Besuch des österreichischen Verfassungsgerichtshofs beim Bundesverfassungsgericht

Kurzfassung: Besuch des österreichischen Verfassungsgerichtshofs beim BundesverfassungsgerichtEine Delegation des österreichischen Verfassungsgerichtshofs unter Leitung seines Präsidenten Dr. Gerhart Holzinger ...
[Bundesverfassungsgericht - 25.10.2013] Besuch des österreichischen Verfassungsgerichtshofs beim Bundesverfassungsgericht

Eine Delegation des österreichischen Verfassungsgerichtshofs unter Leitung seines Präsidenten Dr. Gerhart Holzinger besucht vom 24. bis 26.
Oktober 2013 das Bundesverfassungsgericht. In den Fachgesprächen wird unter anderem das Verhältnis der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und der Europäischen Menschenrechtskonvention zum nationalen Verfassungsrecht erörtert. Zudem findet ein Austausch zu aktuellen Themen und Rechtsprechungslinien statt, unter anderem zu den verfassungsrechtlichen Grenzen für strafgerichtliche und polizeiliche Eingriffe in das Grundrecht auf Datenschutz.

Bundesverfassungsgericht
Schloßbezirk 3
76131 Karlsruhe
Deutschland
Telefon: 0721/91010
Telefax: 0721/9101-382
Mail: bverfg@bundesverfassungsgericht.de
URL: http://www.bundesverfassungsgericht.de
Weitere Informationen
Bundesverfassungsgericht
Bundesverfassungsgericht Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. Seit seiner Gründung im Jahr 1951 hat das Gericht dazu beigetragen, der freiheitlich-demokratischen Grundordnung Ansehen und Wirkung zu verschaffen. Das gilt vor allem für die Durchsetzung der Grundrechte. Zur Beachtung des Grundgesetzes sind alle staatlichen Stellen verpflichtet. Kommt es dabei zum Streit, kann das Bundesverfassungsgericht angerufen werden. Seine Entscheidung ist unanfechtbar. An seine Rechtsprechung sind alle übrigen Staatsorgane gebunden. Die Arbeit des Bundesverfassungsgerichts hat auch politische Wirkung. Das wird besonders deutlich, wenn das Gericht ein Gesetz für verfassungswidrig erklärt. Das Gericht ist aber kein politisches Organ. Sein Maßstab ist allein das Grundgesetz. Fragen der politischen Zweckmäßigkeit dürfen für das Gericht keine Rolle spielen. Es bestimmt nur den verfassungsrechtlichen Rahmen des politischen Entscheidungsspielraums. Die Begrenzung staatlicher Macht ist ein Kennzeichen des Rechtsstaats.
Bundesverfassungsgericht,
, 76131 Karlsruhe, Deutschland
Tel.: 0721/91010; http://www.bundesverfassungsgericht.de
Weitere Meldungen dieses Unternehmens
Erfolgreiche Pressearbeit eBook
Pressearbeit
Eine Pflichtlektüre für mehr Sichtbarkeit durch Pressemitteilungen.
Pressekontakt

Bundesverfassungsgericht

76131 Karlsruhe
Deutschland

E-Mail:
Web:
Tel:
0721/91010
Fax:
0721/9101-382
Drucken Weiterempfehlen PDF
Schlagworte
Permanentlinks https://www.prmaximus.de/93626

https://www.prmaximus.de/pressefach/bundesverfassungsgericht-pressefach.html
Die Pressemeldung "Besuch des österreichischen Verfassungsgerichtshofs beim Bundesverfassungsgericht" unterliegt dem Urheberrecht. Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors. Autor der Pressemeldung "Besuch des österreichischen Verfassungsgerichtshofs beim Bundesverfassungsgericht" ist Bundesverfassungsgericht, vertreten durch .