13.01.2014 08:25 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
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Ein verbilligter Verkauf eines Grundstücks durch eine GmbH an Personen, welche einem Gesellschafter nahestehen, ist keine freigiebige Zuwendung und unterliegt damit nicht der Schenkungssteuer.
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Autor der Pressemeldung "Verdeckte Gewinnausschüttung kann nicht zugleich auch Schenkung sein - Steuerrecht" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.