03.01.2014 09:30 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
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Erbt jemand Anteile an einer Kapitalgesellschaft und stirbt selbst innerhalb der fünfjährigen Behaltensfrist, so soll diese Frist auch für die nächsten Erwerber gelten.
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Autor der Pressemeldung "Fünfjährige Behaltensfrist gilt auch für Rechtsnachfolger des Erben - Steuerrecht" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.