17.01.2014 09:22 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
Prokon - Anleger sehen eigenes Kapital in Gefahr - Kapitalmarktrecht
Prokon - Anleger sehen eigenes Kapital in Gefahr - KapitalmarktrechtKurzfassung: Anlegern der Windkraftfirma Prokon stehen schwierige Zeiten bevor. Durch die drohende Insolvenz des Unternehmens sind auch die getätigten Investitionen in Gefahr.
[GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater - 17.01.2014] GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Mit mehr als 75.000 Anlegern und einem Anlagevolumen von rund 1,4 Milliarden Euro gehört die Windkraftfirma Prokon zu den größten Anbietern von Kapitalanlagen im Bereich der Erneuerbaren Energien. Doch nun scheint das Unternehmen in wirtschaftliche Schieflage geraten zu sein. In einem Schreiben an die Anleger teilte Prokon mit, dass eine Planinsolvenz nur verhindert werden könne, wenn die Anleger zunächst auf eine Kündigung ihrer Genussrechte verzichten. Um die Liquiditätslage zu stabilisieren, sei es daher notwendig mindestens bis zum 31.10.2014 auf die Rückforderung des eingesetzten Kapitals zu verzichten.
Die Firma mit Sitz in Itzehoe investierte insbesondere in Windkraftanlagen und veräußerte den erzeugten Strom auf dem Energiemarkt. An 54 Windparks in Deutschland und Polen war das Unternehmen bei der Planung, Finanzierung und Realisierung beteiligt. Darüber hinaus umfasst das Tätigkeitsgebiet auch die Bereiche Biogene Kraftstoffe und Biomasse. Möglichen Investoren gegenüber warb das 1995 gegründete Unternehmen mit einer hohen Rendite von bis zu acht Prozent. Doch mittlerweile häufen sich die Anzeichen, dass diese Gewinnauszahlungen mit einem hohen Risiko verbunden waren.
Insbesondere bei einer Insolvenz von Prokon könnte ein erheblicher Verlust des investierten Geldes auf die Anleger zukommen. Dies liegt an der besonderen Anlageform. Denn die Anleger beteiligten sich in Form von Genussscheinen an den Geschäften. Das bedeutet, dass Investoren, komm es zu einer Insolvenz, nachrangig bedient und zunächst andere Gläubiger befriedigt werden. Im schlimmsten Fall kann sogar der Totalverlust des eingesetzten Kapitals drohen.
Für die betroffenen Anleger stellt sich daher die Frage, wie sie in der vorliegenden Situation handeln sollen und ob sie ihr Geld noch retten können. Aufgrund des komplexen Sachverhalts ist es ratsam sich an einen im Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt zu wenden. Dieser prüft im Einzelfall, ob und welche Ansprüche dem Anleger zustehen. Inwiefern eine Kündigung oder die Geltendmachung etwaiger Schadensersatzansprüche sinnvoll ist, bringt man am besten im Rahmen einer umfassenden rechtlichen Beratung in Erfahrung.
http://www.grprainer.com/Prokon-Genussrechte.html
Die Firma mit Sitz in Itzehoe investierte insbesondere in Windkraftanlagen und veräußerte den erzeugten Strom auf dem Energiemarkt. An 54 Windparks in Deutschland und Polen war das Unternehmen bei der Planung, Finanzierung und Realisierung beteiligt. Darüber hinaus umfasst das Tätigkeitsgebiet auch die Bereiche Biogene Kraftstoffe und Biomasse. Möglichen Investoren gegenüber warb das 1995 gegründete Unternehmen mit einer hohen Rendite von bis zu acht Prozent. Doch mittlerweile häufen sich die Anzeichen, dass diese Gewinnauszahlungen mit einem hohen Risiko verbunden waren.
Insbesondere bei einer Insolvenz von Prokon könnte ein erheblicher Verlust des investierten Geldes auf die Anleger zukommen. Dies liegt an der besonderen Anlageform. Denn die Anleger beteiligten sich in Form von Genussscheinen an den Geschäften. Das bedeutet, dass Investoren, komm es zu einer Insolvenz, nachrangig bedient und zunächst andere Gläubiger befriedigt werden. Im schlimmsten Fall kann sogar der Totalverlust des eingesetzten Kapitals drohen.
Für die betroffenen Anleger stellt sich daher die Frage, wie sie in der vorliegenden Situation handeln sollen und ob sie ihr Geld noch retten können. Aufgrund des komplexen Sachverhalts ist es ratsam sich an einen im Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt zu wenden. Dieser prüft im Einzelfall, ob und welche Ansprüche dem Anleger zustehen. Inwiefern eine Kündigung oder die Geltendmachung etwaiger Schadensersatzansprüche sinnvoll ist, bringt man am besten im Rahmen einer umfassenden rechtlichen Beratung in Erfahrung.
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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Herr M Rainer
Hohenzollernring 21-23, 50672 Köln, Deutschland
Tel.: 0221-2722750; http://www.grprainer.com
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