08.01.2014 08:11 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
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Werden im Rahmen des Share Deals falsche Angaben gemacht oder fehlerhafte Garantien abgegeben, kommt eine Haftung des Geschäftsführers bzw. der Geschäftsführer in Betracht.
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Autor der Pressemeldung "Geschäftsführerhaftung wegen fehlerhafter Angaben beim Share Deal - M&A" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.