08.01.2014 08:22 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
Datenpannen müssen von Telekommunikationsunternehmen schnellstmöglich gemeldet werden - Medienrecht
Datenpannen müssen von Telekommunikationsunternehmen schnellstmöglich gemeldet werden - MedienrechtKurzfassung: Erneut wird der Datenschutz in der EU zum Thema. Unternehmen müssen künftig im Zuge einer EU Verordnung binnen 24 Stunden etwaige Datenpannen melden.
[GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater - 08.01.2014] GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: In den vergangenen Jahren stand das Thema Datenschutz immer öfter im Fokus der Presse. Oftmals war die Rede von Datenverlust im öffentlichen und privaten Sektor. Gerade wenn die Anzahl der betroffenen Kunden groß ist, kann ein Datenverlust sich als äußerst kritisch erweisen. Opfer solcher Datenverluste sind nicht selten die öffentlich zugänglichen Kommunikationsdienste. Es scheint demnach sicherlich sinnvoll, dass Telefon- und Internetaccessprovidern nun verpflichtet sind, innerhalb der vorgegebenen Frist Betroffene und Behörden von dem Verlust der Daten in Kenntnis zu setzen.
Rechtlich niedergelegt ist diese Regelung in der EU-Richtlinie 2002/58/EG über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation. In der Vergangenheit soll die Umsetzung von diesbezüglichen Regelungen in den verschiedenen Mitgliedsstaaten der EU variiert haben. Auch deswegen soll nun im Rahmen der Verordnung durch die EU Kommission ein einheitlicher Ablauf bezweckt werden. Die Verordnung klärt wohl im Detail darüber auf, was im Falle eines Datenverlustes von den Kommunikationsdiensten zu tun ist.
Im Regelfall wird den Unternehmen eine Frist von 24 Stunden gewährt, wobei der Zeitpunkt, in welchem das Unternehmen von dem Datenverlust Kenntnis erlangt, für den Fristbeginn entscheidend ist. In Ausnahmefällen kann eine Verlängerung der Frist auf 48 Stunden gewährt werden. In solchen Fällen müssen neben der aktuellen Situation und der Ursachenlage auch die konkret verlorengegangenen Daten sowie weiteres technisches Handeln dargelegt werden.
Im Falle von extremen Datenverlusten in Form von Emaildaten, Anruflisten oder finanziellen Informationen sollen die Betreiber der öffentlich zugänglichen Kommunikationsdienste in Zukunft die Betroffenen selbst informieren müssen.
Die technischen Weiterentwicklungen können neben vielen Vorteilen auch einige Nachteile mit sich bringen. Ein Nachteil kann der Umgang mit dem Datenschutz sein. Deshalb ist der Datenschutz ein ernst zu nehmendes Thema geworden. Unternehmen sehen sich mit diesem Problem mehr denn je konfrontiert. Insbesondere im Geschäftsbereich der Telekommunikation gilt es aufmerksam zu sein.
Im Zweifelsfall sollten sich Unternehmen daher rechtliche Hilfe bei der Ausarbeitung von Datenschutzrichtlinien holen. Ein versierter Fachanwalt kann eine umfassende Überprüfung im Voraus durchführen und vor Konfrontationen mit Datenschutzverstößen schützen.
http://www.grprainer.com/Datenschutz.html
Rechtlich niedergelegt ist diese Regelung in der EU-Richtlinie 2002/58/EG über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation. In der Vergangenheit soll die Umsetzung von diesbezüglichen Regelungen in den verschiedenen Mitgliedsstaaten der EU variiert haben. Auch deswegen soll nun im Rahmen der Verordnung durch die EU Kommission ein einheitlicher Ablauf bezweckt werden. Die Verordnung klärt wohl im Detail darüber auf, was im Falle eines Datenverlustes von den Kommunikationsdiensten zu tun ist.
Im Regelfall wird den Unternehmen eine Frist von 24 Stunden gewährt, wobei der Zeitpunkt, in welchem das Unternehmen von dem Datenverlust Kenntnis erlangt, für den Fristbeginn entscheidend ist. In Ausnahmefällen kann eine Verlängerung der Frist auf 48 Stunden gewährt werden. In solchen Fällen müssen neben der aktuellen Situation und der Ursachenlage auch die konkret verlorengegangenen Daten sowie weiteres technisches Handeln dargelegt werden.
Im Falle von extremen Datenverlusten in Form von Emaildaten, Anruflisten oder finanziellen Informationen sollen die Betreiber der öffentlich zugänglichen Kommunikationsdienste in Zukunft die Betroffenen selbst informieren müssen.
Die technischen Weiterentwicklungen können neben vielen Vorteilen auch einige Nachteile mit sich bringen. Ein Nachteil kann der Umgang mit dem Datenschutz sein. Deshalb ist der Datenschutz ein ernst zu nehmendes Thema geworden. Unternehmen sehen sich mit diesem Problem mehr denn je konfrontiert. Insbesondere im Geschäftsbereich der Telekommunikation gilt es aufmerksam zu sein.
Im Zweifelsfall sollten sich Unternehmen daher rechtliche Hilfe bei der Ausarbeitung von Datenschutzrichtlinien holen. Ein versierter Fachanwalt kann eine umfassende Überprüfung im Voraus durchführen und vor Konfrontationen mit Datenschutzverstößen schützen.
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Weitere Informationen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Herr M Rainer
Hohenzollernring 21-23, 50672 Köln, Deutschland
Tel.: 0221-2722750; http://www.grprainer.com
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Autor der Pressemeldung "Datenpannen müssen von Telekommunikationsunternehmen schnellstmöglich gemeldet werden - Medienrecht" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.