10.12.2013 10:03 Uhr in Gesundheit & Wellness und in Wirtschaft & Finanzen von Helmut Ringbauer - Beratender Ingenieur - Bausachverständiger
Schimmel im Neubau - Was ist zu tun?
Schimmel gefährdet die Gesundheit und muss schnellstens beseitigt werdenKurzfassung: So mancher Bauherr stellt in dieser Jahreszeit mit Bestürzung Schimmel in seinem Neubau fest. Hier gilt es, schnell die Ursachen zu finden und Gegenmaßnahmen einzuleiten.
[Helmut Ringbauer - Beratender Ingenieur - Bausachverständiger - 10.12.2013] Im Spätherbst ist die Schimmelsporenkonzentration im Freien auf Grund verwesender Vegetation besonders hoch. Die Bauzeit ist heutzutage kurz, ein Trocknen der Baustelle über Winter wie vor Jahren noch üblich, kann sich weder Bauherr noch Bauträger leisten. Das Gebäude wird so schnell wie möglich geschlossen und abgedichtet. Damit die Feuchtigkeit aus der Herstellung von Beton, Mauerwerk, Putz, Estrich usw. entweichen kann, sind manuelle Trocknungsmaßnahmen anzuwenden. Kommt
dazu noch mangelnde Bauaufsicht, unachtsame Handwerker und womöglich noch vor der Dacheindeckung niederschlagreiches Wetter ist die Grundlage für Schimmelbefall gelegt.
Wenn Schimmel in der Wohnung festgestellt wird, Ruhe bewahren, sofort dem Bauträger den Mangel anzeigen und zur Beweissicherung, Ursachenermittlung und Schimmelbeseitigung einen Bausachverständigen hinzuziehen. Nur wenn die Ursache gefunden und beseitigt ist, kann der Schimmel auf lange Sicht beseitigt werden. Der nächste Schritt ist das Haus zu beheizen und für effektive Trocknungsmaßnahmen zu sorgen. Dies kann systematische Lüftung über Gebäudeöffnungen sein, dabei gilt: je höher der Temperaturunterschied zur Außenluft, desto mehr Feuchtigkeit kann nach außen abgeführt werden. Dies kann aber auch mittels Entfeuchtungsgeräte durchgeführt werden. Danach kommt die Sanierung der betroffenen Bauteile, ggf. sogar deren Austausch. Hierbei ist auf die komplette Entfernung des Schimmelbefalls zu achten!
Der Bauherr sollte sich nicht mit halben Sachen zufrieden geben - Schimmel kann der Gesundheit schaden und ist beim Neubau nicht zu akzeptieren. Grundsätzlich ist der Bauherr durch die Rechtsprechung abgesichert. Dies hilft ihm aber nicht weiter, wenn er wegen Schimmel im Dachstuhl nicht einziehen kann und ein jahrelanger Rechtsstreit mit dem Bauunternehmer die Folge ist. Derartiges lässt sich vermeiden, wenn sich der Bauherr einen unabhängigen und kompetenten Berater nimmt, der ihn von der Prüfung des Bauvertrags bis zur Bauabnahme unterstützt, den Baufortschritt kontrolliert und für die Qualitätssicherung auf der Baustelle sorgt.
Als unabhängiger und unbeteiligter Bausachverständiger erkenne ich neutral und kompetent aufkommende Probleme und lasse diese erst gar nicht entstehen. Jahrelange Erfahrung und höchste Qualität zeichnen meine Arbeit aus.
dazu noch mangelnde Bauaufsicht, unachtsame Handwerker und womöglich noch vor der Dacheindeckung niederschlagreiches Wetter ist die Grundlage für Schimmelbefall gelegt.
Wenn Schimmel in der Wohnung festgestellt wird, Ruhe bewahren, sofort dem Bauträger den Mangel anzeigen und zur Beweissicherung, Ursachenermittlung und Schimmelbeseitigung einen Bausachverständigen hinzuziehen. Nur wenn die Ursache gefunden und beseitigt ist, kann der Schimmel auf lange Sicht beseitigt werden. Der nächste Schritt ist das Haus zu beheizen und für effektive Trocknungsmaßnahmen zu sorgen. Dies kann systematische Lüftung über Gebäudeöffnungen sein, dabei gilt: je höher der Temperaturunterschied zur Außenluft, desto mehr Feuchtigkeit kann nach außen abgeführt werden. Dies kann aber auch mittels Entfeuchtungsgeräte durchgeführt werden. Danach kommt die Sanierung der betroffenen Bauteile, ggf. sogar deren Austausch. Hierbei ist auf die komplette Entfernung des Schimmelbefalls zu achten!
Der Bauherr sollte sich nicht mit halben Sachen zufrieden geben - Schimmel kann der Gesundheit schaden und ist beim Neubau nicht zu akzeptieren. Grundsätzlich ist der Bauherr durch die Rechtsprechung abgesichert. Dies hilft ihm aber nicht weiter, wenn er wegen Schimmel im Dachstuhl nicht einziehen kann und ein jahrelanger Rechtsstreit mit dem Bauunternehmer die Folge ist. Derartiges lässt sich vermeiden, wenn sich der Bauherr einen unabhängigen und kompetenten Berater nimmt, der ihn von der Prüfung des Bauvertrags bis zur Bauabnahme unterstützt, den Baufortschritt kontrolliert und für die Qualitätssicherung auf der Baustelle sorgt.
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Helmut Ringbauer - Beratender Ingenieur - Bausachverständiger, Herr Helmut Ringbauer
Paquetstrasse 26 b, 60431 Frankfurt, Deutschland
Tel.: (069) 87206100; http://ib-ringbauer.de/
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Autor der Pressemeldung "Schimmel im Neubau - Was ist zu tun?" ist Helmut Ringbauer - Beratender Ingenieur - Bausachverständiger, vertreten durch Helmut Ringbauer.