11.12.2013 13:16 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von BLTS Rechtsanwälte
BLTS Rechtsanwälte Fachanwälte
Unterstützung bei Selbstanzeige im SteuerrechtKurzfassung: Steuerhinterziehung ist längst kein Kavaliersdelikt mehr und auch eine vermeintlich gut gemeinte Selbstanzeige ist kein Rettungsanker, an den sich Steuersünder klammern sollten. Diese oder ähnliche Erfahrungen mussten in letzter Zeit auch immer wieder scheinbar unantastbare Persönlichkeiten machen. Prominentestes Beispiel der letzten Zeit ist wohl der Präsident des FC Bayern München - Uli Hoeneß.
[BLTS Rechtsanwälte - 11.12.2013] Der aufsehenerregende Fall "Uli Hoeneß" ging mehrere Wochen durch die Medien und hat - wie jüngste Statistiken zeigen - wohl auch andere Steuersünder zu einer Selbstanzeige animiert. Eine Welle von Selbstanzeigen ging durch ganz Deutschland, die Zahlen selbst eingereichter Anzeigen sind seit dem Frühjahr stark angestiegen. Bereits zuvor konnte eine außergewöhnlich hohe Zahl an Selbstanzeigen verzeichnet werden als das Steuerabkommen (Stichwort: Steuer-CDs) mit der Schweiz scheiterte.
Doch aufgepasst! Eine erfolgreiche Selbstanzeige bedarf der Beteiligung eines professionellen Rechtsbeistandes, ansonsten kann die steuerbefreiende Selbstanzeige sehr schnell den gegenteiligen Effekt haben.
Was ist eine Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung?
Die Selbstanzeige im deutschen Recht bietet Steuersündern die Möglichkeit, trotz Steuerhinterziehung straffrei zu bleiben. Grundsätzlich kann die Selbstanzeige formfrei abgegeben werden. Dennoch sind bestimmte Grundvoraussetzungen zu beachten. Eine fehlerhaft eingereichte Selbstanzeige führt meist zur Bestrafung, was für den reumütigen Steuerhinterzieher doppelt bitter ist, denn das Finanzamt erlangte in den meisten Fällen erst durch die Selbstanzeige Kenntnis von der Steuerhinterziehung.
Welche Vorteile hat die Selbstanzeige?
Im Grunde ist der größte bzw. einzige Vorteil jener, dass eine Bestrafung wegen Steuerhinterziehung nach Bezahlung der festgelegten Steuer entfällt. Der reumütige Steuersünder hat nach erfolgreicher Selbstanzeige mit keinen strafrechtlichen Sanktionen zu rechnen. Das bedeutet, es werden keine Bußgelder sowie Geld- und Freiheitsstrafen verhängt. Andere beispielsweise steuerliche Vorteile bietet die Selbstanzeige nicht. Die nachträglich erklärten Einkünfte werden in voller Höhe versteuert und verzinst.
Meist noch wichtiger allerdings als die Strafbefreiung sind die wirtschaftlichen Erleichterungen die sich durch die Selbstanzeige ergeben. So können die betroffenen Beträge wieder frei für eigene Zwecke verwendet werden, sei es für Immobilienerwerb, das eigene Unternehmen oder Ähnliches.
Nachteile einer Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung
Selbstverständlich bringt eine Selbstanzeige nicht nur positive Aspekte mit sich. So sind etwa Beträge für jene Jahre, für welche die Festsetzungsverjährung noch nicht eingetreten ist, vollständig nachzuversteuern und zu verzinsen. Weiter treffen den Steuerhinterzieher umfassende Erklärungspflichten, d.h. er hat alle Einkünfte vollständig offenzulegen und alle Steuererklärungen zu berichtigen. Für die Steuerhinterziehung von Beträgen jenseits von 50.000 EUR je Steuerart fällt eine Zusatzzahlung von 5% der verkürzten Steuer an.
Ausschließungsgründe einer Selbstanzeige:
- Die Steuerstraftat wurde bereits zur Gänze entdeckt oder sie wurde teilweise entdeckt und er Täter wusste das
- Laufende oder für die Zukunft angeordnete Steuerprüfung
Die Selbstanzeige - völlige Offenlegung als Voraussetzung
Nachdem die Vor- und Nachteile einer Selbstanzeige erläutert wurden, ist es jedem selbst überlassen, seiner Ansicht nach den richtigen Weg zu wählen. Eines sollte allerdings klar sein: Eine Selbstanzeige geht nur professionell!
Zwar ist die Einreichung einer Selbstanzeige an keine bestimmten Formalitäten gebunden, dennoch ist die Erstellung einer rechtlich wirksamen sowie strafbefreienden Selbstanzeige im Steuerecht nicht einfach. Die Anforderungen einer erfolgreichen Selbstanzeige unterliegen einem ständigen Wandel und werden laufend angehoben.
Die Selbstanzeige muss vollständig und umfassend sein. Eine Hürde, die für viele Steuersünder bereits das Aus bedeutet. Meist ungewollt wird bei der Offenlegung eines der Konten schlichtweg vergessen. Da das Finanzamt für die Strafbefreiung allerdings eine völlige Offenlegung bzw. Transparenz verlangt, können bereits wenige nicht versteuerte Euro den Erfolg der Selbstanzeige ausschließen. Ein weiterer heikler Punkt sind sogenannte Vermögensverschiebungen. Solche Vermögensverlagerungen waren oft bereits zum Zeitpunkt der Durchführung keine Schenkungen im eigentlichen Sinne, sondern dienten lediglich der Steuerhinterziehung.
BLTS Rechtsanwälte: Selbstanzeige - Steuerhinterziehung - Rechtsanwalt
"Wenn Selbstanzeige, dann richtig!" An diesen Leitsatz sollten sich Steuersünder stets erinnern, denn eine halbherzige Selbstanzeige ohne umfassende Offenlegung und mit nur oberflächlichem Informationsfluss wird garantiert nicht von Erfolg gekrönt sein.
Aus diesem Grunde sollte jeder, der diese im deutschen Recht verankerte Möglichkeit der steuerlichen Strafbefreiung nutzen möchte, auch vollständige Informationen an den Fiskus übermitteln.
Als starker Partner in Sachen Steuerrecht stellt sich die auf Wirtschaftsrecht spezialisierte Anwaltskanzlei BTLS Rechtsanwälte Fachanwälte an die Seite reumütiger Steuersünder.
BLTS ist eine Fachkanzlei mit Schwerpunkt Wirtschaftsrecht und Unternehmensrecht mit Hauptsitz in Regensburg. Dank der Erfahrung hunderter unterstützter Selbstanzeigen von Kunden deutscher, österreichischer, schweizer und luxemburger Banken kann eine umfassende und rechtssichere Beratung bei Selbstanzeige gewährleistet werden.
Doch aufgepasst! Eine erfolgreiche Selbstanzeige bedarf der Beteiligung eines professionellen Rechtsbeistandes, ansonsten kann die steuerbefreiende Selbstanzeige sehr schnell den gegenteiligen Effekt haben.
Was ist eine Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung?
Die Selbstanzeige im deutschen Recht bietet Steuersündern die Möglichkeit, trotz Steuerhinterziehung straffrei zu bleiben. Grundsätzlich kann die Selbstanzeige formfrei abgegeben werden. Dennoch sind bestimmte Grundvoraussetzungen zu beachten. Eine fehlerhaft eingereichte Selbstanzeige führt meist zur Bestrafung, was für den reumütigen Steuerhinterzieher doppelt bitter ist, denn das Finanzamt erlangte in den meisten Fällen erst durch die Selbstanzeige Kenntnis von der Steuerhinterziehung.
Welche Vorteile hat die Selbstanzeige?
Im Grunde ist der größte bzw. einzige Vorteil jener, dass eine Bestrafung wegen Steuerhinterziehung nach Bezahlung der festgelegten Steuer entfällt. Der reumütige Steuersünder hat nach erfolgreicher Selbstanzeige mit keinen strafrechtlichen Sanktionen zu rechnen. Das bedeutet, es werden keine Bußgelder sowie Geld- und Freiheitsstrafen verhängt. Andere beispielsweise steuerliche Vorteile bietet die Selbstanzeige nicht. Die nachträglich erklärten Einkünfte werden in voller Höhe versteuert und verzinst.
Meist noch wichtiger allerdings als die Strafbefreiung sind die wirtschaftlichen Erleichterungen die sich durch die Selbstanzeige ergeben. So können die betroffenen Beträge wieder frei für eigene Zwecke verwendet werden, sei es für Immobilienerwerb, das eigene Unternehmen oder Ähnliches.
Nachteile einer Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung
Selbstverständlich bringt eine Selbstanzeige nicht nur positive Aspekte mit sich. So sind etwa Beträge für jene Jahre, für welche die Festsetzungsverjährung noch nicht eingetreten ist, vollständig nachzuversteuern und zu verzinsen. Weiter treffen den Steuerhinterzieher umfassende Erklärungspflichten, d.h. er hat alle Einkünfte vollständig offenzulegen und alle Steuererklärungen zu berichtigen. Für die Steuerhinterziehung von Beträgen jenseits von 50.000 EUR je Steuerart fällt eine Zusatzzahlung von 5% der verkürzten Steuer an.
Ausschließungsgründe einer Selbstanzeige:
- Die Steuerstraftat wurde bereits zur Gänze entdeckt oder sie wurde teilweise entdeckt und er Täter wusste das
- Laufende oder für die Zukunft angeordnete Steuerprüfung
Die Selbstanzeige - völlige Offenlegung als Voraussetzung
Nachdem die Vor- und Nachteile einer Selbstanzeige erläutert wurden, ist es jedem selbst überlassen, seiner Ansicht nach den richtigen Weg zu wählen. Eines sollte allerdings klar sein: Eine Selbstanzeige geht nur professionell!
Zwar ist die Einreichung einer Selbstanzeige an keine bestimmten Formalitäten gebunden, dennoch ist die Erstellung einer rechtlich wirksamen sowie strafbefreienden Selbstanzeige im Steuerecht nicht einfach. Die Anforderungen einer erfolgreichen Selbstanzeige unterliegen einem ständigen Wandel und werden laufend angehoben.
Die Selbstanzeige muss vollständig und umfassend sein. Eine Hürde, die für viele Steuersünder bereits das Aus bedeutet. Meist ungewollt wird bei der Offenlegung eines der Konten schlichtweg vergessen. Da das Finanzamt für die Strafbefreiung allerdings eine völlige Offenlegung bzw. Transparenz verlangt, können bereits wenige nicht versteuerte Euro den Erfolg der Selbstanzeige ausschließen. Ein weiterer heikler Punkt sind sogenannte Vermögensverschiebungen. Solche Vermögensverlagerungen waren oft bereits zum Zeitpunkt der Durchführung keine Schenkungen im eigentlichen Sinne, sondern dienten lediglich der Steuerhinterziehung.
BLTS Rechtsanwälte: Selbstanzeige - Steuerhinterziehung - Rechtsanwalt
"Wenn Selbstanzeige, dann richtig!" An diesen Leitsatz sollten sich Steuersünder stets erinnern, denn eine halbherzige Selbstanzeige ohne umfassende Offenlegung und mit nur oberflächlichem Informationsfluss wird garantiert nicht von Erfolg gekrönt sein.
Aus diesem Grunde sollte jeder, der diese im deutschen Recht verankerte Möglichkeit der steuerlichen Strafbefreiung nutzen möchte, auch vollständige Informationen an den Fiskus übermitteln.
Als starker Partner in Sachen Steuerrecht stellt sich die auf Wirtschaftsrecht spezialisierte Anwaltskanzlei BTLS Rechtsanwälte Fachanwälte an die Seite reumütiger Steuersünder.
BLTS ist eine Fachkanzlei mit Schwerpunkt Wirtschaftsrecht und Unternehmensrecht mit Hauptsitz in Regensburg. Dank der Erfahrung hunderter unterstützter Selbstanzeigen von Kunden deutscher, österreichischer, schweizer und luxemburger Banken kann eine umfassende und rechtssichere Beratung bei Selbstanzeige gewährleistet werden.
Weitere Informationen
BLTS Rechtsanwälte, Herr Jörg Meyer
Kumpfmühler Straße 3, 93047 Regensburg, Deutschland
Tel.: 0941780390; http://www.blts-selbstanzeige.de
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Autor der Pressemeldung "BLTS Rechtsanwälte Fachanwälte" ist BLTS Rechtsanwälte, vertreten durch Jörg Meyer.