19.11.2013 10:31 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
Schiffsfonds: Experten sehen vorerst keine Erholung - Kapitalmarktrecht
Schiffsfonds: Experten sehen vorerst keine Erholung - KapitalmarktrechtKurzfassung: Anleger von Schiffsfonds dürfen offenbar weiterhin nicht mit einer schnellen Erholung des Marktes rechnen. Das wurde jetzt beim Schiffsfinanzierer-Kongress "Hansa-Forum" deutlich.
[GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater - 19.11.2013] GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Die Handelsschifffahrt befindet sich seit langem in einer schweren Krise. Hauptursache dafür sind Überkapazitäten und sinkende Charterraten. Diese Krise hat sich negativ auf viele Schiffsfonds mit gravierenden Folgen für die Anleger ausgewirkt. Die prospektierten Erwartungen konnten oftmals nicht erfüllt werden, Ausschüttungen blieben aus oder die Schiffsfonds mussten sogar Insolvenz anmelden.
Die Experten beim 17. Schiffsfinanzierer-Kongress "Hansa-Forum" in Hamburg sehen aktuell keine Trendwende. Im Gegenteil. Die erwartete Erholung der maritimen Wirtschaft verschoben sie sogar um ein Jahr auf 2015, berichtet das Handelsblatt am 18. November. Aber selbst wenn sich die Handelsschifffahrt 2015 tatsächlich erholen sollte, sind die Anleger von Schiffsfonds damit noch nicht aus der Bredouille. Denn viele in Fonds eingebrachte Schiffe drohen zu veralten und verlieren auf Grund geringer Frachtkapazitäten an Wettbewerbsfähigkeit. Große Schiffe mit hohen Transportkapazitäten verdrängen sie vom Markt. Die Folge könnten dann weitere Insolvenzen von Schiffsfonds sein. Den Anlegern droht dabei der Totalverlust ihres investierten Geldes.
Schiffsfonds-Anleger müssen diese Entwicklung aber nicht tatenlos abwarten. Sie haben auch die Möglichkeit, eventuelle Ansprüche auf Schadensersatz rechtlich prüfen zu lassen. Dazu sollten sie sich an einen versierten Rechtsanwalt im Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Er kann ggfs. auch die weiteren Schritte einleiten.
Schadensersatzansprüche können zum Beispiel dann bestehen, wenn die Anlageberatung nicht ordnungsgemäß ablief. Zu einer anleger- und objektgerechten Beratung gehört es, dass der Anleger über alle Risiken im Zusammenhang mit seiner Investition umfassend aufgeklärt wird. Da bei Schiffsfonds das Risiko des Totalverlusts besteht, sind sie keineswegs als sichere Altersvorsorge geeignet. Darüber hinaus müssen die Anleger auch über die sog. Kick-Backs, Rückvergütungen, die die Bank für die Vermittlung erhält, informiert werden, da diese großen Einfluss auf die Kaufentscheidung haben können. Sowohl das Verschweigen der Kick-Backs als auch die mangelhafte Risikoaufklärung können den Anspruch auf Schadensersatz begründen. Natürlich muss immer der Einzelfall geprüft werden.
http://www.grprainer.com/Schiffsfonds.html
Die Experten beim 17. Schiffsfinanzierer-Kongress "Hansa-Forum" in Hamburg sehen aktuell keine Trendwende. Im Gegenteil. Die erwartete Erholung der maritimen Wirtschaft verschoben sie sogar um ein Jahr auf 2015, berichtet das Handelsblatt am 18. November. Aber selbst wenn sich die Handelsschifffahrt 2015 tatsächlich erholen sollte, sind die Anleger von Schiffsfonds damit noch nicht aus der Bredouille. Denn viele in Fonds eingebrachte Schiffe drohen zu veralten und verlieren auf Grund geringer Frachtkapazitäten an Wettbewerbsfähigkeit. Große Schiffe mit hohen Transportkapazitäten verdrängen sie vom Markt. Die Folge könnten dann weitere Insolvenzen von Schiffsfonds sein. Den Anlegern droht dabei der Totalverlust ihres investierten Geldes.
Schiffsfonds-Anleger müssen diese Entwicklung aber nicht tatenlos abwarten. Sie haben auch die Möglichkeit, eventuelle Ansprüche auf Schadensersatz rechtlich prüfen zu lassen. Dazu sollten sie sich an einen versierten Rechtsanwalt im Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Er kann ggfs. auch die weiteren Schritte einleiten.
Schadensersatzansprüche können zum Beispiel dann bestehen, wenn die Anlageberatung nicht ordnungsgemäß ablief. Zu einer anleger- und objektgerechten Beratung gehört es, dass der Anleger über alle Risiken im Zusammenhang mit seiner Investition umfassend aufgeklärt wird. Da bei Schiffsfonds das Risiko des Totalverlusts besteht, sind sie keineswegs als sichere Altersvorsorge geeignet. Darüber hinaus müssen die Anleger auch über die sog. Kick-Backs, Rückvergütungen, die die Bank für die Vermittlung erhält, informiert werden, da diese großen Einfluss auf die Kaufentscheidung haben können. Sowohl das Verschweigen der Kick-Backs als auch die mangelhafte Risikoaufklärung können den Anspruch auf Schadensersatz begründen. Natürlich muss immer der Einzelfall geprüft werden.
http://www.grprainer.com/Schiffsfonds.html
Weitere Informationen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Herr M Rainer
Hohenzollernring 21-23, 50672 Köln, Deutschland
Tel.: 0221-2722750; http://www.grprainer.com
Hohenzollernring 21-23, 50672 Köln, Deutschland
Tel.: 0221-2722750; http://www.grprainer.com
Weitere Meldungen dieses Unternehmens
03.09.2014 Filmfonds: Happy End im Steuerstreit?
Pressefach abonnieren
via RSS-Feed abonnieren
via E-Mail abonnieren
Pressekontakt
Herr M Rainer
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
Deutschland
Drucken
Weiterempfehlen
PDF
Schlagworte
Permanentlinks
https://www.prmaximus.de/95675GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
Deutschland
https://www.prmaximus.de/pressefach/grp-rainer-rechtsanwälte-steuerberater-pressefach.html
Die Pressemeldung "Schiffsfonds: Experten sehen vorerst keine Erholung - Kapitalmarktrecht" unterliegt dem Urheberrecht.
Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors.
Autor der Pressemeldung "Schiffsfonds: Experten sehen vorerst keine Erholung - Kapitalmarktrecht" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.