15.01.2014 08:32 Uhr in Handel & Dienstleistungen von RVR Mannheim GmbH
Steuerberatung Mannheim
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Jedes Jahr in der Adventszeit wird in deutschen Unternehmen wieder ausgiebig geschlemmt und gefeiert. Schließlich ist eine Weihnachtsfeier ist eine hervorragende Gelegenheit für Arbeitgeber, um ihre Mitarbeiter kulinarisch zu verwöhnen und sich für die gute Arbeit des vergangenen Jahres zu bedanken. Wer verhindern will, dass dabei auch das Finanzamt die Hand aufhält, sollte die steuerlichen Besonderheiten bei Weihnachtsfeiern beachten.
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Autor der Pressemeldung "So verdient das Finanzamt bei der Weihnachtsfeier nicht mit" ist RVR Mannheim GmbH, vertreten durch Florian Frank.