofften Renditen erzielen. Ausschüttungen sollen die Anleger bislang nicht erhalten haben.

Im Fall einer Insolvenz droht die Anlage in den Schiffsfonds LF 61 MS Commander nun endgültig zum finanziellen Fiasko zu werden. Denn dann verlieren die Anleger im schlimmsten Fall ihr gesamtes eingesetztes Kapital. Um dies zu verhindern, sollten sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden. Er kann rechtlich überprüfen, ob möglicherweise Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können.

Diese Ansprüche können zum Beispiel aus einer fehlerhaften Anlageberatung resultieren. Denn eine anleger- und objektgerechte Beratung verlangt, dass die Kapitalanlage auch zum Profil des Anlegers passen muss: Das heißt: Wollte ein Anleger ausdrücklich sein Geld für eine sichere Altersvorsorge investieren, ist eine risikoreiche Anlage nicht das passende Objekt für ihn. Gerade Schiffsfonds sollen aber in vielen Fällen als sichere Kapitalanlage beworben worden sein. Dies sind sie aber nicht. Bei Schiffsfonds drohen dem Anleger große Risiken, die eben bis zum Totalverlust des investierten Geldes reichen. Über diese Risiken müssen sie im Beratungsgespräch aufgeklärt werden.

Darüber hinaus dürfen auch die Provisionen, die an die Bank für die Vermittlung der Anlage fließen, nicht verschwiegen werden. Sie können ein wichtiger Anhaltspunkt dafür sein, ob möglicherweise ein Konflikt zwischen den Interessen der Bank und den Wünschen des Kunden besteht. Daher müssen die Anleger auch über diese sogenannten Kick-Backs aufgeklärt werden.

Liegt eine Falschberatung vor oder wurden die Rückvergütungen verschwiegen, kann das den Anspruch auf Schadensersatz begründen. Natürlich muss immer der Einzelfall geprüft werden.

http://www.grprainer.com/Lloyd-Fonds-AG.html
Weitere Informationen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg, Stuttgart und London berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Herr M Rainer
Hohenzollernring 21-23, 50672 Köln, Deutschland
Tel.: 0221-2722750; http://www.grprainer.com
Weitere Meldungen dieses Unternehmens
Erfolgreiche Pressearbeit eBook
Pressearbeit
Eine Pflichtlektüre für mehr Sichtbarkeit durch Pressemitteilungen.
Pressekontakt Herr M Rainer

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
Deutschland

E-Mail:
Web:
Tel:
0221-2722750
Fax:
Drucken Weiterempfehlen PDF
Schlagworte
Permanentlinks https://www.prmaximus.de/93598

https://www.prmaximus.de/pressefach/grp-rainer-rechtsanwälte-steuerberater-pressefach.html
Die Pressemeldung "Lloyd Fonds LF 61 MS Commander offenbar in der Insolvenz - Kapitalmarktrecht" unterliegt dem Urheberrecht. Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors. Autor der Pressemeldung "Lloyd Fonds LF 61 MS Commander offenbar in der Insolvenz - Kapitalmarktrecht" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.