Ciper & Coll., die Anwälte für Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler, bundesweit, informieren (31.10.2013):
Tierarztrecht - Behandlungsfehler: Grober Fehler bei Hundewelpengeburt mit Tod dreier Welpen, LG Hamburg, Az. 331 O 225/10Kurzfassung: Der Kläger ist Halter einer Yorkshire-Terrier Hündin, welche bei dem Beklagten, einem Hamburger Tierarzt, seit zwei Jahren in Behandlung war. Grund der streitgegenständlichen veterinärärztlichen Behandlung war die Trächtigkeit und bevorstehende Geburt von insgesamt fünf Welpen. Dabei kam es zu Komplikationen, welche den Tod von drei Welpen zur Folge hatten. Der Tierarzt ignorierte, dass die Hündin überlange Wehen über 48 Stunden hatte. Es meinte fälschlicherweise, das sei üblich. Die Hündin war derart erschöpft, dass der Kläger wiederholt den Beklagten um Ultraschalluntersuchungen bat, die dieser aber nicht für erforderlich hielt. Schließlich rief der Kläger den tierärztlichen Notdienst an, der sofort eine Kaiserschnittoperation vorbereitete.
[Ciper & Coll. - 31.10.2013] Landgericht Hamburg - Tierarztrecht - Behandlungsfehler:
Grober Fehler bei Hundewelpengeburt mit Tod dreier Welpen, LG Hamburg, Az. 331 O 225/10
Chronologie:
Der Kläger ist Halter einer Yorkshire-Terrier Hündin, welche bei dem Beklagten, einem Hamburger Tierarzt, seit zwei Jahren in Behandlung war. Grund der streitgegenständlichen veterinärärztlichen Behandlung war die Trächtigkeit und bevorstehende Geburt von insgesamt fünf Welpen. Dabei kam es zu Komplikationen, welche den Tod von drei Welpen zur Folge hatten. Der Tierarzt ignorierte, dass die Hündin überlange Wehen über 48 Stunden hatte. Es meinte fälschlicherweise, das sei üblich. Die Hündin war derart erschöpft, dass der Kläger wiederholt den Beklagten um Ultraschalluntersuchungen bat, die dieser aber nicht für erforderlich hielt. Schließlich rief der Kläger den tierärztlichen Notdienst an, der sofort eine Kaiserschnittoperation vorbereitete
Verfahren:
Das Landgericht Hamburg het ein veterinärärztliches Sachverständigengutachten in Auftrag gegeben, das in aller Deutlichkeit die Fehlerhaftigkeit der Behandlung hervorhob. Ohne die Fehler, hätten die Welpen gerettet werden können.
Das Gericht verurteilte den Beklagten zur Ersatz der Verkaufspreise der Welpen von jeweils 750,- Euro, sowie Ersatz der Heilbehandlungskosten für die Hündin. Außerdem wurde der Tierarzt verurteilt, für sämtliche künftigen Schäden aufzukommen, die damit verbunden sind, dass die Hündin nicht mehr gebärfähig ist.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Das Tierarztrecht zeichnet sich dadurch aus, dass eine fehlerhafte Behandlung ebenso wie im Bereich der Humanmedizin zu Schadenersatzansprüchen führen kann. Im vorliegenden Verfahren ist nicht nachzuvollziehen, weshalb der beklagte Tierarzt trotz eindeutiger privater sowie gerichtlicher Gutachten, die eine grobe Fehlleistung ergaben, die Klage auch zum Schluss noch nicht anerkennen wollte, so der sachbearbeitende Rechtsanwalt Tobias Kiwitt.
Grober Fehler bei Hundewelpengeburt mit Tod dreier Welpen, LG Hamburg, Az. 331 O 225/10
Chronologie:
Der Kläger ist Halter einer Yorkshire-Terrier Hündin, welche bei dem Beklagten, einem Hamburger Tierarzt, seit zwei Jahren in Behandlung war. Grund der streitgegenständlichen veterinärärztlichen Behandlung war die Trächtigkeit und bevorstehende Geburt von insgesamt fünf Welpen. Dabei kam es zu Komplikationen, welche den Tod von drei Welpen zur Folge hatten. Der Tierarzt ignorierte, dass die Hündin überlange Wehen über 48 Stunden hatte. Es meinte fälschlicherweise, das sei üblich. Die Hündin war derart erschöpft, dass der Kläger wiederholt den Beklagten um Ultraschalluntersuchungen bat, die dieser aber nicht für erforderlich hielt. Schließlich rief der Kläger den tierärztlichen Notdienst an, der sofort eine Kaiserschnittoperation vorbereitete
Verfahren:
Das Landgericht Hamburg het ein veterinärärztliches Sachverständigengutachten in Auftrag gegeben, das in aller Deutlichkeit die Fehlerhaftigkeit der Behandlung hervorhob. Ohne die Fehler, hätten die Welpen gerettet werden können.
Das Gericht verurteilte den Beklagten zur Ersatz der Verkaufspreise der Welpen von jeweils 750,- Euro, sowie Ersatz der Heilbehandlungskosten für die Hündin. Außerdem wurde der Tierarzt verurteilt, für sämtliche künftigen Schäden aufzukommen, die damit verbunden sind, dass die Hündin nicht mehr gebärfähig ist.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Das Tierarztrecht zeichnet sich dadurch aus, dass eine fehlerhafte Behandlung ebenso wie im Bereich der Humanmedizin zu Schadenersatzansprüchen führen kann. Im vorliegenden Verfahren ist nicht nachzuvollziehen, weshalb der beklagte Tierarzt trotz eindeutiger privater sowie gerichtlicher Gutachten, die eine grobe Fehlleistung ergaben, die Klage auch zum Schluss noch nicht anerkennen wollte, so der sachbearbeitende Rechtsanwalt Tobias Kiwitt.
Weitere Informationen
Ciper & Coll., Herr Dirk Ciper
schwanenmarkt 14, 40213 Düsseldorf, Deutschland
Tel.: 0211 556207; http://www.ciper.de
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