Ciper & Coll., die Anwälte für Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler, bundesweit, informieren (11.11.2013):
Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler: Fehlerhafte Medikamentengabe, LG Berlin, Az. 13 O 408/10Kurzfassung: Der Erblasser klagte über Atemprobleme und Herzbeschwerden, so dass er sich in der Einrichtung der Beklagten vorstellte und stationär aufgenommen wurde. Eine Herzerkrankung schlossen die behandelnden Ärzte aus. In der Folgezeit kam es zu einer schwerwiegenden Lungenentzündung an der der Erblasser schliesslich verstarb.
[Ciper & Coll. - 11.11.2013] Landgericht Berlin - Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler:
Fehlerhafte Medikamentengabe, LG Berlin, Az. 13 O 408/10
Chronologie:
Der Erblasser klagte über Atemprobleme und Herzbeschwerden, so dass er sich in der Einrichtung der Beklagten vorstellte und stationär aufgenommen wurde. Eine Herzerkrankung schlossen die behandelnden Ärzte aus. In der Folgezeit kam es zu einer schwerwiegenden Lungenentzündung an der der Erblasser schliesslich verstarb.
Verfahren:
Das Landgericht Berlin holte ein schriftliches Sachverständigengutachten ein, welches den Vorwurf der Fehlerhaftigkeit zunächst nicht bestätigte. Im Termin der mündlichen Verhandlung kam es zu einer Anhörung des Gutachters. Durch geschickte Fragestellungen konnte der sachbearbeitende Rechtsanwalt Daniel Chr. Mahr, LLM erreichen, dass der Gutachter sodann doch eine sogar grob fehlerhafte Medikamentengabe feststellte. Nach dem Gutachter sei es schlechterdings nicht nachzuvollziehen, weshalb bei einer akuten Entzündung das ärztlich verordnete Antibiotikum abgesetzt wurde. Infolge dieser Wendung im Verfahren konnten die Parteien einen Vergleich schliessen, wonach die Beklagtenseite eine pauschale Entschädigung von 22.000,- Euro akzeptierte.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Das vorliegende Verfahren zeigt einmal mehr, wie wichtig eine konsequente und qualifizierte anwaltliche Tätigkeit in einem Arzthaftungsprozess sein kann. Ohne die Hartnäckigkeit des Prozessvertreters des Erblassers und seiner Angehörigen, wäre die Klage als unbegründet abgewiesen worden.
Fehlerhafte Medikamentengabe, LG Berlin, Az. 13 O 408/10
Chronologie:
Der Erblasser klagte über Atemprobleme und Herzbeschwerden, so dass er sich in der Einrichtung der Beklagten vorstellte und stationär aufgenommen wurde. Eine Herzerkrankung schlossen die behandelnden Ärzte aus. In der Folgezeit kam es zu einer schwerwiegenden Lungenentzündung an der der Erblasser schliesslich verstarb.
Verfahren:
Das Landgericht Berlin holte ein schriftliches Sachverständigengutachten ein, welches den Vorwurf der Fehlerhaftigkeit zunächst nicht bestätigte. Im Termin der mündlichen Verhandlung kam es zu einer Anhörung des Gutachters. Durch geschickte Fragestellungen konnte der sachbearbeitende Rechtsanwalt Daniel Chr. Mahr, LLM erreichen, dass der Gutachter sodann doch eine sogar grob fehlerhafte Medikamentengabe feststellte. Nach dem Gutachter sei es schlechterdings nicht nachzuvollziehen, weshalb bei einer akuten Entzündung das ärztlich verordnete Antibiotikum abgesetzt wurde. Infolge dieser Wendung im Verfahren konnten die Parteien einen Vergleich schliessen, wonach die Beklagtenseite eine pauschale Entschädigung von 22.000,- Euro akzeptierte.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Das vorliegende Verfahren zeigt einmal mehr, wie wichtig eine konsequente und qualifizierte anwaltliche Tätigkeit in einem Arzthaftungsprozess sein kann. Ohne die Hartnäckigkeit des Prozessvertreters des Erblassers und seiner Angehörigen, wäre die Klage als unbegründet abgewiesen worden.
Weitere Informationen
Ciper & Coll., Herr Dirk Ciper
schwanenmarkt 14, 40213 Düsseldorf, Deutschland
Tel.: 0211 556207; http://www.ciper.de
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