16.12.2013 17:13 Uhr in Gesellschaft & Familie und in Handel & Dienstleistungen von Kanzlei FrankundThiele
Ihre Spezialisten für den Ehevertrag
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Ein Ehevertrag sollte nur nach fachlichem Rat abgeschlossen werden. So kann verhindert werden, dass im Nachhinein noch aufwändige Änderungen durchgeführt werden müssen. Außerdem ist ein Ehevertrag in Deutschland nur dann gültig, wenn er von einem Notar beurkundet wurde.
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