19.11.2013 17:27 Uhr in Gesellschaft & Familie von Grüne Fraktion Landtag Brandenburg
Minderjährige Flüchtlinge dürfen ihrer Rechte nicht beraubt werden!
Kurzfassung: Minderjährige Flüchtlinge dürfen ihrer Rechte nicht beraubt werden!Nach aktuellen Presseinformationen soll die Ausländerbehörde in Eisenhüttenstadt minderjährigen unbegleiteten Flüchtlingen na ...
[Grüne Fraktion Landtag Brandenburg - 19.11.2013] Minderjährige Flüchtlinge dürfen ihrer Rechte nicht beraubt werden!
Nach aktuellen Presseinformationen soll die Ausländerbehörde in Eisenhüttenstadt minderjährigen unbegleiteten Flüchtlingen nach ihrer Ankunft Papiere mit neuen Geburtsdaten ausgestellt haben. Mindestens 14 Flüchtlinge, die in den letzten zweieinhalb Monaten in Eisenhüttenstadt angekommen sind, sollen dabei entgegen eigenen Angaben für volljährig erklärt worden sein. Obwohl einige von ihnen ihre Geburtsurkunden vorlegen konnten, wurden diese von der Ausländerbehörde offenbar nicht anerkannt.
Dazu erklärt SKA KELLER, migrationspolitische Sprecherin der GRÜNEN im Europäischen Parlament: "Sollten sich diese Medienberichte bewahrheiten, müsste das systematische Ältermachen unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge auf der Stelle beendet werden. Insbesondere minderjährige Flüchtlinge bedürfen eines besonderen Schutzes, der ihnen von niemandem abgesprochen werden darf. Auch die Ausländerbehörde in Eisenhüttenstadt muss sich an geltendes europäisches Recht halten und entsprechend der Aufnahmerichtlinie ihrer Pflicht nachkommen, ihnen diesen Schutz zu gewährleisten. Die besondere Unterbringung und Betreuung der jungen Flüchtlinge muss dabei oberste Priorität haben."
URSULA NONNEMACHER, innenpolitische Sprecherin von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Brandenburger Landtag, fügt hinzu: "Ich fordere das Innenministerium auf, die im Raum stehenden Vorwürfe umgehend aufzuklären. Dazu werde ich am Freitag in der Fragestunde des Landtages eine dringliche Anfrage an den Innenminister richten. Sollten Zweifel hinsichtlich des Alters der Jugendlichen bestehen, muss zu Gunsten der Schutzsuchenden entschieden und nicht nach Belieben ihre Volljährigkeit angenommen werden, die vergleichsweise weniger Rechte für sie bedeutet. Ein anderes Vorgehen wäre eines Rechtsstaates nicht würdig."
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Fraktion im Brandenburger Landtag
Am Havelblick 8, 14473 Potsdam
Frauke Zelt
stellv. Pressesprecherin
Tel.: 0331 966 1722
Fax.: 0331 9661702
frauke.zelt@gruene-fraktion.brandenburg.de
www.gruene-fraktion.brandenburg.de/presse
Nach aktuellen Presseinformationen soll die Ausländerbehörde in Eisenhüttenstadt minderjährigen unbegleiteten Flüchtlingen nach ihrer Ankunft Papiere mit neuen Geburtsdaten ausgestellt haben. Mindestens 14 Flüchtlinge, die in den letzten zweieinhalb Monaten in Eisenhüttenstadt angekommen sind, sollen dabei entgegen eigenen Angaben für volljährig erklärt worden sein. Obwohl einige von ihnen ihre Geburtsurkunden vorlegen konnten, wurden diese von der Ausländerbehörde offenbar nicht anerkannt.
Dazu erklärt SKA KELLER, migrationspolitische Sprecherin der GRÜNEN im Europäischen Parlament: "Sollten sich diese Medienberichte bewahrheiten, müsste das systematische Ältermachen unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge auf der Stelle beendet werden. Insbesondere minderjährige Flüchtlinge bedürfen eines besonderen Schutzes, der ihnen von niemandem abgesprochen werden darf. Auch die Ausländerbehörde in Eisenhüttenstadt muss sich an geltendes europäisches Recht halten und entsprechend der Aufnahmerichtlinie ihrer Pflicht nachkommen, ihnen diesen Schutz zu gewährleisten. Die besondere Unterbringung und Betreuung der jungen Flüchtlinge muss dabei oberste Priorität haben."
URSULA NONNEMACHER, innenpolitische Sprecherin von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Brandenburger Landtag, fügt hinzu: "Ich fordere das Innenministerium auf, die im Raum stehenden Vorwürfe umgehend aufzuklären. Dazu werde ich am Freitag in der Fragestunde des Landtages eine dringliche Anfrage an den Innenminister richten. Sollten Zweifel hinsichtlich des Alters der Jugendlichen bestehen, muss zu Gunsten der Schutzsuchenden entschieden und nicht nach Belieben ihre Volljährigkeit angenommen werden, die vergleichsweise weniger Rechte für sie bedeutet. Ein anderes Vorgehen wäre eines Rechtsstaates nicht würdig."
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