13.01.2014 08:30 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
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Mit Urteil vom 12.12.2013 entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG), dass die Kündigung einer Schwangeren eine Benachteiligung wegen des Geschlechts darstellt und der Schwangeren ein Anspruch auf Entschädigung zusteht (Az.: 8 AZR 838/12).
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Autor der Pressemeldung "Entschädigungsanspruch bei Kündigung trotz Schwangerschaft" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.