17.01.2014 08:43 Uhr in Hobby & Unterhaltung von -
Qualifizierte Beratung durch Ciper & Coll. - Rechtsanwälte
Kurzfassung: (Mynewsdesk) Ärztliche Behandlungsfehler führen oftmals zu erheblichen Konsequenzen für die betroffenen Patienten. In solchen Fällen sind die Medizingeschädigten auf spezialisierte Anwälte angewiesen, die sich mit Erfolg gegen regulierungsunwillige Versicherungen durchsetzen. Ciper & Coll., die Rechtsanwälte für Medizinrecht- Arzthaftungsrecht - Schmerzensgeld, bundesweit, setzen sich seit nunmehr rund zwanzig Jahren für ihre Mandanten durch, mit zunehmendem Erfolg: auf der ...
[- - 17.01.2014] (Mynewsdesk) Ärztliche Behandlungsfehler führen oftmals zu erheblichen Konsequenzen für die betroffenen Patienten. In solchen Fällen sind die Medizingeschädigten auf spezialisierte Anwälte angewiesen, die sich mit Erfolg gegen regulierungsunwillige Versicherungen durchsetzen. Ciper & Coll., die Rechtsanwälte für Medizinrecht- Arzthaftungsrecht - Schmerzensgeld, bundesweit, setzen sich seit nunmehr rund zwanzig Jahren für ihre Mandanten durch, mit zunehmendem Erfolg: auf der Kanzleihomepage der Anwälte werden aktuelle Prozesserfolge aufgeführt. Die Auswahl dieser Prozesserfolge von Ciper & Coll. Ist bundesweit einmalig, d.h. Es gibt in ganz Deutschland keine Anwaltskanzlei, die auf eine ähnliche Erfolgsstatistik verweisen kann. Grund dafür dürfte u.a. das weit verzweigte Filialnetz der Patientenanwälte sein: Ciper & Coll. Verfügen derzeit über mehr als dreißig Kanzleistandorte. Ein weiterer Grund für die zahlreichen Erfolge liegt darin, dass die Anwälte über hochqualifizierte Fachmediziner jeglicher medizinischer Fachrichtung verfügen, auf die im Bedarfsfalle zurückgegriffen werden kann. Geschädigte Patienten benötigen zur Durchsetzung ihrer Ansprüche Anwälte, die auf dem Gebiet des Medizinrechtes spezialisiert sind und deren Erfolge nachweisbar sind. Entsprechende Gerichtsentscheidungen und gerichtliche Vergleiche sind auf der Homepage www.ciper.de nachzulesen.1.Landgericht Berlin - vom 27. November 2012Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler:Unterlassene Befunderhebung nach Knieoperation, LG Berlin, Az. 35 O 158/08Chronologie:Der Kläger zog sich nach einem Sturz zuhause einen Knochenbruch an der linken Kniescheibe zu. Dieser wurde operativ versorgt. Die ambulante Weiterbehandlung erfolgte bei einer niedergelassenen Orthopädin, der Beklagten. Der Kläger äußerte im Rahmen der Nachbehandlung gegenüber der Beklagten massive Schmerzen. Dies wurde auch entsprechend dokumentiert. Die Beklagte veranlasste dennoch keine weiteren Befundungen oder Therapien. Der Kläger erlitt sodann eine Re-Fraktur der Kniescheibe, die erneut operativ behandelt werden musste.Verfahren:Das Landgericht Berlin hat eine umfassende Beweisaufnahme zu dem Vorfall vorgenommen. Diese ergab, dass nach dem Hinweis des Klägers über wieder aufgetretene massive Beschwerden unbedingt eine ausgiebige klinische Behandlung und die sofortige Wiederholung einer radiologischen Untersuchung erforderlich waren. Die Beklagte hat die Schmerzangabe des Klägers fehl interpretiert und keine unverzügliche Abklärung vorgenommen. Das Landgericht sprach dem Kläger einen Schmerzensgeldbetrag im fünfstelligen Eurobereich zu.Anmerkungen von Ciper & Coll.:Befunderhebungsmängel stellen eine klassische ärztliche Fehlleistung dar, die regelmäßig zu einer Verantwortlichkeit des behandelnden Arztes führen, so wie im vorliegenden Fall. Dieser zeigt indes einmal mehr, dass sich auch klare Fallkonstellationen, die außergerichtlich nicht zu einer Klärung gelangen, in einem anschließenden gerichtlichen Verfahren noch lange Zeit hinziehen können. Der Prozess dauerte über vier Jahre. Ein Berufungsverfahren hätte nochmals ein bis zwei Jahre Zeit in Anspruch genommen. Ein Grund mehr für regulierungsunwillige Haftpflichtversicherer, sich auf den Gerichtsweg einzulassen, meint RA Dr. D.C. Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht. Der sachbearbeitende Rechtsanwalt Daniel Mahr LLM begrüßt dennoch, dass der Geschädigte zu seinem Recht gekommen ist.2.Landgericht Dortmund - vom 01. Dezember 2012Fehlbehandlung - Versicherungsrecht:Fehlgeschlagene Haarentfernung im Kosmetiksalon, LG Dortmund, Az. 8 O 2/12Chronologie:Die Klägerin begab sich im März 2011 in den Salon der Beklagten zwecks Haarentfernung im Gesichtsbereich. Über etwaige Risiken des Eingriffs und der Methode wurde sie nicht aufgeklärt. Die Klägerin erlitt anlässlich dieser Behandlung Verbrennungen zweiten Grades im Kinnbereich. Ein Dermatologe bestätigte die Erheblichkeit der Gesundheitsbeeinträchtigung.Verfahren:Das Landgericht Dortmund hat eine umfangreiche Beweisaufnahme vorgenommen und dabei auch Zeugen und einen Sachverständigen angehört. Unter Würdigung des Ergebnisses der Beweisaufnahme schlug das Gericht den Parteien vor, sich vergleichsweise zu einigen. Die Gesamtregulierung liegt im deutlich vierstelligen Eurobereich.Anmerkungen:Trotz der Eindeutigkeit der Sach- und Rechtslage konnte die Klägerin außergerichtlich keine Regulierungsbereitschaft der Beklagten erzielen. Deshalb musste sie gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen. Nach dem angemessenen Vergleichsvorschlag des Gerichtes und der Akzeptanz der Schädigerin konnte die leidige Angelegenheit noch zufriedenstellend zum Ende gebracht werden.3.Landgericht Saarbrücken - vom 03. Dezember 2012Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler:Diagnosefehler einer Fehlstellung der Handwurzelknochen nach Anpralltrauma, LG Saarbrücken, Az. 16 O 115/12Chronologie:Aufgrund eines Anpralltraumas begab sich der Kläger in die Behandlung beim Beklagten. Dieser verordnete wochenlang Cortisonspritzen und Handgelenkschiene. Eine Fehlstellung des Handgelenks diagnostizierte er indes nicht. Seit dem Vorfall aus November 2009 leidet der Kläger u.a. an Schmerzen, deutlichen Bewegungseinschränkungen und Minderbelastbarkeit.Verfahren:Das Gericht weist den Beklagten darauf hin, dass sein Sachvortrag in mehreren Punkten im Widerspruch zu einer Dokumentation steht. Zur Vermeidung einer langwierigen Beweisaufnahme schlägt das Gericht den Parteien vor, sich vergleichsweise zu einigen. Auf eine pauschale Gesamtsumme im fünfstelligen Eurobereich einigen sich beide sodann.Anmerkungen von Ciper & Coll.:Zahlreiche lang andauernde und schwierige Arzthaftungsprozesse ließen sich vermeiden, indem Gerichte bereits frühzeitig den Parteien eine gütliche Einigung nahelegen würden, so wie hier. Wenn die Abfindungssumme im angemessenen Bereich liegt, bietet sich für den Geschädigten die Annahme des Vergleichsvorschlages an, stellt der sachbearbeitende Rechtsanwalt Dr. D.C.Ciper LLM fest.
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