19.11.2013 11:00 Uhr in Gesellschaft & Familie von Amnesty International
Russland: Jagd auf so genannte Agenten muss beendet werden
Kurzfassung: Russland: Jagd auf so genannte Agenten muss beendet werden "Agentengesetz" am 21. November ein Jahr in Kraft Russische Menschenrechtsorganisationen verweigern Registrierung als "ausländische Ag ...
[Amnesty International - 19.11.2013] Russland: Jagd auf so genannte Agenten muss beendet werden
"Agentengesetz" am 21. November ein Jahr in Kraft Russische Menschenrechtsorganisationen verweigern Registrierung als "ausländische Agenten"BERLIN, 19.11.2013 - Ein Jahr nach Inkrafttreten des russischen "Agentengesetzes" kritisiert Amnesty International erneut das harte Vorgehen der russischen Behörden gegen Nichtregierungsorganisationen. "Mit der Anwendung des Gesetzes verletzen die Behörden die Vereinigungsfreiheit. Die öffentliche Jagd auf sogenannte Agenten muss beendet und das Gesetz aufgehoben werden", fordert Peter Franck, Russland-Experte von Amnesty International in Deutschland.
Nach dem Gesetz müssen sich NGOs als "ausländische Agenten" registrieren, wenn sie finanzielle Unterstützung aus dem Ausland erhalten und - wie es im Gesetz vage heißt - "politisch tätig" sind. Russische Behörden hatten daraufhin Hunderte NGO-Büros durchsucht und gezwungen, Unterlagen über ihre bisherige Tätigkeit vorzulegen, zum Teil vor laufenden Fernsehkameras.
"Die Erfahrungen des vergangenen Jahres haben unsere Befürchtungen noch übertroffen", sagt Peter Franck. "Die Regierung nutzt stalinistisch geprägte Begriffe wie den des ‚ausländischen Agenten, um renommierte Menschenrechtsorganisationen zu diskreditieren und zu bedrohen." Offiziellen Angaben zufolge sollen bislang mindestens 1.000 Organisationen von den Überprüfungen betroffen sein.
Bislang kam jedoch keine einzige Menschenrechtsorganisation der Aufforderung zur Registrierung nach. "Ungeachtet aller Einschüchterungsversuche weigern sich die russischen Menschenrechtsorganisationen bislang geschlossen, dem wachsenden Druck nachzugeben und sich und ihre Arbeit durch eine Registrierung selbst zu diffamieren", erklärt Peter Franck. "Ihnen gebührt unsere Solidarität."
Besonders entschlossen waren die Behörden gegen die auf föderaler Ebene tätige Wahlbeobachtungsorganisation "Golos" vorgegangen. Die Organisation und ihre Leiterin müssen infolge der Nichtregistrierung Geldstrafen von mehreren tausend Euro zahlen; die Tätigkeit der Organisation ist zeitlich befristet suspendiert.
Für Interviews mit Peter Franck oder mit englisch- bzw. russischsprachigen Vertretern von "Golos" und anderen betroffenen NGOs kontaktieren Sie bitte die Pressestelle.
Kontakt:
AMNESTY INTERNATIONAL
Sektion der Bundesrepublik Deutschland e.V.
Pressestelle. Zinnowitzer Straße 8. 10115 Berlin
T: +49 30 420248-306 . F: +49 30 420248-330
mailto:presse@amnesty.de
"Agentengesetz" am 21. November ein Jahr in Kraft Russische Menschenrechtsorganisationen verweigern Registrierung als "ausländische Agenten"BERLIN, 19.11.2013 - Ein Jahr nach Inkrafttreten des russischen "Agentengesetzes" kritisiert Amnesty International erneut das harte Vorgehen der russischen Behörden gegen Nichtregierungsorganisationen. "Mit der Anwendung des Gesetzes verletzen die Behörden die Vereinigungsfreiheit. Die öffentliche Jagd auf sogenannte Agenten muss beendet und das Gesetz aufgehoben werden", fordert Peter Franck, Russland-Experte von Amnesty International in Deutschland.
Nach dem Gesetz müssen sich NGOs als "ausländische Agenten" registrieren, wenn sie finanzielle Unterstützung aus dem Ausland erhalten und - wie es im Gesetz vage heißt - "politisch tätig" sind. Russische Behörden hatten daraufhin Hunderte NGO-Büros durchsucht und gezwungen, Unterlagen über ihre bisherige Tätigkeit vorzulegen, zum Teil vor laufenden Fernsehkameras.
"Die Erfahrungen des vergangenen Jahres haben unsere Befürchtungen noch übertroffen", sagt Peter Franck. "Die Regierung nutzt stalinistisch geprägte Begriffe wie den des ‚ausländischen Agenten, um renommierte Menschenrechtsorganisationen zu diskreditieren und zu bedrohen." Offiziellen Angaben zufolge sollen bislang mindestens 1.000 Organisationen von den Überprüfungen betroffen sein.
Bislang kam jedoch keine einzige Menschenrechtsorganisation der Aufforderung zur Registrierung nach. "Ungeachtet aller Einschüchterungsversuche weigern sich die russischen Menschenrechtsorganisationen bislang geschlossen, dem wachsenden Druck nachzugeben und sich und ihre Arbeit durch eine Registrierung selbst zu diffamieren", erklärt Peter Franck. "Ihnen gebührt unsere Solidarität."
Besonders entschlossen waren die Behörden gegen die auf föderaler Ebene tätige Wahlbeobachtungsorganisation "Golos" vorgegangen. Die Organisation und ihre Leiterin müssen infolge der Nichtregistrierung Geldstrafen von mehreren tausend Euro zahlen; die Tätigkeit der Organisation ist zeitlich befristet suspendiert.
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