29.10.2013 10:01 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von TÜV NORD Akademie
Jetzt mit Energieaudit noch Spitzenausgleich für 2013 sichern: TÜV NORD Akademie rät KMU aktiv zu werden
Kurzfassung: Jetzt mit Energieaudit noch Spitzenausgleich für 2013 sichern: TÜV NORD Akademie rät KMU aktiv zu werdenHamburg: Unternehmen des produzierenden Gewerbes sollten noch rechtzeitig vor Jahresende prü ...
[TÜV NORD Akademie - 29.10.2013] Jetzt mit Energieaudit noch Spitzenausgleich für 2013 sichern: TÜV NORD Akademie rät KMU aktiv zu werden
Hamburg: Unternehmen des produzierenden Gewerbes sollten noch rechtzeitig vor Jahresende prüfen, ob ihnen über den sogenannten Spitzenausgleich ein Teil der Stromsteuer erstattet wird. Nur Firmen, die noch in diesem Jahr nachweislich ein System zur Steigerung der Energieeffizienz einführen, können den Spitzenausgleich auch für 2013 beantragen. Gerade für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) eignen sich alternative Systeme wie Energieaudits. Klaus Gründler, Referent der TÜV NORD Akademie, hat sieben Tipps zusammengestellt, was Unternehmen jetzt tun sollten.
Die neue Regelung sieht seit August dieses Jahres vor, dass Unternehmen einen nachhaltigen Umgang mit Energie nachweisen müssen, um den Spitzenausgleich zu erhalten. KMU können anstelle eines kompletten Energiemanagementsystems auch weniger aufwändige alternative Systeme wie Energieaudits nach DIN EN 16247-1 oder ein System nach Anlage 2 der Spitzenausgleichs-Effizienzsystemverordnung einführen. Für 2013 und 2014 genügt es nachzuweisen, dass man mit der Einführung eines entsprechenden Systems begonnen hat. Unternehmen können das intern umsetzen oder einen externen Auditor beauftragen. Wichtig ist eine unabhängige Prüfung durch eine akkreditierte Stelle, das sogenannte Testat.
"Viele mittelständische Unternehmen sind über die neuen Regelungen noch nicht ausreichend informiert und verschenken bis zu mehrere tausend Euro Rückerstattung", sagt Klaus Gründler. Bei der TÜV NORD Akademie leitet der Energieeffizienz-Experte von WiRo Consultants Seminare zu Energieaudits und stellt dabei immer wieder fest, dass es gerade im produzierenden Gewerbe große Einsparpotenziale aber auch Informationsbedarf gibt.
Ein weiterer Aspekt zum Spitzenausgleich bleibt oft unbeachtet: Durch die gesunkenen Arbeitgeberanteile zur Rentenversicherung sinkt oft auch der Erstattungsanspruch aus dem Spitzenausgleich. "Nach unseren Berechnungen sinkt der Spitzenausgleich für viele Unternehmen um die Hälfte oder mehr", erklärt Gründler. "Das bedeutet, dass Unternehmen ihren Anspruch daher rechtzeitig vor Jahresende prüfen sollten, um gegebenenfalls Rückstellungen in entsprechender Höhe zu bilden."
Sieben Tipps, was Unternehmen jetzt dringend tun sollten:
1. Prüfen, ob der Energieverbrauch stark gestiegen ist und/oder die Mitarbeiterzahlen im Unternehmen merklich gesunken sind. Lag für 2012 kein Anspruch auf Spitzenausgleich vor, wird bei etwa gleich bleibender Produktivität für 2013 auch keine Rückzahlung erfolgen.
2. Wenn in 2012 schon ein Anspruch auf Spitzenausgleich vorlag: Prüfen, wie hoch der Anspruch in 2013 (und 2014) ausfällt.
3. Feststellen, ob das Unternehmen nach der Empfehlung der EU-Kommission (2006/361/EG) zu den KMU gezählt wird.
4. Richtwert für Nicht-KMU bewerten: Für große Unternehmen deren Spitzenausgleich bei über 50.000 Euro pro Jahr liegt, ist die stufenweise Einführung von Energiemanagementsystemen nach DIN EN ISO 50001 oder Öko-Audit-Verordnung voraussichtlich allein aus monetären Gründen sinnvoll. Liegt der Spitzenausgleich darunter, sollten andere Ziele wie Umweltschutz, Energiesparen, Image, CO2-Minderung etc. über die Einführung entscheiden.
5. Richtwert für KMU bewerten: Für kleine und mittlere Unternehmen deren Spitzenausgleich bei über 5.000 Euro pro Jahr liegt, ist die stufenweise Einführung von alternativen Systemen wie dem Energieaudit nach DIN EN 16247-1 oder Anlage 2 voraussichtlich allein aus monetären Gründen sinnvoll. Liegt der Spitzenausgleich darunter, können Ziele wie Effizienzsteigerung und Kostensenkung die Entscheidung für ein alternatives System rechtfertigen.
6. Faktor Zeit berücksichtigen: Für das Antragsjahr 2013 muss mit der Implementierung des alternativen Systems zur Steigerung der Energieeffizienz jetzt begonnen werden, damit das Testat hierüber noch 2013 beauftragt und fehlende Unterlagen bis Jahresende nachgereicht werden können.
7. Entscheiden, ob die Anforderungen aus der Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung mit Bordmitteln erfüllt werden können, ob Lehrgänge das vorhandene Wissen ergänzen oder externe Expertise eingeholt wird.
Klaus Gründler, WiRo Consultants, ist Referent der TÜV NORD Akademie. Er bietet regelmäßig das Seminar "DIN EN 16247-1 - Erfolgreiche Energieaudits durchführen (Spitzenausgleich 2013)" in Frankfurt, Hamburg, Berlin und weiteren Orten an.
Über die TÜV NORD GROUP
Die TÜV NORD GROUP ist mit über 10.000 Mitarbeitern einer der größten technischen Dienstleister. Mit ihrer Beratungs-, Service- und Prüfkompetenz ist sie weltweit in 70 Ländern aktiv. Zu den Geschäftsbereichen gehören Industrie Service, Mobilität, IT und Bildung. Mit Dienstleistungen in den Bereichen Rohstoffe und Aerospace hat der Konzern ein Alleinstellungsmerkmal in der gesamten Branche.
Leitmotiv: "Wir machen die Welt sicherer".
www.tuev-nord.de
Pressekontakt/Redaktion dieser Meldung:
TÜV NORD GROUP
Annika Burchard Telefon +49 40 8557-1421, Fax -19018325
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Hamburg: Unternehmen des produzierenden Gewerbes sollten noch rechtzeitig vor Jahresende prüfen, ob ihnen über den sogenannten Spitzenausgleich ein Teil der Stromsteuer erstattet wird. Nur Firmen, die noch in diesem Jahr nachweislich ein System zur Steigerung der Energieeffizienz einführen, können den Spitzenausgleich auch für 2013 beantragen. Gerade für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) eignen sich alternative Systeme wie Energieaudits. Klaus Gründler, Referent der TÜV NORD Akademie, hat sieben Tipps zusammengestellt, was Unternehmen jetzt tun sollten.
Die neue Regelung sieht seit August dieses Jahres vor, dass Unternehmen einen nachhaltigen Umgang mit Energie nachweisen müssen, um den Spitzenausgleich zu erhalten. KMU können anstelle eines kompletten Energiemanagementsystems auch weniger aufwändige alternative Systeme wie Energieaudits nach DIN EN 16247-1 oder ein System nach Anlage 2 der Spitzenausgleichs-Effizienzsystemverordnung einführen. Für 2013 und 2014 genügt es nachzuweisen, dass man mit der Einführung eines entsprechenden Systems begonnen hat. Unternehmen können das intern umsetzen oder einen externen Auditor beauftragen. Wichtig ist eine unabhängige Prüfung durch eine akkreditierte Stelle, das sogenannte Testat.
"Viele mittelständische Unternehmen sind über die neuen Regelungen noch nicht ausreichend informiert und verschenken bis zu mehrere tausend Euro Rückerstattung", sagt Klaus Gründler. Bei der TÜV NORD Akademie leitet der Energieeffizienz-Experte von WiRo Consultants Seminare zu Energieaudits und stellt dabei immer wieder fest, dass es gerade im produzierenden Gewerbe große Einsparpotenziale aber auch Informationsbedarf gibt.
Ein weiterer Aspekt zum Spitzenausgleich bleibt oft unbeachtet: Durch die gesunkenen Arbeitgeberanteile zur Rentenversicherung sinkt oft auch der Erstattungsanspruch aus dem Spitzenausgleich. "Nach unseren Berechnungen sinkt der Spitzenausgleich für viele Unternehmen um die Hälfte oder mehr", erklärt Gründler. "Das bedeutet, dass Unternehmen ihren Anspruch daher rechtzeitig vor Jahresende prüfen sollten, um gegebenenfalls Rückstellungen in entsprechender Höhe zu bilden."
Sieben Tipps, was Unternehmen jetzt dringend tun sollten:
1. Prüfen, ob der Energieverbrauch stark gestiegen ist und/oder die Mitarbeiterzahlen im Unternehmen merklich gesunken sind. Lag für 2012 kein Anspruch auf Spitzenausgleich vor, wird bei etwa gleich bleibender Produktivität für 2013 auch keine Rückzahlung erfolgen.
2. Wenn in 2012 schon ein Anspruch auf Spitzenausgleich vorlag: Prüfen, wie hoch der Anspruch in 2013 (und 2014) ausfällt.
3. Feststellen, ob das Unternehmen nach der Empfehlung der EU-Kommission (2006/361/EG) zu den KMU gezählt wird.
4. Richtwert für Nicht-KMU bewerten: Für große Unternehmen deren Spitzenausgleich bei über 50.000 Euro pro Jahr liegt, ist die stufenweise Einführung von Energiemanagementsystemen nach DIN EN ISO 50001 oder Öko-Audit-Verordnung voraussichtlich allein aus monetären Gründen sinnvoll. Liegt der Spitzenausgleich darunter, sollten andere Ziele wie Umweltschutz, Energiesparen, Image, CO2-Minderung etc. über die Einführung entscheiden.
5. Richtwert für KMU bewerten: Für kleine und mittlere Unternehmen deren Spitzenausgleich bei über 5.000 Euro pro Jahr liegt, ist die stufenweise Einführung von alternativen Systemen wie dem Energieaudit nach DIN EN 16247-1 oder Anlage 2 voraussichtlich allein aus monetären Gründen sinnvoll. Liegt der Spitzenausgleich darunter, können Ziele wie Effizienzsteigerung und Kostensenkung die Entscheidung für ein alternatives System rechtfertigen.
6. Faktor Zeit berücksichtigen: Für das Antragsjahr 2013 muss mit der Implementierung des alternativen Systems zur Steigerung der Energieeffizienz jetzt begonnen werden, damit das Testat hierüber noch 2013 beauftragt und fehlende Unterlagen bis Jahresende nachgereicht werden können.
7. Entscheiden, ob die Anforderungen aus der Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung mit Bordmitteln erfüllt werden können, ob Lehrgänge das vorhandene Wissen ergänzen oder externe Expertise eingeholt wird.
Klaus Gründler, WiRo Consultants, ist Referent der TÜV NORD Akademie. Er bietet regelmäßig das Seminar "DIN EN 16247-1 - Erfolgreiche Energieaudits durchführen (Spitzenausgleich 2013)" in Frankfurt, Hamburg, Berlin und weiteren Orten an.
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