Ciper & Coll., die Anwälte für Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler, bundesweit, informieren (02.12.2013):
Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler: Schlaganfall nach endovaskulärem Eingriff durch Nichtentfernen eines Coils, OLG Köln, Az. 5 U 19/13Kurzfassung: Die Klägerin verspürte in 2004 nach einer Radtour plötzlich auftretende heftige Cervicocephalgien, Schwindel und Übelkeit. Aufgrund dieser Beschwerden wurde sie bei einem GSC-Wert von 15 mit dem Rettungsdienst in eine Klinik verbracht. Nach Sedierung, Intubation und Beatmung erfolgte eine Verlegung in das Klinikum der Beklagten, wo sie sich mehrere Wochen in stationärer Behandlung befand. Es wurde ein endovaskulärer Eingriff vorgenommen, da ein Aneurysma aufgetreten war. Diese Aneurysma platzte. Ein bei dem Eingriff verloren gegangener Coil verstopfte eine zum Hirn führende Arterie, woraufhin es zu Einblutungen in die linke Gehirnhälfte kam, die einen Schlaganfall verursachten. Die Klägerin fiel daraufhin ins Koma. An den Folgen des Schlaganfalles leidet die Klägerin auch heute noch.
[Ciper & Coll. - 02.12.2013] Oberlandesgericht Köln - Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler:
Schlaganfall nach endovaskulärem Eingriff durch Nichtentfernen eines Coils, OLG Köln, Az. 5 U 19/13
Chronologie:
Die Klägerin verspürte in 2004 nach einer Radtour plötzlich auftretende heftige Cervicocephalgien, Schwindel und Übelkeit. Aufgrund dieser Beschwerden wurde sie bei einem GSC-Wert von 15 mit dem Rettungsdienst in eine Klinik verbracht. Nach Sedierung, Intubation und Beatmung erfolgte eine Verlegung in das Klinikum der Beklagten, wo sie sich mehrere Wochen in stationärer Behandlung befand. Es wurde ein endovaskulärer Eingriff vorgenommen, da ein Aneurysma aufgetreten war. Diese Aneurysma platzte. Ein bei dem Eingriff verloren gegangener Coil verstopfte eine zum Hirn führende Arterie, woraufhin es zu Einblutungen in die linke Gehirnhälfte kam, die einen Schlaganfall verursachten. Die Klägerin fiel daraufhin ins Koma. An den Folgen des Schlaganfalles leidet die Klägerin auch heute noch.
Verfahren:
Das Landgericht Köln (Az. 25 O 201/06) hatte die Klage zunächst abgewiesen, da sich die Kammer auf den Standpunkt stellte, dass es keine Abweichung der Behandlung vom medizinischen Standard gegeben hätte. Ebenso fehle es auch für ein mögliches Aufklärungsversäumnis an der erforderlichen Kausalität.
Das sah der Arzthaftungssenat des Oberlandesgerichtes nach Berufungseinlegung durch Ciper & Coll. jedoch anders: Das OLG stellte fest, dass die Ausführungen des Landgerichtes Köln zu dürftig seien und der Behandlungsfehler auf der Hand liege. Auch sei der Aspekt des Übernahmeverschuldens nicht beachtet worden.
Das OLG Köln schlug den Parteien sodann einen Vergleich über 250.000,- Euro vor.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Auch der vorliegende Fall stellt sich als ein Paradebeispiel dafür dar, erstinstanzliche abweisende Entscheidungen in einer Berufungsinstanz qualifiziert hinterfragen zu lassen. Ohne das konsequente Vorgehen gegen das Landgerichtsurteil von der Fachanwältin für Medizinrecht Irene Rist hätte die geschädigte Patientin eine rechtskräftige Klageabweisung erhalten. Berücksichtigt man sodann die Höhe der Ansprüche, stellt sich umso mehr die Wichtigkeit eines derartigen Vorgehens heraus.
Schlaganfall nach endovaskulärem Eingriff durch Nichtentfernen eines Coils, OLG Köln, Az. 5 U 19/13
Chronologie:
Die Klägerin verspürte in 2004 nach einer Radtour plötzlich auftretende heftige Cervicocephalgien, Schwindel und Übelkeit. Aufgrund dieser Beschwerden wurde sie bei einem GSC-Wert von 15 mit dem Rettungsdienst in eine Klinik verbracht. Nach Sedierung, Intubation und Beatmung erfolgte eine Verlegung in das Klinikum der Beklagten, wo sie sich mehrere Wochen in stationärer Behandlung befand. Es wurde ein endovaskulärer Eingriff vorgenommen, da ein Aneurysma aufgetreten war. Diese Aneurysma platzte. Ein bei dem Eingriff verloren gegangener Coil verstopfte eine zum Hirn führende Arterie, woraufhin es zu Einblutungen in die linke Gehirnhälfte kam, die einen Schlaganfall verursachten. Die Klägerin fiel daraufhin ins Koma. An den Folgen des Schlaganfalles leidet die Klägerin auch heute noch.
Verfahren:
Das Landgericht Köln (Az. 25 O 201/06) hatte die Klage zunächst abgewiesen, da sich die Kammer auf den Standpunkt stellte, dass es keine Abweichung der Behandlung vom medizinischen Standard gegeben hätte. Ebenso fehle es auch für ein mögliches Aufklärungsversäumnis an der erforderlichen Kausalität.
Das sah der Arzthaftungssenat des Oberlandesgerichtes nach Berufungseinlegung durch Ciper & Coll. jedoch anders: Das OLG stellte fest, dass die Ausführungen des Landgerichtes Köln zu dürftig seien und der Behandlungsfehler auf der Hand liege. Auch sei der Aspekt des Übernahmeverschuldens nicht beachtet worden.
Das OLG Köln schlug den Parteien sodann einen Vergleich über 250.000,- Euro vor.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Auch der vorliegende Fall stellt sich als ein Paradebeispiel dafür dar, erstinstanzliche abweisende Entscheidungen in einer Berufungsinstanz qualifiziert hinterfragen zu lassen. Ohne das konsequente Vorgehen gegen das Landgerichtsurteil von der Fachanwältin für Medizinrecht Irene Rist hätte die geschädigte Patientin eine rechtskräftige Klageabweisung erhalten. Berücksichtigt man sodann die Höhe der Ansprüche, stellt sich umso mehr die Wichtigkeit eines derartigen Vorgehens heraus.
Weitere Informationen
Ciper & Coll., Herr Dirk Ciper
schwanenmarkt 14, 40213 Düsseldorf, Deutschland
Tel.: 0211 556207; http://www.ciper.de
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