18.12.2013 16:00 Uhr in Energie & Umwelt von Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWI)
EEG ist mit europäischem Recht vereinbar
Kurzfassung: EEG ist mit europäischem Recht vereinbarDie Europäische Kommission hat heute verkündet, ein förmliches Hauptprüfverfahren zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zu eröffnen. Der offizielle Beschl ...
[Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWI) - 18.12.2013] EEG ist mit europäischem Recht vereinbar
Die Europäische Kommission hat heute verkündet, ein förmliches Hauptprüfverfahren zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zu eröffnen. Der offizielle Beschluss wird Deutschland in Kürze zugestellt.
Aus Sicht der Bundesregierung stellen die EEG-Förderung und die Ausnahmeregelungen für stromintensive Unternehmen keine Beihilfen dar und sind mit EU-Recht vereinbar. Dies wird die Bundesregierung auch auf europäischer Ebene deutlich machen. Die Erhaltung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der deutschen und EU-Industrie ist ein zentrales wirtschaftspolitisches Ziel Deutschlands und der EU. Stromintensive Unternehmen und die damit verbundenen Arbeitsplätze sowie geschlossene Wertschöpfungsketten sollen in Deutschland und der EU erhalten bleiben.
Die Bundesregierung hat bereits mehrfach klargestellt, dass eine zügige Reform des EEG inklusive der so genannten "Besonderen Ausgleichsregelung", also der Entlastungen für stromintensive Betriebe, ein zentrales Projekt in der neuen Legislaturperiode sein wird. Dieses Vorhaben ist auch im Koalitionsvertrag für die neue Bundesregierung festgeschrieben. Vor diesem Hintergrund befindet sich die Bundesregierung bereits in einem intensiven und sehr konstruktiven Dialog mit der Kommission über die künftige Ausgestaltung des EEG und der Besonderen Ausgleichsregelung.
Das Vorgehen der Kommission entspricht dem üblichen Verfahren, um bei komplexen Sachverhalten und Rechtsfragen vertieft und ergebnisoffen zu untersuchen, ob eine Beihilfe vorliegt. Die Bundesregierung wird den Beschluss sorgfältig prüfen, sobald er vorliegt, und hierzu binnen Monatsfrist Stellung nehmen.
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWI)
Scharnhorststr. 34-37
11019 Berlin
Deutschland
Telefon: 030 18 615-6121
Telefax: 030 18 615-7020
Mail: pressestelle@bmwi.bund.de
URL: http://www.bmwi.de
Die Europäische Kommission hat heute verkündet, ein förmliches Hauptprüfverfahren zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zu eröffnen. Der offizielle Beschluss wird Deutschland in Kürze zugestellt.
Aus Sicht der Bundesregierung stellen die EEG-Förderung und die Ausnahmeregelungen für stromintensive Unternehmen keine Beihilfen dar und sind mit EU-Recht vereinbar. Dies wird die Bundesregierung auch auf europäischer Ebene deutlich machen. Die Erhaltung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der deutschen und EU-Industrie ist ein zentrales wirtschaftspolitisches Ziel Deutschlands und der EU. Stromintensive Unternehmen und die damit verbundenen Arbeitsplätze sowie geschlossene Wertschöpfungsketten sollen in Deutschland und der EU erhalten bleiben.
Die Bundesregierung hat bereits mehrfach klargestellt, dass eine zügige Reform des EEG inklusive der so genannten "Besonderen Ausgleichsregelung", also der Entlastungen für stromintensive Betriebe, ein zentrales Projekt in der neuen Legislaturperiode sein wird. Dieses Vorhaben ist auch im Koalitionsvertrag für die neue Bundesregierung festgeschrieben. Vor diesem Hintergrund befindet sich die Bundesregierung bereits in einem intensiven und sehr konstruktiven Dialog mit der Kommission über die künftige Ausgestaltung des EEG und der Besonderen Ausgleichsregelung.
Das Vorgehen der Kommission entspricht dem üblichen Verfahren, um bei komplexen Sachverhalten und Rechtsfragen vertieft und ergebnisoffen zu untersuchen, ob eine Beihilfe vorliegt. Die Bundesregierung wird den Beschluss sorgfältig prüfen, sobald er vorliegt, und hierzu binnen Monatsfrist Stellung nehmen.
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWI)
Scharnhorststr. 34-37
11019 Berlin
Deutschland
Telefon: 030 18 615-6121
Telefax: 030 18 615-7020
Mail: pressestelle@bmwi.bund.de
URL: http://www.bmwi.de
Weitere Informationen
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWI),
, 11019 Berlin, Deutschland
Tel.: 030 18 615-6121; http://www.bmwi.de
, 11019 Berlin, Deutschland
Tel.: 030 18 615-6121; http://www.bmwi.de
Weitere Meldungen dieses Unternehmens
Pressefach abonnieren
via RSS-Feed abonnieren
via E-Mail abonnieren
Pressekontakt
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWI)
11019 Berlin
Deutschland
Drucken
Weiterempfehlen
PDF
Schlagworte
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWI)
11019 Berlin
Deutschland
https://www.prmaximus.de/pressefach/bundesministerium-für-wirtschaft-und-technologie-bmwi-pressefach.html
Die Pressemeldung "EEG ist mit europäischem Recht vereinbar" unterliegt dem Urheberrecht.
Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors.
Autor der Pressemeldung "EEG ist mit europäischem Recht vereinbar" ist Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWI), vertreten durch .