28.10.2013 08:57 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
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Wer sich Urheber eines Filmes nennen kann, wird nach dem allgemeinen Schöpfgrundsatz im Sinne des Urhebergesetzes (UrhG) bestimmt.
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Autor der Pressemeldung "Der Urheber eines Filmwerks - Urheberrecht" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.