14.01.2014 14:58 Uhr in Gesellschaft & Familie von Deutsches Komitee für UNICEF
Unicef begrüßt Stärkung der Kinderrecht auf UN-Ebene
Kurzfassung: Unicef begrüßt Stärkung der Kinderrecht auf UN-EbeneKinder können sich jetzt direkt bei der UNI über Kinderrechtsverletzungen beschwerenUNICEF begrüßt die heute erfolgte Ratifizierung des Dritt ...
[Deutsches Komitee für UNICEF - 14.01.2014] Unicef begrüßt Stärkung der Kinderrecht auf UN-Ebene
Kinder können sich jetzt direkt bei der UNI über Kinderrechtsverletzungen beschweren
UNICEF begrüßt die heute erfolgte Ratifizierung des Dritten Zusatzprotokolls zur UN-Kinderrechtskonvention durch Costa Rica. Damit wird die jüngste Ergänzung zur Kinderrechtskonvention in drei Monaten in Kraft treten. Das Dritte Zusatzprotokoll regelt das so genannte Individualbeschwerdeverfahren, das es Kindern und deren Vertretern ermöglichen soll, sich vor dem UN-Kinderrechtsausschuss gegen Kinderrechtsverletzungen zu wehren. Voraussetzung für die Individualbeschwerde ist die Ausschöpfung des nationalen Rechtswegs.
Dem UN-Ausschuss stehen - abgesehen von der Veröffentlichung seiner Meinung zu dem Fall am Ende des Verfahrens - keine Sanktionsmittel gegen Staaten zur Verfügung, die gegen die Kinderrechte verstoßen. Dennoch kann die öffentliche Verhandlung eines Falles helfen, das allgemeine Rechtsverständnis über die Rechte des Kindes zu schärfen und Staaten unter Druck zu setzen, mehr für Kinderrechte zu tun.
Deutschland hat das neue Dokument als einer der ersten Staaten unterzeichnet und ratifiziert. Außerdem sind neben Costa Rica Albanien, Bolivien, Gabun, Montenegro, Portugal, Spanien, Thailand und die Slowakische Republik dem Abkommen beigetreten.
Weitere Informationen
Dr. Sebastian Sedlmayr, Abteilungsleiter Kinderrechte und Bildung, Tel. 0221/93650-282 oder 0170-2707458
Kinder können sich jetzt direkt bei der UNI über Kinderrechtsverletzungen beschweren
UNICEF begrüßt die heute erfolgte Ratifizierung des Dritten Zusatzprotokolls zur UN-Kinderrechtskonvention durch Costa Rica. Damit wird die jüngste Ergänzung zur Kinderrechtskonvention in drei Monaten in Kraft treten. Das Dritte Zusatzprotokoll regelt das so genannte Individualbeschwerdeverfahren, das es Kindern und deren Vertretern ermöglichen soll, sich vor dem UN-Kinderrechtsausschuss gegen Kinderrechtsverletzungen zu wehren. Voraussetzung für die Individualbeschwerde ist die Ausschöpfung des nationalen Rechtswegs.
Dem UN-Ausschuss stehen - abgesehen von der Veröffentlichung seiner Meinung zu dem Fall am Ende des Verfahrens - keine Sanktionsmittel gegen Staaten zur Verfügung, die gegen die Kinderrechte verstoßen. Dennoch kann die öffentliche Verhandlung eines Falles helfen, das allgemeine Rechtsverständnis über die Rechte des Kindes zu schärfen und Staaten unter Druck zu setzen, mehr für Kinderrechte zu tun.
Deutschland hat das neue Dokument als einer der ersten Staaten unterzeichnet und ratifiziert. Außerdem sind neben Costa Rica Albanien, Bolivien, Gabun, Montenegro, Portugal, Spanien, Thailand und die Slowakische Republik dem Abkommen beigetreten.
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