10.12.2013 08:41 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
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Das Oberlandesgericht Schleswig entschied mit Urteil vom 13.08.2013 (Az.: 1 U 24/13), dass einem "Schwarzarbeiter" keine Ansprüche gegen seinen vermeintlichen Vertragspartner auf Werklohn oder aus der "Sonderabrede" zustehen.
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Autor der Pressemeldung "Die Schwarzgeldabrede und der Anspruch auf Werklohn - Arbeitsrecht" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.