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Entschädigungsanspruch bei Kündigung trotz Schwangerschaft
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Mit Urteil vom 12.12.2013 entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG), dass die Kündigung einer Schwangeren eine Benachteiligung wegen des Geschlechts darstellt und der Schwangeren ein Anspruch auf Entschädigung zusteht (Az.: 8 AZR 838/12). ... weiter lesen Quelle
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