25.11.2013 15:13 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
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Ein Testament von Ehegatten, in dem diese "unsere Kinder" als Erben eingesetzt haben, soll auch ein Kind, das aus der ersten Ehe eines Erblassers stammt, von den Ehegatten als Schlusserbe eingesetzt worden sein.
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Autor der Pressemeldung "Auslegung einer Erbeinsetzung in einem gemeinsamen Testament der Ehegatten - Erbrecht" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.