Ciper & Coll., die Anwälte für Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler, bundesweit, informieren (05.12.2013):
Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler: Auslaufen von Knochenzement bei Endoprothese, LG Dresden, Az. 6 O 719/12Kurzfassung: Die Klägerin zog sich eine Mehrfachfraktur des linken Oberarmes mit Beteiligung der Schulter zu. In der Einrichtung der Beklagten kam es zum Einsatz einer Endoprothese ohne vorherige Aufklärung. Im Rahmen der Operation lief Knochenzement aus. Daraufhin kam es zu Verhärtungen unweit der Operationsnarbe sowie zu einer Nervschädigung infolge des ausgelaufenen Knochenzements.
[Ciper & Coll. - 05.12.2013] Landgericht Dresden - Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler:
Auslaufen von Knochenzement bei Endoprothese, LG Dresden, Az. 6 O 719/12
Chronologie:
Die Klägerin zog sich eine Mehrfachfraktur des linken Oberarmes mit Beteiligung der Schulter zu. In der Einrichtung der Beklagten kam es zum Einsatz einer Endoprothese ohne vorherige Aufklärung. Im Rahmen der Operation lief Knochenzement aus. Daraufhin kam es zu Verhärtungen unweit der Operationsnarbe sowie zu einer Nervschädigung infolge des ausgelaufenen Knochenzements.
Verfahren:
Da eine außergerichtliche Einigung scheiterte, musste die Klägerin gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen. Der vom Gericht bestellte Sachverständige bestätigte den klägerischen Vortrag und stellte einen Behandlungsfehler fest. Durch engagierte Vergleichsverhandlungen konnte der sachbearbeitende Rechtsanwalt Daniel C. Mahr LLM einen Vergleichsvorschlag des Gerichtes erreichen. Die Schadenpositionen lagen im deutlich fünfstelligen Eurobereich.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Gerichtliche Vergleichsvorschläge beruhen immer auf einer Würdigung der Gesamtsituation und kommen zustande, wenn die Parteien sich entgegenkommen. Damit wird in der Regel eine weitere für alle Beteiligten belastende zusätzliche Beweisaufnahme vermieden. Oftmals sollten Gerichte jedoch in Bezug auf die Höhe der vorgeschlagenen Vergleichssummen etwas mutiger werden: Ein Betrag, der für einen schwer geschädigten Patientin, der von Hartz IV leben muss, vielleicht einen Jahresbetrag ausmacht, stellt sich für die zahlungspflichtige Versicherungswirtschaft lediglich als "peanuts" dar und wird von der Versichertengemeinschaft ohnehin leicht aufgefangen. Rechtsanwalt Daniel Mahr LLM hält das erzielte Ergebnis in der vorliegenden Sache dennoch für sehr erfreulich.
Auslaufen von Knochenzement bei Endoprothese, LG Dresden, Az. 6 O 719/12
Chronologie:
Die Klägerin zog sich eine Mehrfachfraktur des linken Oberarmes mit Beteiligung der Schulter zu. In der Einrichtung der Beklagten kam es zum Einsatz einer Endoprothese ohne vorherige Aufklärung. Im Rahmen der Operation lief Knochenzement aus. Daraufhin kam es zu Verhärtungen unweit der Operationsnarbe sowie zu einer Nervschädigung infolge des ausgelaufenen Knochenzements.
Verfahren:
Da eine außergerichtliche Einigung scheiterte, musste die Klägerin gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen. Der vom Gericht bestellte Sachverständige bestätigte den klägerischen Vortrag und stellte einen Behandlungsfehler fest. Durch engagierte Vergleichsverhandlungen konnte der sachbearbeitende Rechtsanwalt Daniel C. Mahr LLM einen Vergleichsvorschlag des Gerichtes erreichen. Die Schadenpositionen lagen im deutlich fünfstelligen Eurobereich.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Gerichtliche Vergleichsvorschläge beruhen immer auf einer Würdigung der Gesamtsituation und kommen zustande, wenn die Parteien sich entgegenkommen. Damit wird in der Regel eine weitere für alle Beteiligten belastende zusätzliche Beweisaufnahme vermieden. Oftmals sollten Gerichte jedoch in Bezug auf die Höhe der vorgeschlagenen Vergleichssummen etwas mutiger werden: Ein Betrag, der für einen schwer geschädigten Patientin, der von Hartz IV leben muss, vielleicht einen Jahresbetrag ausmacht, stellt sich für die zahlungspflichtige Versicherungswirtschaft lediglich als "peanuts" dar und wird von der Versichertengemeinschaft ohnehin leicht aufgefangen. Rechtsanwalt Daniel Mahr LLM hält das erzielte Ergebnis in der vorliegenden Sache dennoch für sehr erfreulich.
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Ciper & Coll., Herr Dirk Ciper
schwanenmarkt 14, 40213 Düsseldorf, Deutschland
Tel.: 0211 556207; http://www.ciper.de
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