30.10.2013 09:13 Uhr in Energie & Umwelt von Deutscher Tierschutzbund e.V.
Deutscher Tierschutzbund fordert: Kein kirchlicher Segen für das Töten von Tieren
Kurzfassung: Deutscher Tierschutzbund fordert: Kein kirchlicher Segen für das Töten von TierenAm Hubertustag (3.11.) werden bundesweit jedes Jahr zahlreiche sogenannte Hubertusjagden abgehalten. Die Jäger erhal ...
[Deutscher Tierschutzbund e.V. - 30.10.2013] Deutscher Tierschutzbund fordert: Kein kirchlicher Segen für das Töten von Tieren
Am Hubertustag (3.11.) werden bundesweit jedes Jahr zahlreiche sogenannte Hubertusjagden abgehalten. Die Jäger erhalten dabei im Rahmen von Hubertusmessen den kirchlichen Segen für ihr Töten von Millionen Wildtieren und Zehntausenden Katzen und Hunden und das zu Ehren des heiligen Hubertus von Lüttich, Schutzpatron der Jagd. Der Deutsche Tierschutzbund kritisiert, dass die Kirchen das Töten von Tieren auf diese Weise billigen. Zugleich appelliert der Verband an die Politik, die überfälligen Änderungen der Jagdgesetzgebung vorzunehmen.
"Es ist wirklich unglaublich, dass Jäger das Töten von Tieren als Festakt unter dem Deckmantel des Brauchtums zelebrieren und dafür auch noch den Segen der Kirche erhalten. Damit geht jeder Respekt vor Lebewesen vollkommen verloren. Die Kirche darf diesen verantwortungslosen Umgang mit der Natur nicht durch Hubertus-Messen würdigen und damit gutheißen", erklärt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. Jedes Jahr werden über fünf Millionen Wildtiere getötet. Zehntausende von Katzen und Hunden werden zudem wie Freiwild abgeschossen. Die Bejagung von vermeintlichen Schädlingen wie Krähen, Elstern und Füchsen wird mit fadenscheinigen Begründungen gerechtfertigt. Der Verband fordert daher eine weitreichende Reform des Jagdgesetzes.
Jagdgesetzgebung: Aktualisierung dringend erforderlich
Die Tierschützer appellieren schon seit vielen Jahren an die Politik, dringend notwendige Änderungen beim Jagdrecht vorzunehmen. Insbesondere tierschutzwidrige Jagdmethoden wie die Fallenjagd, aber auch die Jagdhundeausbildung an lebenden Tieren und der Abschuss von Haustieren müssten verboten sowie die überlangen Jagdzeiten angepasst werden. Es sei zudem nicht hinnehmbar, dass geschützte und bedrohte Tierarten nach wie vor unter das Jagdrecht und damit in den Kompetenzbereich der Jägerschaft fallen, teilte der Verband in Bonn mit.
Deutscher Tierschutzbund e.V.
Baumschulallee 15
53115 Bonn
Deutschland
Telefon: (0228) 60 49 60
Telefax: (0228) 60 49 640
Mail: presse@tierschutzbund.de
URL: http://www.tierschutzbund.de/
Am Hubertustag (3.11.) werden bundesweit jedes Jahr zahlreiche sogenannte Hubertusjagden abgehalten. Die Jäger erhalten dabei im Rahmen von Hubertusmessen den kirchlichen Segen für ihr Töten von Millionen Wildtieren und Zehntausenden Katzen und Hunden und das zu Ehren des heiligen Hubertus von Lüttich, Schutzpatron der Jagd. Der Deutsche Tierschutzbund kritisiert, dass die Kirchen das Töten von Tieren auf diese Weise billigen. Zugleich appelliert der Verband an die Politik, die überfälligen Änderungen der Jagdgesetzgebung vorzunehmen.
"Es ist wirklich unglaublich, dass Jäger das Töten von Tieren als Festakt unter dem Deckmantel des Brauchtums zelebrieren und dafür auch noch den Segen der Kirche erhalten. Damit geht jeder Respekt vor Lebewesen vollkommen verloren. Die Kirche darf diesen verantwortungslosen Umgang mit der Natur nicht durch Hubertus-Messen würdigen und damit gutheißen", erklärt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. Jedes Jahr werden über fünf Millionen Wildtiere getötet. Zehntausende von Katzen und Hunden werden zudem wie Freiwild abgeschossen. Die Bejagung von vermeintlichen Schädlingen wie Krähen, Elstern und Füchsen wird mit fadenscheinigen Begründungen gerechtfertigt. Der Verband fordert daher eine weitreichende Reform des Jagdgesetzes.
Jagdgesetzgebung: Aktualisierung dringend erforderlich
Die Tierschützer appellieren schon seit vielen Jahren an die Politik, dringend notwendige Änderungen beim Jagdrecht vorzunehmen. Insbesondere tierschutzwidrige Jagdmethoden wie die Fallenjagd, aber auch die Jagdhundeausbildung an lebenden Tieren und der Abschuss von Haustieren müssten verboten sowie die überlangen Jagdzeiten angepasst werden. Es sei zudem nicht hinnehmbar, dass geschützte und bedrohte Tierarten nach wie vor unter das Jagdrecht und damit in den Kompetenzbereich der Jägerschaft fallen, teilte der Verband in Bonn mit.
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