28.11.2013 09:20 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
GRP Rainer LLP
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Bietet ein Zahnarzt seine Leistungen über ein Gutscheinportal an, ist in dem Verhalten ein anpreisendes Werben und somit ein wettbewerbswidriges Verhalten zu sehen.
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Autor der Pressemeldung "Werbemaßnahmen eines Zahnarztes können wettbewerbswidrig sein - Wettbewerbsrecht" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.